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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-09-14 · Heft 38 (14.9.1875) · p. Seite 611

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 38 (14.9.1875)
Date
1875-09-14
Page
Seite 611 (sequence 7)
Language
German
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611 glaube er, daß hierbei eine bestimmte Quote des Landes-Schulfond- Erträgnisses auch auf Bolksschulzwecke insbesondere in denjenigen Gegenden des Landes verwendet werden müsse, wo sich die israelitischen Schulen in vernachlässigterem Zustande befinden. 'Nachdem die einzelnen Mitglieder der Deputation von Herrn Martin Schweiger vorgestellt worden waren, entfernte sich dieselbe hocherfreut über den besonders herzlichen Empfang, der ihr bei jedem der Herren Minister geworben. — Die Deputation hat auch beim Herrn Sectionsrath Jakob Rann ich er vorgesprcchen und demselben im Namen der Versammlung der israel. Districlspräsieenten für die von ihm über die Rabbinerseminar-Angelegenheit im vorigen Lahre mit besonderer Fachkenntniß ausgearbeitete Denkschrift ihren Dank abgestattet. Aus dem Berichte der Landeskanzlei selbst heben wir Folgendes hervor: „Das Versäumnis, welches in der Einberufung der Präsidentenversammlung eintrat, war durch Ereignisse herbeigeführt, deren Wichtigkeit und Stichhaltigkeit die Herren Präsidenten selbst in ihren jeweiligen Antwortschreiben auf unsere oftmaligen Berichte bereits anzuerkennen die Güte hatten. Schon als die geehrte Versammlung vor zwei Jahren die fvlgereichen Beschlüsse über die Errichtung der Rabbinerbildungsanstalt faßte, mußten wir uns darüber klar sein, daß ein Theil unserer Glaubensgenossen in Verkennung unserer Bestrebungen neuere Versuche zur Hintanhaltung der Verwirklichung unserer Beschlüsse machen werbe. Unsere Gegner ließen in der Thal nichts unversucht, um unser Vorhaben zu vereiteln, und findet die verspätete Einberufung der Präsidentenversammlung eben darin ihren Grund, daß wir der Klärung der durch die Agitationen der Gegner verworrenen Zustande abwarten zu müssen glaubten, ehe die geehrte Versammlung an die Fortsetzung ihrer Arbeit schritte." Es wird nun ferner berichtet, wie der Baugrund für das Rabbinerseminar erworben, und die Wahl von Lehrern der Anstalt (aus Inländern) vorgenommen wurde, als die bekannten Auftritte im Abgeordnetenhause vor sich gingen, ein Regierungswechsel eintrat und die letzte Session der Kammer auf die Seminarfrage nicht wieder zurückkam. Jetzt jedoch ist der Herr Cultusminister auf die Verwirklichung der Rabbinerbildunzsrnstalt eingegangen. Der Bauplan wurde gefertigt und genehmigt, und die verschiedenen Bauarbeiten verlicitirt (feie Maurerarbeiten zu 77,163 fl., die Zimmermannsarbeiten zu 10,892 fl., und die Eisenarbeiten zu 13,780 fl.). Hierauf heißt es weiter: „Der Bau wird bis October des nächsten Jahres ganz vollendet sein; wenn daher die geehrte Versammlung bei Feststellung des Budgets auf die Möglichkeit der Acquirirung tüchtiger Lehrkräfte zu achten die Güte haben wird, sind wir in der Lage, d i e feierliche Eröffnung der langersehnten Rabbinerbildungsanstalt Ihnen für October kommenden Jahres in bestimmte Aussicht zu stellen. Die Landeskanzlei hat stets die Ansicht vertreten, daß unsere Seminarangelegenheil eine rein administrative und speciell confessionelle ist, in Folge des legalen Eongreßbefchlusses nur der Ueberwachung der das Oberaussichisrecht übenden Krone untersteht, keinesfalls aber in die Eompeten; der Legislative fallen kann. Sollte jedoch wieder an das Votum des Abgeordnetenhauses appellirt werden, so glauben wir in Anbetracht des daselbst herrschenden Geistes für Fortschritt und Wissenschaft umso gewisser auf die Gutheißung der Errichtung unserer Rabbinerschule rechnen zu dürfen, da es sich auch im vorigen Jahre daselbst nur um einen Principicnstreit über die Beschaffenheit unseres Fonds handelte, gegen die Rabbinerschule jedoch keine einzige Stimme sich erhoben hat. Nächst der Rabbinerschule hat es die Landeskanzlei nicht unterlassen, auch den Gemeindeangelegcnheiten die nökhige Sorgfalt zuzuwenden. Abgesehen von den nicht endenwollenden Streitigkeiten in einzelnen Gemeinden, in deren Mitte Fractionen bestehen, und für deren durch diese Fractionen gefährdete Interessen wir des Oefleren einzutreten haben, waren es diesmal auch principielle Angelegenheiten, welche die Intervention der LanveSkanzlei nöthig machten. In erster Linie erwähnen wir den Erlaß des Finanzministers, in welchem die Besteuerung der Betsitze ungeordnet wurde. Diesbezüglich wurden mehreren Gemeinden Instructionen ertheilt und erfolgte auch eine Unterbreitung an die competente Stelle, in welcher dargethan wurde, daß die Tempelsitze kein unbewegliches Gut Einzelner bilden, sondern daß nur die Benützung derselben den Gemeindemitgliedern zukommt. Da seit geraumer Zeit keine diesbezüglichen Beschwerden mehr cingelaufcn sind, so kann angenommen werden, daß man an entscheidender Stelle die erhaltenen Aufklärungen gewürdigt habe. In Folge mehrerer in unorganisirten, sich orthodox nennenden Gemeinden vorgekommenen Ausschreitungen hat das Ministeriuui des Innern verfügt, daß jede Chevra-Kadischa ihre Statuten zur Genehmigung im Wege der Behörde dem Ministerium zu unterbreiten habe. Darauf hin hat die Landeskanzlei zua Wahrung unserer Autonomie dem Ministerium dargelegt, daß in unseren Gemeinden jede Chevra-Kadischa der Gemeinde selbst untersteht, im Sinne des Eongreßbefchlusses ihre Statuten nur dem Districtspräsidium zu unterbreiten hat, und demzufolge die bezügliche Minisierialoerordnung auf die organisirten israelitischen Gemeinden keine Anwendung finden könne. Auch mit dieser Unterbreitung haben wir den gewünschten Erfolg erzielt. Unter den in vielen Gemeinden des Landes erfolgten Ausscheidungen hat in erster Linie die Gab ella-Revenue sehr gelitten. Insbesondere die Fleischausschrottung nahm an Freiheit allenthalben in der Weise zu, daß, da die Gemeinden aus Furcht vor Ausscheidungen einerseits und vermöge irriger Auslegung des Gewerbegesetzes seitens der Behörden andererseits keinerlei Maßrdgel

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