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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-08-10 · Heft 33 (10.8.1875) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 33 (10.8.1875)
Date
1875-08-10
Page
Seite 522 (sequence 2)
Language
German
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522 einen haltbaren Föverativftaat zu organifiren, und ihr politisches Leben bestand nur in der Erringung einer Hegemonie für den einen oder den anderen ihrer keinen Staaten. Im Innern fluthete entweder die Entwickelung durch mehr oder weniger anarchische Zustände bis zur Pöbelherrschaft (Ochlokratie), oder es herrschte ein Stabilitätsprincip wie in Sparta, das der Zwang zur Verknöcherung führte. Ob die Römer befähigt waren, das Weltreich, das ihr mit List und Schlauheit verbundenes Schwert sich unterworfen, staatlich zu organifiren, kann der Geschichtskundige leicht beurtheilen. Wir finden keinen bedeutsamen Unterschied zwischen der Behandlung der römischen Provinzen und der von den alten asiatischen Despoten unterworfenen Länder. Nachdem in Rem die Kampfe zwischen den Patriziern und Plebejern zu Ende waren, verfiel die Republik schnell, rieb sich in Bürgerkriegen auf und wurde die leichte Beute des Cäsarismus. Wenn die Römer den Vorzug halten, das bürgerliche Recht in eminenter Weise zu entwickeln, so kann demselben im Allgemeinen ras talmudische Recht an die Seite gestellt werden, wobei nicht unbeachtet bleiben darf, daß das letztere von einer schon viel älteren Nation unter den ungünstigsten nationalen Verhältnissen geschaffen wurde. Von dem großartigen inneren politischen Leben des alten Israels giebt aber die mosaische Gesetzgebung ein volltönendes Zeugniß, welche in einer so frühzeitigen Periode des Volkslebens entstand, wie bei keiner arischen Nation, und die eine solche Lebenskraft besaß, daß sie zu einer fonwährenden Entwickelung bis zum talmudischen Rechte die unerschütterliche Grundlage abgab. Denn wenn auch die Tradition, wie sie jetzt fixirt in den Talmuden vor uns liegt, einer später« Periode angehört, so reichen doch ihre Grundzüge tief hinunter und schließen sich einer stets flüssigen Entwickelung des Lebens auf dem Grunde der mosaischen Gesetzgebung an. Aber auch das politische Leben im engeren Sinne war im alten Israel ein sehr lebhaftes. Gewöhnlich bildet man sich ein, daß eie alten Israeliten, abgeschlossen zwischen dem Meere, das durch Mangel an Häfen an ihrer Küste ziemlich unzugänglich war, dem Libanon und der Wüste, ein einfaches, ruhiges Stillleben einer kleinen ackerbauenden Nation geführt haben. Die wenigen und lückenhaften Nachrichten über das Leben und die Zustände des alten Israel, die uns überliefert worden, bezeugen dennoch das Gegentheil. Aus einer Anzahl selbstständiger Stämme erwachsen, war es das Streben von Moses, das nationale Band um dieselben fester zu schlingen und eine Centralgewalt für den Föderativst««! der Stämme zu schaffen. Er nahm hierzu die Religion und ein gemeinsames Gesetz zur Hülfe und verwendete ein Priesterthum zu diesem Zwecke, indem er den Stamm Levy durch ganz Israel als ein Bindemittel vertheilte. Indeß die noch geringe Festigkeit der religiösen Ueberzeugung im Volke und selbst der demokratische Charakter des Gesetzes, die fteisinnigen Principten und Institutionen verhinderten das Gelingen. Jahrhunderte hindurch verblieben die Stämme in ihrer Selbstständigkeit und nur sehr lose miteinander verbunden. Die ganze sg. Richterperiode bezeugt dies; das Bedürfniß brachte die sg. Richter zu einer, entweder nur einen oder mehrere Stämme umfaffenden Macht, die sie durch einen Sieg über einen feindlichen Nachbarn erworben. Mehrere Male wandten sich die Schwerter der Stämme gegeneinander. Trotz drohender Gefahr erstanden nur einige Stämme zum Kampfe, während die anderen zu Hause blieben. Hier und da warfen sich in den Städten Tyrannen auf, wie z. B. Abimelech in Sichem, die von den Bürgern bekämpft, verjagt oder getödtet wurden. Dabei galt es, mit den Nachbarvölkern einen beständigen Kampf um das Dasein. Dieses kurze Bild bezeugt schon, daß allerdings ein äußerst lebhaftes politisches Leben in dieser Nation vorhanden war. Was der Gesetzgeber nicht hatte erwirken können, das brachte das Bedürfniß hervor. Die Nation kam zum Bewußtsein, daß sie bei diesem Föderativverhältniß der Stämme untergehen würbe, daß sie einer starken Centralgewalt bedürfe. Sie verlangte einen König. Wer erkennt nun nicht eine tüchtige politische Entwickelungskraft darin, daß diese Nation es vermochte, eine Monarchie zu organifiren, und zwar zuerst eine Wahl-, dann eine Erbmonarchie. Auch diese beiden Stadien konnten nur durch innere Kämpfe durchlaufen werden, und die beiden gegenüberstehenden Principien waren stark genug, nach einem anderen Jahrhunderte noch eine Spaltung des Reiches nach der Gruppirung der Stämme hervorzubringen. Wer nun die Geschichte der beiden Reiche, soweit sie bruchstückartig und lückenhaft uns überliefert ist, durchmustert, erkennt sicherlich keinen Süllstand und keine Stockung des politischen Lebens, sondern muß erstaunen über die außerordentliche Beweglichkeit desselben in einer so kleinen Naüon. Im Reiche Israel dieser beständige Wandel der den Thron einnehmenden Familien, so daß nur ein Mal ein Enkel das Szepter feines Großvaters überkam. Mehr Stabilität im Reiche Juda, doch auch hier nicht ohne Erschütterungen. Dabei auch in diesem eine steigende Parteientwickelung. Die religiöse Gährung in immerwährender Fluktuation; dieselbe mit dem politischen Parieileben verschmelzend, indem sich die beiden Parteien der politischen Selbstständigkeit und des Anschluffes an eine ftembe Macht sich stets gegenüberstanden. Aber auch in diesen Parteien ein Wechsel; denn zu Jesaia's Zeit war die religiöse Partei auch die der politischen Unabhängigkeit; zur Zeit des Jeremias das Gegentheil. Hierzu endlich der beständige Kampf nach Außen, der zuerst gegen die ebenbürtigen Nachbarvölker, alsdann gegen die großen Dynasten von West und Ost geführt werden mußte, und der oft nur durch außerordentliches Aufgebot aller nationalen Kräfte, oft auch durch glückliche Fügung fast ein halbes Jahrtausend die Monarchie vom Untergange zurückhielt, endlich aber sie stürzte. — Die Nation mit ihrem religiös-sittlichen Inhalt überdauerte den Fall, und kehrte in kleinem Maße zurück. Jetzt galt es allerdings nur die innere Entwickelung in materieller und religiös-legislatorischer Hinsicht unter dem Schutze großer Weltmächte. Daß aber dieses

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