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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-08-24 · Heft 35 (24.8.1875) · p. Seite 556

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 35 (24.8.1875)
Date
1875-08-24
Page
Seite 556 (sequence 2)
Language
German
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556 Selbst der außerordentlich starke Besuch der Gymnasien und Realschulen erster Ordnung durch jüdische Knaben wirkt nach dieser Seite hin, da sich Zöglinge dieser höhern Lehranstalten selten zur Erlernung eines Handwerks bestimmen. Hierzu kömmt, daß in dem letzten Jahrzehnt die äußeren Verhältnisie der Handwerker, theils durch die Ausdehnung der Fabrikation und des Magazinirens, theils durch die Erhöhung der Arbeitslöhne in einem mißlichen Uebergang sich befanden. — In kleinen Zügen spiegelt sich das Berhältniß im Großen und Ganzen charakteristisch ab. Zwei solcher Züge machten uns in der jüngsten Zeit aufmerksam, und drängen, die allgemeine Beachtung darauf zu richten. Das Paverborner israelit. Waisenhaus hat im vorigen Jahre fünf Knaben entlasten, und sie widmeten sich sammtlich der Kaufmannschaft, kein einziger dem Handwerkerstande. Die Marks-Haindorf'sche Stiftung hat zum zweiten Theil ihrer Thätigkeit die Heranbildung jüdischer Lehrlinge für Handwerke. Der Bericht über die letzten beiden Jahre bekundet, daß sie diese Wirksamkeit hat gänzlich ruhen lasten. Wir glauben daraus folgern zu müsten, daß in den maßgebenden jüdischen Kreisen die Anstrengungen für die Beförderung der Handwerke unter den Juden wieder erneuert und mit verdoppelter Kraft durchgeführt werden müßten. Gerade jene beiden Umstände, die wir oben betont haben, sprechen dafür. Das auf Sand aufgerichtete Schwindelgebäude ist zusammengebrochen; Tausende von jungen Leuten gehen jetzt stellenlos umher und all' die goldnen Hoffnungen haben sich als Illusionen erwiesen. Dagegen hat der Handwerkerstand sich in seinen Erwerbsverhältniffen so gestärkt, daß ein tüchtiger und arbeitsamer Handwerker sich und seine Familie sehr anständig zu erhalten vermag. Es ist daher um so nothwendiger, den fast verlassenen Pfad wieder einzuschlagen. Nicht blos die Eltern, sondern besonders die Lehrer, Rabbiner und Gemeindevorsteher haben die Pflicht, die aufwachsende Jugend zur Wahl von Handwerken anzuleiten. Wir machen es jüdischen Volksschulen und Waisenhäusern geradezu zum Borwurf, wenn die von ihnen erzogene Jugend sich lediglich auf die Kaufmannschaft wirft. So gut, wie man von einem Waisenhause verlangt, daß es die Mädchen zu weiblichen Handarbeiten und zur Thätigkeit in Wirthschaft und Küche erziehe, so darf es ihm auch als Aufgabe gestellt werden, die Knaben frühzeitig zu manuellen und technischen Arbeiten anzuleiten. Es wäre dies auch von der jüdischen Volksschule zu wünschen. Hier stößt man aber auf die Schwierigkeit, daß der Lehrplan der allgemeinen Volksschule solche Beschäfttigungen nicht einschließt. Jndeß wird auch in dieser eine directe Belehrung seitens der Lehrer zur rechten Zeit nicht ohne Einfluß bleiben. Die falschen Hoffnungen, welche sich Eltern und Kinder vom Kaufmannsstande machen und die in so wenigen Fällen in Erfüllung gehen, während der tüchtige Handwerker stets sein Brod findet, müsten allmälig zerstört werden. Die orthodoxen Juden haben ja in dieser Beziehung die Aussprüche des Talmuds und sollten dieselben nicht außer Acht lasten. Im Ganzen wäre es rathsam, das Beispiel unsrer französischen Glaubensgenossen nachzuahmen und Handwerksschulen für die jüdische Jugend zu gründen, um so unter der letzteren die Erlernung der Handwerke wieder zu fördern. Einige Ideen über die zukünftige Verfassung der jüdischen Gemeinden in Preußen. Im kommenden Januar wird die dritte Session des jetzigen preußischen Abgeordnetenhauses eröffnet werden. Die wiederholte Annahme der bekannten Lasker'schen Resolution durch das Haus läßt voraussetzen, daß die Staatsregierung diesmal, wenn sie es auch nicht ausdrücklich versprochen hat, den Gesetzentwurf über die Berfaffung der jüdischen Gemeinden vorlegen werde. Gesetzgeberische Heißsporne begriffen freilich nicht, worin die Schwierigkeiten liegen könnten. Da es sich nur um Judengemeinden handelt, so macht man einen Strich durch und man ist fertig. Dabei kann die national-liberale Mache sich einmal wieder etwas Freisinnigkeilsruhm in sehr wohlfeiler Weise aneignen. Anders ist es, wenn es sich um die evangelischen Kirchengemeinden handelt. Ja, da bedarf man Jahrzehnte der Vorbereitung, der Erwägung, der Berathung, des Mitsprechens derer, welche das Gesetz betrifft. Alles dies ist für die Juden nicht nöthig, und das Wort des einzigen Laster genügt, um Beschlüffe zu fasten. Nun, es könnte sich zeigen, so gut wie im deutschen Strafgesetz und im deutschen Finanzwesen, daß es nicht ausreicht, eine eminente Gewandtheit im Formuliren des legislatorischen Ausdrucks zu besitzen, sondern daß die Einsicht über die Tragweite und die Wirksamkeit jedes Gesetzes noch viel wichtiger ist. — Wir wissen nun nicht, welche Gestalt der Gesetzentwurf seitens der Sraatsregierung erhalten und durch die Beschlußnahme der beiden Kammern annehmen wird. Jndeß ist es immer angemessen, sich die Dinge im Voraus klar zu machen; was um so weniger Schwierigkeiten hat, als das betreffende Gebiet begrenzt und nicht allzugroß ist. I. Die berufene Resolution bestimmt: „Es solle jedem Juden freistehen, aus der jüdischen Gemeinde aus confessionellem Bedenken zu treten." Den ganzen Gedanken »och einmal hier zu bekämpfen, fällt uns nicht ein. Auch daß von den wenigen Worten der Resolution schon die „aus confessionellem Bedenken" hinausgeworfen werden muffen, wollen wir nicht weiter betonen. Der Gesetzgeber kann mit ihnen nichts anfangen; denn da kein Richter entscheiden kann, ob ein Austritt aus confessionellem Bedenken oder nicht, geschehe, ob das angegebene konfessionelle Bedenken ein wirkliches oder ein simulirtes ist, was überhaupt für das Judenthum ein „confessionelles" Bedenken bedeute, so dürfen die Worte nicht in das Gesetz hinein, wenn nicht die größte Verwirrung daraus erfolgen soll. Die Worte klingen in der Thal nur wie eine reservatio mentalis des Antragstellers, um sich vor

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