Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 39 (21.9.1875)
- Date
- 1875-09-21
- Page
- Seite 628 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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828 wohl der Umstand haben, daß nicht wieder, an Holdheim's Stelle, die oberste geistige Leitung einer einzigen Kraft anvertraut ist, sondern drei Gelehrte in coordinirter Art sich in dieselbe theilen. Man weiß aus Erfahrung, wie äußerst selten eine dermaßen getheilte Führerschaft Entschiedenes leisten könne, ohne sich Lurch sich selber zu durchkreuzen. 9hm sind auch diese Theologen ursprünglich mehr mit dem Lehrfach der Religionsschule für die Jugend, als mit dem Lehrberuf der Kanzel betraut worden, und will es dem unparteiischen Beobachter scheinen, daß sie jene Autorität nicht genießen, wie sie für die geistige Führung einer Gemeinschaft angemessen ist. Es kann uns im Entferntesten nicht beikommen, den bezeichneten Theologen in ihrer Würdigkeit irgendwie zu nahe treten zu wollen. Wir geben lediglich die Thatsachen und Verhältnisse an, wie sie sind und scheinen. Neuerer Zeit soll sich übrigens ein regsameres Streben in der Reformgemeinde kundgeben. Am Ende ist es der Gegensatz vom andern Extrem auf der orthodoxen Seite, wo ja neuerdings ganz überraschende Anstrengungen versucht werden. Die religiöse Frage ist einmal die brennende Frage der Gegenwart geworden unter den Confesstonen; kein Wunder, daß sie es auch im Judenlhume wird, und zwar nach den verschiedensten Richtungen hin. Ein Anzeichen einer beginnenden Rührigkeit innerhalb der Reformgemeinde wird namentlich darin erblickt, daß in derselben rer, bekanntlich aus Amerika früher zurückgekehrte, ehemalige Rabbiner der Resormzemeindezu Chicago, Dr. Chron i k, von den sogenannten „Commissionen für theoretische Reform und für das Religionsfchulwesen" zur Betheiligung herangezogen worden ist. Berlin, 10. September. An den Magistrat ist betreffs der Schulinspectoren und des jüdischen Religionsunterrichtes folgender Erlaß ergangen und der Stadwerordnetenversammlung mitgetheilt worden: „Auf den Bericht vom 10. Mai d. I. — 4051. — erwidern wir dem Magistrat, daß uns der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten auf unseren Bericht ermächtigt hat, zu gestatten, daß 1 j zu Local - Schulinspectoren für die Gemeindeschulen im Fall eintretenver Vacanzen sowohl geeignete Nichtgeistliche als Geistliche in Vorschlag gebracht werden, und 2) je nach den localen Bedürfnissen an den Gemeindeschulen (mit Ausnahme der 11., 20., 31., 70., 30., 38., 39., 40. und 41.) neben dem evangelischen auch katholischer und jüdischer Religionsunterricht von Lehrern bezüglichen Bekenntnisses ertheilt werde, und solche Lehrer als ordentliche Lehrer dieser Schulen berufen werden. Wegen der 40. und 41. Gemeindeschule erwarten wir binnen 0 Monaten weiteren Bericht. Berlin, den II. August 1875. Königliches Provinzial-Schulcollegium. gez. Gandin er." Der Magistrat bemerkt hierzu, daß er nunmehr die principielle Seite für erledigt halte und jetzt die Errichtung eines Religionsunterrichts für jüdische Knaben in einer passend gelegenen Gemeindeschule, sowie die fernere Gestaltung der 40. Gemeindeschule in's Auge fassen werde. In der 84. Gemeindeschule wird bereits für jüdische Mädchen Religionsunterricht ertheilt; für die in die Gemeindeschulen eingeschulten jüdischen Knaben soll nun auch in einer dazu am besten gelegenen Gemeindeschule jüdischer Religionsunterricht eingerichtet und dies öffentlich bekannt gemacht werden. Berlin, 11. September. Die Stadtverordnetenversammlung wird, wie die „Volkszeitung" erfährt, in ihrer nächsten Sitzung über die Einrichtung eines Religionsunterrichts für jüdische Knaben in einer passend gelegenen Gemeindeschule, sowie die fernere Gestaltung der 40. Schule zu berathen haben. Hierbei kommen einige Momente in Betracht, welche über das Verhältniß der verschiedenen Confesstonen in unserer Hauptstadt Aufschluß geben. Nach den statistischen Aufstellungen kommen auf 1000 evangelische Kinder 50 bis 60 katholische. Kein christliches Kind besuchte eine jüdische Schule, kein jüdisches eine katholische , drei evangelische gingen in katholische Gemeindeschulen, 264 katholische und 286 jüdische Kinder besuchten evangelische Schulen, und jedes Kind kostete in den Elementarschulen der Stadt im Jahre 1873 durchschnittlich 46,8 M. Die beiden von der jüdischen Gemeinde unterhaltenen, jetzt überfüllten Schulen, nämlich die jüdische Gemeindeknabenschule und die Töchterschule, haben nicht den Charakter öffentlicher Schulen und erhalten von der Gemeinde keinerlei Unterstützung. Ein unter dem 16. Januar 1868 von dem Vorstande der jüdischen Gemeinde an den Magistrat gerichteter Antrag: zu den Kosten der beiden Schulen beizutragen. soweit in diesen armen Kindern unentgeltlicher Unterricht ertheilt wird, fand zwar aus Billigkeitsrücksichten eine wohlwollende Aufnahme, es ist indessen zu einem positiven Resultat nicht gekommen, und nach den Kundgebungen hervorragender jüdischer Pädagogen und Gemeindegliedec muß angenommen werden, daß der Wunsch der jüdischen Gemeinde dahingeht, daß in allgemeinen Volksschulen ein besonderer jüdischer Religionsunterricht eingerichtet werde. Auch die 6 katholischen Gemeindeschulen, welche von der Stadtgemeinde Berlin zufolge Vertrages vom 8. Februar 1866 zwischen ihr und dem Kirchencollegium von St. Hedwig übernommen wurden, waren nichts weniger als fest organisirre Anstalten. Sie trugen vielmehr den Charakter von Improvisationen, hervorgerusen durch den Mangel an einem organisirten öffentlichen Volksschulwesen und das Streben, die katholische Jugend von der übrigen getrennt zu erziehen. Dennoch hat die Schulverwaltung nicht gezögert, diese Schulen dadurch zu heben, daß sie ihre Lehrer den übrigen Gemeindelehrern gleichstellte, ihre Klassen thunlichst vermehrte und ihre Lehrmittel verbesserte, aber die geringe Schülerzahl hat mindestens bei zwei derselben verhindert, sie so zu gliedern, daß ein den Ansprüchen an die Berliner Volksschulen genügender Unterricht in denselben ertheilt werden konnte. Im Laufe der Zeit hat sich jedoch das