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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-09-07 · Heft 37 (7.9.1875) · p. Seite 590

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 37 (7.9.1875)
Date
1875-09-07
Page
Seite 590 (sequence 2)
Language
German
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590 kämpfenden Bischof Dupanloup ein Lobschreiben. Noch mehr: Der Papst behielt sich die Oberaufsicht und die Verfügungen über die zu errichtenden katholischen Universitäten und Facultäten vor. An die Stelle der Staatsaufsicht und der Staatsgesetze treten also die Aufsicht und die Gesetze des Papstes. Der französische Klerus schickt sich an, solche Universitäten in Paris, Toulouse, Angers u. s. w. in der allernächsten Zeit zu eröffnen. Es ist nicht etwa auf theologische Facultäten abgesehen, sondern vielmehr auf solche des Rechts, der Medicin, der Naturwissenschaften, der Philosophie, der Geschichte und Philologie. Auf der Katholikenversammlung zu Pcitiers in voriger Woche legte ein Jesuit den Plan zu Rechtsfacultäten vor, auf welchen die Grundsätze des Syllabus als die allein richtigen und unumstößlichen gelehrt und in die Geister der Jugend gesenkt werden sollen. Alles dies geschieht im Namen des Princips der Freiheit des Unterrichts, da gegenwärtig in Frankreich der Klerus durch die Regierung selbst fast allmächtig ist, und ihm unermeßliche Geldmittel zu Gebote stehn: so wird die Verwirklichung alles dessen in kürzester Zeit bevorstehen; es wird weder an Docenten, noch an Studenten fehlen; die Jugend des unteren Volkes wird Lurch die Stipendien und Unterstützungen aller Art, die der höheren Stände durch ihre Tendenzen angezogen. So wird ein doppelter Zweck erreicht: die Wissenschaft wird in^ie engste Knechtschaft des ultramontanen Dogma's gezwängt, und Frankreich in allen Zweigen und Berufsarten mit Zöglingen des Ultramontanismus überschwemmt. So wird Frankreich ein Bollwerk des letzteren, und dies will in politischer, wie in Culturbeziehung sehr viel sagen, und muß für die civilisirte Welt von traurigster Wirkung sein. Jedermann fühlt, daß hier eine Escamotage des Princips der Freiheit des Unterrichts vorliegt. Denn an die Stelle der freien Wissenschaft wird die einseitigste und engherzigste Disciplin, an die Stelle der Staatsaufsicht die für alle Wissenschaft und culturverderbliche Aufsicht des Papstes gesetzt. Aber es geschieht doch unter der Fahne des Princips, folglich muß dies ein. irriges sein. Was sagen, ruft man aus, die Männer von 1848 hierzu, wenn sie sehen, wohin dieses Princip führt, und wie es gerade ihren Feinden die Waffen in die Hand liefert? Also hinweg mit diesem Grundsatz und Allem, was daraus gefolgert wird. Aber gerade diese Schlußfolgerung ist eine irrige. Was die Erfahrung, nicht blos seit 1848, sondern auch feit der Erklärung der Menschenrechte durch die nordamerikanische Union m.a die französische constituirende Versammlung gelehrt hat, ja, was sich im Grunde durch die ganze Geschichte, seitdem allgemeine Grundsätze, z. B. durch die Religionen verkündet wurden, bestätigt hat, ist, daß es kein allgemeines Princip giebt, welches nicht seine Einschränkungen durch die Natur der Dinge hat und haben muß, daß eine absolute Verwirklichung nicht möglich, und endlich daß die Menschen für ein solches Princip erst reifen müssen. Durch diese Erfahrungssatze wird aber die Wahrheit eines Prinicps an sich nicht beeinträchtigt oder gar umgestoßen, und das Streben, es allmälig zu verwirklichen, bleibt dieselbe Pflicht und das höchste Interesse der Völker, der Staaten, des ganzen Menschengeschlechts. Wird Jemand behaupten, daß das Princip der persönlichen Freiheit ein falsches sei, weil der Dieb, der Mörder, jeder Verbrecher und ebenso der Wahnsinnige auf Zeit oder auf immer seiner persönlichen Freiheit beraubt werden muß? Wird man die Preßfreiheit darum für einen falschen Grundsatz erklären, weil sie gemißbraucht wird, und das Gesetz die absichtliche Verleumdung und andere vermittels der Presse begangene Vergehen mit Strafe belegen muß? Darf deshalb die Handelsfreiheit für einen groben Jrrthum erklärt werden, weil bei der Gefahr eines Krieges der Verkauf von Waffen, Munition u. dgl. an die Feinde verboten, weil bei drohender Hungersnoth die Getreideausfuhr untersagt werden muß, weil es überhaupt Verhältnisse geben kann, unter welchen eine zeitweise Beschränkung der Handelsfreiheit rathsam sein kann? Ebenso verhält es sich mit dem Princip der Freiheit des Unterrichts. Eine unbeschränkte Verwirklichung desselben kann nicht blos unter gewiffen Umständen gefährlich, sondern sie muß, wie jedes große Princip, an die Entwickelung der Völker gebunden sein. Das Princip aufstellen, als das richtige anerkennen und dessen Verwirklichung anstreben, heißt noch lange nicht, es sofort als ein absolutes Gesetz geltend machen, aus welchem allein alle Vorschriften für die bestehenden Verhältnisse fließen müssen, das die unbedingte Alleinherrschaft haben solle. Bor Allem muß es als Regel dienen, daß jedes Princip nicht blos seiner Form, sondern auch seinem Wesen nach erfaßt und ausgeführt werden muß. Dies ist eben der gefährliche Jrrthum der französischen Liberalen bei dem Gesetze über die Freiheit des Universitätsunterrichtes gewesen. Der Klerus will, und dies verbirgt er ja nicht, gerade den freien Unterricht durch dieses freie Unterrichtsgesetz tödten; er will durch dasselbe das Recht erhalten, seine ganze Macht auf die Unterdrückung der freien Wissenschaft, auf die Einzwängung derselben in den katholischen Dogmatismus, in eine klösterliche und jesuitische Zucht zu verwenden. Er bedient sich also nur der Form dieses Principes, um das Wesen desselben zu erwürgen. Dies ist keine Verwirklichung des Princips, sondern nur ein Mißbrauch desselben, und gegen einen solchen hat sich die Gesellschaft zu wehren. Es ist gerade so, aber in den größten Dimensionen, wie wenn Jemand seine persönliche Freiheit benutzt, um einen Anderen derselben zu berauben, wie wenn der Verbrecher sich seiner persönlichen Freiheit bedient, um Gut und Leben eines Anderen zu gefährden, wie wenn der Revolverjournalist die freie Presse benutzt, um Erpressungen auszuführen u. s. w. Das Princip der Freiheit des Unterrichts will nichts Anderes als die freie Entwickelung des Geistes bewirken. Bedient man sich seiner gerade um diese freie Entwickelung zu unterdrücken, so ist es ein flagranter Mißbrauch jenes, welchen die Gesetzgebung nicht zulassen darf. So lange dies in einem Volke noch möglich ist, ist eine unbedingte Anwendung des Princips noch unstatthaft, 1 und cs müssen eben im Geiste jenes Princips andere Zustände

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