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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-08-24 · Heft 35 (24.8.1875) · p. Seite 562

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 35 (24.8.1875)
Date
1875-08-24
Page
Seite 562 (sequence 8)
Language
German
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562 (Wir hoffen zuversichtlich, daß der Herr Minister v. Trefort. hat er diesmal die Hand an's Werk gelegt, sie nicht wieder davon ablassen, und sich dadurch den dauernden Dank der jüdischen Glaubensgenoffenfchaft und der jüdischen Wiffenschast erwerben wird. Redaction.) Gaya (Mahren), 12. August. Der ,.N. fr. Pr." schreibt man: Am 31. Juli erschienen einige Rabbiner Mährens bei dem Minister für CultuS und Unterricht, um ihm wegen der mißlichen Lage der Rabbiner Mährens Vorstellungen zu machen und um die Aufbefferung ihrer Lage zu bitten. Die Rabbiner haben wie die Seelsorger anderer Confessionen dem Staate gegenüber Pflichten und eine schwere Verantwortlichkeit, andererseits sind sie in der abhängigsten Lage von ihren Brotgebern, den Gemeindevorständen, die mit ihrem sic volo. sic juheo sich noch unfehlbarer als der Papst geberden. Unter denselben giebt es einzelne, die sich auf Kornbranntwei», Bier und auf Darlehen mit hübschen Zinsen verstehen, aber nebenbei auch in Theologie machen, und das Gesetz läßt sie gewahren. nichts hindert sie daran. Der Minister versprach, diese Angelegenheit, für welche seine Aufmerksamkeit schon von Böhmen her in Anspruch genommen ward, im Auge zu behalten, und verlangte, daß die Wünsche und Bestrebungen der mährischen Rabbiner in einer schriftlichen Eingabe dargelegt werden. Demzufolge wurde eine in Brünn abzuhaltende Rabbiuerconferenz auf den 23. August auberaumt, bei welcher diese Angelegenheit besprochen, berathen und zur geeigneten Vorlage ausgearbeitet werden soll. Der Minister für Cultus und Unterricht hat bereits einen Erlaß der Statthalterei, in welchem dieselbe die Bestellung eines Rabbiners als Sache der freien Wahl seitens der israelitischen Cultusgemeinden erklärte und den Dienstverttag zwischen diesen und dem Rabbiner als einen rein privattechtlichen betrachtete, mit folgender Begründung aufgehoben: „Die Stellung eines Seelsorgers einer jeden gesetzlich anerkannten Confesfion muß ihrer Natur nach als eine des öffentlichen Rechtes angesehen und behandelt werden, und ist es auch bisher stets so gehalten worden. Dies gilt insbesondere auch, und zwar ohne Rücksicht darauf, in welcher Weise bas Seelsorgerami, je nach Verschiedenheit der betreffenden gesetzlichen Einrichtungen erlangt wird, rücksichtlich des Berhält- »iffes des Seelsorgers zu seiner Kirchen- oder Religionsgemeinde. Es kann daher aus dem Umstande, daß die israelitischen Cultusgemeinven ihre Rabbiner frei wählen und deren Bezüge beliebig feststellen, nicht gefolgert werden, daß der diesbezügliche, durch den Hinzutritt der behördlichen Bestätigung perfect gewordene Wahlact lediglich ein der Judicatur des Civilrichters unterliegendes Privat-Dienstverhältniß begründe, und daß für die Lösung deffelben die privatrechtlichen Bestimmungen des Dienstvertrages maßgebend seien." Franzensbad, 12. August. Auch die böhmischen Bäder erhallen jetzt zum Bortheile der jüdischen Besucher durch Synagogen und Hospitäler den Abschluß ihrer Einrichtungen. Heute um 2 Uhr wurde der neue, geschmackvoll aufgeführte jüdische Tempel hier in festlicher Weise eingeweiht. Die Gemeindevertretungen von Karlsbad, Pilsen, Eger u. s. w. betheiligten sich an der Feier, ebenso zahlreiche Kurgäste jüdischer und christlicher Confesfion. Der Prediger bezeichnet in seiner Rede die heutige Zeit als die schöne Messiaszeit der Freiheit, deS Liberalismus und des Patriotismus. Holland. Amsterdam, 13. August. Am gestrigen Tage fand die Feier des zweihundettjährigen Bestandes der Synagoge der portugiesischen Hauptgemeinde in sehr erhebender Weise statt. Wir bringen eine ausführliche Beschreibung nach dem „Algemeen Handelsblad" in unsrem Feuilleton. Italien. Rom, im August. Die „Boff. Ztg." enthalt über das römische Ghetto folgenden offenbar in gehässigem Sinne verfaßten Artikel: „Die Reinlichkeit unserer Stadt hat während der letzten Jahre wohl im allgemeinen gewonnen, doch eine Düngergrube, der Ghetto der Juden, ist geblieben, was und wie sie war: dort liegen die poutinischen Sümpfe dieffeit der Tiber. Sitte und Gewohnheit lassen nicht zu, daß das Volk des alten Bandes seine Wohnungsüberlieferungen, die es an den Ghetto fesseln, fahren läßt, und selbst der Assessor der Municipaljunta Alatn arbeitet lieber in seiner schmutzigen Ghettowohnung, als auf dem reinlichen Capitol. Die Commissione della Nettezza Pubblica will aber den Sumpf nicht länger dulden und hat sich bereits angeschickt, durch die oberste Sanitätsbehörde entscheidende Schritte dafür thun zu lassen." — Es wird gewiß ein Segen sein, wenn das ttaurige, den Ueberschwemmungen der Tiber ausgesetzte Quartier, in welches die Juden so viele Jahrhunderte mit Gewalt hineingebannt waren, zum Theil abgettagen, zum Theil erweitert und gelüftet wird. Daß solche mit bedeutenden Kosten verbundene Veränderungen nur vom Staate und der Stadt ausgehen und von Privatpersonen weder unternommen noch durchgeführt werden können, sieht jeder Borurtheilslose ein. Die armen Bewohner des Ghetto sind gewiß nicht im Stande, ihre Häuser ohne einigen Ersatz aufzugeben. Der Artikelschreiber aber macht den Juden selbst einen Borwurf aus ihrer Unglücksftätte. Seine gehässige Gesinnung verräth er durch seine Bemerkung über den verdienstvollen Alatri, der gewiß in keiner „schmutzigen Wohnung" arbeitet. Bekanntlich sind in Italien gute Vorsätze wohlfeil, ihre Ausführung kostet aber überaus viele Zeit. Wir können es daher erleben, daß es auch dem Widerstande der Juden zugeschrieben wird, wenn jene Pläne mit dem Ghetto noch lange auf eine thatkräftige Ausführung werben warten müssen.

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