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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-09-07 · Heft 37 (7.9.1875) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 37 (7.9.1875)
Date
1875-09-07
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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"Allgemeine Zeitung -es Hudenthums. Ciu llnparteiifches Organ für alles jüdische Interesse. Drejc Zeituna erscheint wöchentlich einmal in 2 di» 2>/, Bogen. Prei» BiertüjLhria 3 jlkark. Inserate werden mit 20 Pf. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Bnchbandlnnge», Postämter und Zeitung»-Expeditionen nehme» Bestellungen an. Heraasgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippsou in Bonn. Verlag von Banmgärtner's Buchhandlung in Leippg. Angelegenheiten i _t sichan Dr. C. Philippson in | i; diafichUich des Bezugs und der _.ate an »aamgärtuer'o Suchdandlang! inLeipzig. Isfrralr, welche di» vonnrr»- ‘ tag eingebe», finden inder carauffolgeu» j den Nummer Berücksichtigung. Beilagen werden mit 1 Mark 50 Pf. pro Hundert berechnet. 39. Jahrgang. Leipzigs den 7. September 1875. 37. Inhalt. Leitende Artikel: Die Freiheit des Unterrichts. — Literarischer Wochenbericht: Bonn. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Bonn, Fulda» Granden;, Schwetz, Nürnberg. — Oesterreich-Ungarn: Wien. — Frankreich: Paris. — Schweden: Stockholm. — Feuilleton: Die Treue. (Erzählung). III. — Vermischtes: Notizen über Palästina und Syrien. Hakende (fXxh&ef. Bonn, 1. September. Die Freiheit des Unterrichts. Mit großer Befriedigung sieht mau in Preußen das Princip der Freiheit des Unterrichts langsamen aber sicheren Schrittes verwirklicht werden. Nicht als ob man hierin bereits zu einem sichtbaren Ziele, zu einem gewissen Abschluß gelangt wäre. Dazu gehört nicht allein die Einsicht und der Wille des Gesetzgebers, sondern auch und vorzugsweise die Reife des Volkes in allen seinen Schichten. Ja, wenn die letztere vorhanden ist, nöthigt sie auch den Gesetzgeber, der schließlich doch auch zum Volke gehört, dem Bedürfniß zu genügen. Daß diese Reife aber auch im preußischen Volke noch nicht ausreichend zu finden sei, lehrt ein Blick auf die Vorgänge der letzten Jahre in dem Culturkampfe des Staates gegen die ultramontane Hierarchie. Aber daß mit jenem Grundsätze vorangegangen wird, zeigt sich in bedeutsamen Thatsachen. Der Bolksnnterricht wird den Händen der Geistlichkeit, namentlich der strenggläubigen, verfolgungssüchtigen entwunden, indem die Schulaufsicht allmälig zu besonderen Aemtern für tüchtige Schulmänner gemacht wird — eine tiefgreifende Umgestaltung, die sich jedoch nicht blos auf die katholischen Provinzen beschränken sollte. Alsdann wurden die einseitigen, den Unterricht durch einen heuchlerisch-religiösen Charakter einschnürenden Regulative Räumers und Mühlers aufgehoben. Ferner wird der Unterricht selbst vom Confessionalismus frei gemacht, indem in confessionSlosen Schulen der Unterricht objectiv erlheilt und der Religionsunterricht jeder Confession besonders gegeben wird. Selbst darin liegt ein Fortschritt, daß man das Interesse der Schule mit dem Interesse der Kreise und der Communen immermehr verwachsen läßt. Selbst aus den Universitäten sind jüngster Zeit mancherlei Beschränkungen und Zwangsvorschriflen gefallen. Vom jüdischen Standpunkte aus ist noch mehr gewonnen worden. Der Ausschluß jüdischer Lehrer von den öffentlichen Lehranstalten der verschiedenen Stufen ist aufgehoben; christliche Kinder dürfen an Lehranstalten, die unter jüdischer Direction stehen, theilnehmen; für den jüdischen Religionsunterricht an den Lehranstalten wird, und zwar auf Kosten der Schule gesorgt. Es wird nun von dem zu erwartenden Unterrichtsgesetze abhängen, in wie weit für die Verwirklichung dieses Princips die weiteren Wege der Entwickelung eröffnet werden. Da tritt nun der Einwand entgegen: ist denn das Princip des freien Unterrichts ein richtiges? Enthält es nicht der Jrrthümer so viele, daß wir es für eine Fehlgeburt des Radikalismus erklären müssen, wie etwa die Allgemeinsätze des Socialismus? Thatsachen liegen auch hier vor, auf welche man dieses Unheil stutzen kann. Das jüngst von der französischen Nationalversammlung beschlossene Gesetz über die Freiheit des Univerfitätsunterrichles liefert einen schlagenden Beweis. Man stützte sich hierbei auf das Princip des freien Unterrichts, und eine Anzahl liberaler Männer ließ sich von diesem Grundsätze bei ihrer Abstimmung für das Gesetz und bei der Beurcheilung desselben bestimmen. Doch ward es von den Ultramontanen beantragt, vertheidigt und durchgesetzt. Der Papst sandte dafür dem vor-

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