Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 39 (21.9.1875)
- Date
- 1875-09-21
- Page
- Seite 629 (sequence 7)
- Language
- German
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629 Bedürfniß geltend gemacht, je nach den localen Bedürfnissen an den Gemeindeschulcn, mit Ausnahme einiger, neben dem evangelischen auch katholischen und jüdischen Religionsunterricht von Lehrern bezüglichen Bekenntnisses ertheilen zu lasten und zu Local-Schulinspectoren sowohl geeignete Nichtgeistliche, wie Geistliche zu ernennen, worauf denn auch die Vorlagen des Magistrats bei der Stadtverordnetenversammlung lauten. (Man kann also nicht sagen, daß die städtischen Behörden Berlins gegen die jüdische Gemeinde nach irgend welchen Grundsätzen der Billigkeit bis jetzt verfahren seien; hoffen wir. Laß dies bei der Neugestaltung des Schulwesens in vollem Maße stattfinden werde, wozu uns jedoch auch eine größere Anregung seitens des jüdischen Gemeindevorstandes erforderlich scheint. Redact.» Bon», 10. September. (Privatmilth.) Unsre Zukunft beruht auf unserer Jugend. Dieser unzweideutige Satz muß unsre Aufmerksamkeit immer wieder auf die Entwickelung des Schulwesens hinsühren. Die preußische Verfassung von 1850 stellt noch den Grundsatz auf, daß die Volksschule konfessionell sei. Der Geist, der die damaligen maßgebenden Legislatoren beherrschte, erklärt diesen Berfassungsparagraphen, dem wohl auch die Stimmung der Mehrheit im Volke noch entsprach. Aber die Entwickelung der staatlichen Verhältnisse erwies seitdem, daß die tiefgehende confessionelle Trennung des Volksunterrichtes nicht geringe Gefahren für den Staat selbst mit sich führt und staatsfeindlichen Elementen den Boden bietet, um confessionellen Hader und Widerstand gegen Len Staat üppig emporschießen zu lassen. Hierzu kommt nun noch ein zweites sehr materielles Jnteresie. Das Schulwesen wird immer kostspieliger. Die Lehrergehälter muffen erhöht, die Schulanstalten in ihren Aeußerlichkeiten ungemein verbeffert werden. Bei einer confessionell so überaus gemischten Bevölkerung wie der des preußischen Staates wird es deshalb immer unmöglicher, für jede confessionelle Minorität ein besonderes Schulwesen zu erhalten. Ob die Retigionsgemeinden aus eigenen Mitteln ihre Confessionsschule erhalten, oder ob dies den Ortsgemeinten obliegt, oder der Staat Zuschüße gewährt, die Ueberbürdung stellt sich immer mehr heraus. War es daher schon unmöglich, die mittleren und höheren Lehranstalten confessionell getrennt zu halten, so zeigt sich dies jetzt auch für die Elementarschule. Hieraus entsprang die Tendenz, die Eonfessionsschulen zu Simultanschulen umzugestalten, in welchen der Religionsunterricht für jede Confession besonders ertheilt wird. Der streng kirchliche Sinn sträubt sich hiergegen, denn er will auch den allgemeinen Unterricht nicht ohne confessionelle Färbung laffen, und hat hierzu beim Lesen, Schreiben, Memoriren, bei der Geschichte u. s. w. mannigfache Gelegenheit. Für die jüdische Bevölkerung war es stets eine große Schwierigkeit, ihre Eonfessionsfchule zu erhallen. Einerseits besteht sie in so kleinen Gemeinden, daß die Mittel für eine besondere Elementarschule nicht vorhanden waren oder doch die größten Opfer kosteten. Zum anderen Theile schickt eine so große Zahl jüdischer Familien ihre Kinder in die Mittel- und höheren Schulen, daß für die Elementarschule nur ein kleinerer Theil übrig blieb. Endlich lebte in vielen Juden ein der jüdischen Schule abholder Sinn, ja sogar ein Vorurthcil. Eine sehr beträchtliche Zahl jüdischer Kinder mußte daher immer die EonfessionSschule anderer Eonfessionen besuchen. Wie sehr unter diesen Umständen die Ueberleitung der Confessionsschulcn in Simultanschulen besonders für die jüdische Bevölkerung von höchstem Interesse ist, ersieht man leicht. Das jetzige preußische Unterrichtsministerium ist im Gegensatz zu seinem Vorgänger den Simultanschulen zugeneigt, und wenn die bisherige Schulgesetzgebung diese Umgestaltung nicht vorschreibt, so sucht jenes doch alle Umstände zu benutzen, welche die neue Organisation fördern können. Das Hauptgewicht liegt hierbei in den Beschlüssen der städtischen Behörden und der Gesinnung der Einwohner selbst. In einem jüngsten Ministerialrescripte vom 18. Mai d. I. iCentralblatt :c. Septemberhest S. 548. Nr. 181.' geben sich die Grundsätze des Ministeriums über diese Frage deutlich zu erkennen, und obschon der Fall eine katholische Schule betras, ist er doch auch für uns lehrreich. Die hier ausgeführten Grundsätze sind: „Aus pädagogischen Rücksichten ist die Herstellung größerer Schulkörper anzustrebcn," und eine neue Organisation im städtischen Schulwesen überall mög. lichst zu erwirken. Der confessionelle Religionsunterricht in den Simultanschulen muß auch auf Kosten der Stadl ertheilt werden. Hierzu bedarf es nicht der Anstellung eines besondern Lehrers, „sondern es genügt, lediglich für den betreffenden confessionellen Religionsunterricht eine Lehrkraft gegen angemeffene Remuneration zu beschaffen." Hierzu liegt die Berpstichtung der Stadt ob. Will die Stadt sich diesem nicht unterziehen, so ist „die Stadtgemeinde für das Schulbedürfniß der bezüglichen Einwohner zu sorgen verpflichtet. Der durch das Schulgeld nicht gedeckte Bedarf der Unterhaltungskosten der Confessionsschule wird dann ebenso aus Communalmitteln gewährt werden müffen, wie dies bei der evangelischen Stadtschule geschieht." — Wie wir uns immer ausgesprochen, läßt sich in dieser Angelegenheit ein unter allen Umständen gültiger Grundsatz nicht aufstellen. Es sind nicht selten Verhältniffe vorhanden, welche dagegen sprechen. Aber in sehr vielen Fällen wird es den jüdischen Einwohnern sehr rathsanr sein, der Einführung der Simultanschule ihre Zustimmung zu geben und ihre Mithilfe zu gewähren. Um so mehr aber müffen sie dann strengstens datauf achten, daß ihre gerechten Ansprüche gewahrt werden, daß namentlich die im Minisierialrescripte ausgesprochenen Grundsätze ausgeführt, der jüdische Religionsunterricht in der Schule und auf Kosten derselben ertheilt, jüdische Lehrer von der Anstellung nicht ausgeschloffen und in die Schulceputation auch möglichst ein oder mehrere Juden ausgenommen werden. Köln, 11. September. , Privatmitth.) In diesen Tagen fand man auf unsrem jüdischen Friedhöfe — der sich jenseits des Rheines bei Deutz besindet — die Leiche eines jungen Mannes