Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 38 (14.9.1875)
- Date
- 1875-09-14
- Page
- Seite 612 (sequence 8)
- Language
- German
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612 zu ergreifen vermochten, nachgerade selbst die religiösen Interessen darunter zu leiden begannen. Auch diesem Uebel gelang es abzuhelsen, indem aus Grund der Unterbreirungen der Landeskanzlei das Handelsministerium — im Einvernehmen mit dem Cultusministerium — in einem Erlasse unzweideutig erklärte: daß das Gemerbegesetz aus die Koscherfleisch-Ausschrotung keine Anwendung finden könne, daß ferner dieselbe ein Privilegium der betreffenden israelitischen Gemeinde bilde, so daß jeder Fleischhauer nur dann Koscherfleifch auszuschroten berechtigt ist, wenn er von der betreffenden israelitischen Cultusgemeinte hierzu die Lizenz erhält. Die an die Ertheilung der Lizenz geknüpften Bedingungen der Gemeinde hat der Fleischhauer zu erfüllen. Die Eintreibung der directen Steuern verursachte nicht minder bedeutende Schwierigkeiten, weil unsere verworrenen Zustände an vielen Orten die irrige Meinung auftauchen ließen, daß ein Jude überhaupt keiner, oder zum mindesten nicht nothwendig, der im Orte sich befindenden Cultusgemeinde anzugehören brauche. Ueber eingelausene Klagen mehrerer Gemeinden hat das Cultusministcrium von Fall zu Fall verfügt, daß jeder Jude die aus ihn von seiner Ortsgemeinde statutengemäß adrepartirten Steuern zu zahlen verpflichtet und zugleich die Behörde gehalten ist, der israel. Cultusgemeinde bei Eintreibung ihrer confessionellen Steuern hülsreiche Hand zu leisten. Viele Unregelmäßigkeiten haben sich in der Matrikensührung unorganisirter Gemeinden ergeben und sind solche auch an Orten vorgekommen, wo Ausscheidungen erfolgt sind, und daher die Immatriculirung nicht gehörig controlirt werden kann. All' diese Fälle gaben uns Anlaß, dem Ministerium die Unhaltbarkeit der gegenwärtigen jüdischen Zustande vor Augen zu führen und um eine baldige gesetzliche Ordnung unserer Berhältniffe zu bitten. Man giebt sich allenthalben der Hoffnung hin, daß dem Grundübel durch die Rabbinerbildungsanstalt abgeholfen werden wird, da wir im ganzen Lande die Erfahrung machen können, daß nicht nur bei den Israeliten, sondern auch im Schoße anderer Religionen der jeweilige Ordnungssinn und Bildungsgrad nach dem Maßstabe der Qualification des betreffenden Rabbiners oder Seelsorgers bemessen werden kann." Der Bericht giebt ferner dedaillirte Uebersichren über die reichlichen Geldunterstützungen, welche Gemeinden und Schulen erhalten haben, woraus der Bericht noch Folgendes hervorhebt: „Dem Beschlüße der Versammlung gemäß wurde den Zöglingen der ungarisch israelitischen Landes-Lehrer-Präparandie sowohl im verslosienen als auch im lausenden Schuljahre bereits eine monatliche Unterstützung gegeben, welches Verfahren aus die Frequenz der Präparandie seine wohlthätige Wirkung nicht verfehlte. Die Schülerzahl hat sich fast verdoppelt, so daß im letzten Schuljahre bereits 68 Lehramtszöglinge inscribirt waren. Die Statuten des ungar. israel. Landes-Lehrer- Pensionsvereins wurden vom hohen Ministerium mit dem Bemerken bestätigt, daß wenn der Reichstag ein Pensionsgesetz für Lehrer geschaffen werde, die israel. Lehrer verpflichtet sein werden, diesem Gesetze sich zu unterwerfen. Kraft der von Ihnen erhaltenen Vollmacht erging eine Aufforderung an die Gemeinden behufs Anschlußes an den genannten Verein, doch nachdem mittlerweile in der That ein Pensionsgesetz für Lehrer geschaffen wurde, wird die Ausrechterhaltung unseres Pensionsvereins von dem Beschlüße des Verwaltungscomitös deffelben resp. von der abermaligen Anschlußerklärung der Gemeinden abhängen." Pest, 3<». August. sPrivatmitth.) Die Versammlung der israelitischen Districtspräsidenten hat in ihrer am 27. d. M. abgehaltenen zweiten Sitzung die Baupläne der Rabbinerbildungsanstalt, sowie die vorgeschlagene Bedeckungsart der Baukosten genehmigend zur Kenntniß genommen. Das zwei Stock hohe Gebäude wird folgende Räumlichkeiten enthalten: im Parterre: zwei Haupteingänge, den einen in der Hollundergaffe für die Lehrerpräparandie, den andern in der Fiakergaße zu den Localitäten des Rabbinerseminars; im Parterre sind untergebracht: die Directorswohnung, ein Lehrsaal und die Turnschule für die Lehrerpräparandie, ferner das Directors- und Conferenzzimmer für dieselbe Anstalt; im ersten Stock, wohin eine Haupttreppe vom Eingänge in der Hollundergaffe aus führt, befinden sich die Lehrsäle und ein großer Zeichensaal der Lehrerpräparandie und der damit verbundenen Uebungsschule; im zweiten Stock, in den man auf der Haupttreppe von der Hollundergaffe aus gelangt, sind die Localitäten des Rabbinerseminars, bestehend aus einem Directors-, einem Profefforenzimmer, drei Sälen für die Bibliothek und den nöthigen Lehrsälen. Das Bethaus ist im Parterre untergebracht und erstreckt sich der Höhe nach bis zum zweiten Stockwerk, so daß daselbst auch eine stattliche Gallerie untergebracht fein wird. Das Gebäude wird bis October nächsten Jahres vollends fertig, so daß die feierliche Eröffnung des Instituts zur besagten Zeit umso gewiffer statthaben kann, als auch die nöthigen Lehrkräfte vorhanden sind. Die Versammlung findet es für angezeigt, daß einige Lehrkräfte bereits im Januar k. I. ernannt werden, damit im nächsten Sommersemester bereits ein Dorbereitungscursus eröffnet werden könne. Ferner wird die Errichtung von Talmud-Thora-Schulen an solchen Orten beschloßen, wo sich zum mindesten Unter- Gymnasien befinden, und zwar mit dem Lehrziele eines Proseminars, so daß die Schüler derselben zum Eintritte in die Rabbinerschule die nöthige Vorbildung erhalten. Bei Feststellung des Budgets der Landeskanzlei, wobei die in früheren Versammlungen bereits des öfteren ausgesprochenen Principien vor Augen gehalten wurden, wurde auf die bezüglich