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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-08-03 · Heft 32 (3.8.1875) · p. Seite 513

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 32 (3.8.1875)
Date
1875-08-03
Page
Seite 513 (sequence 9)
Language
German
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513 haben. Die Staatsanwaltschaft klagte daher dieselben des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach K. 98 Lit. 3 und §. 100 des St.-G.-B. an. Während der Verhandlung, welcher eine dichtgedrängte Menschenmenge anwohnte, suchten die Angeklagten durch hartnäckiges Leugne» die ganze Sache von sich abzuwälzen. Aus dem Zeugenverhör ging jedoch ihre Schuld klar hervor, und es wurde» der Kreisrabbiner Aaron Halberstamm und M. Kleingut zu sechs Wochen und Elias Bergmann zu einem Monat schweren Kerkers, verschärft mit einem Fasttage in der Woche, verurtheilt. Rumänien. Bukarest, 15. Juli. iPrivatmittheilung.) Es wird wohl angemessen sein, an dieser Stelle Einiges aus den Debatten des rumänischen Abgeordnetenhauses über die Handelsconvention mit Oesterreich-Ungarn mitzutheilen, so weit sie sich auf den Artikel beziehen, der den österreichisch-ungarischen Unterthanen in Rumänien den Erwerb beweglicher und unbeweglicher Güter gestattet — wie natürlich den rumänischen Unterthanen in Oesterreich-Ungarn — wobei Graf Andrasiy die Beschränkung für die österreichischungarischen Unterthanen jüdischer Religion zugestand, daß sie nur Häuser erwerben dürften. Der Vertrag wurde in der Sitzung am 11. Juli mit 68 gegen 22 Stimmen genehmigt. Die Redner der Opposition geberdeten sich gegen die Regierung und die Juden geradezu wie Besessene; sie bestrebten sich, der Kammer die Ueberzeugung beizubringen, daß der Vertrag durch den gedachten Artikel das Lanv seinem völligen Ruine zuführen, alles Vagabundenthum Oesterreich-Ungarns in das heilige Lanv der Römerenkel bringen, die Nationalen verdrängen würde. Der Deputirte und rumänische Dichter Alexanvri warnte die Kammer vor der Annahme des Artikels, der den österreichisch-ungarischen Juden Rechte einräumt, da hierdurch Rumänien eine Entnationalisirung zu befürchten habe. Die eingeborenen Juden würden sich um die Fahne Oesterreichs schaaren, das ihnen versagte Recht zu erlangen. Epurenu meinte, man müsie den eingeborenen Juden von selbst Rechte gewähren, damit sie diese keinem auswärtigen Staate zu verdanken hätten. Sehr bezeichnend war eine Auslassung des Deputirten Car pp. Er meinte: die Judensrage sei nicht durch Gesetze und Reglements zu lösen; er habe einmal in Jassy Nachts bis drei Uhr in einem literarischen Vereine über die Judenftage disputirt, ohne daß man sie zu lösen vermocht hatte; als er nach Hause gegangen, habe er zwei jüdische Handwerker in ihren Werkstätten schon arbeiten sehen, während er auf der Straße drei betrunkenen Rumänen begegnete, die eben die Kneipe verließen, und patriotische Lieder sangen. Carpp rief den nationalen Eiferern mit lauter Stimme zu: „Arbeitet thätig wie die Juden, wenn ihr die Judenftage lösen wollet, anstatt ungerechte Gesetze zu schmieden!" Der Minister des Aeußeren machte sich ein Verdienst daraus, dem österreichischen Contrahenten die obenangeführte Beschränkung aus den Erwerb von Häusern abgewonnen zu haben. Er gab zu verstehen, daß man ihm Dank wissen müsse, die österreichische Politik überholt zu haben. — Dessenungeachtet erschien der „Romanul" vom 12. d. schwarz gerändert, trauernd um die zu den Fußen des Grafen Andraffy todt darnievergestreckte Autonomie Rumäniens; alle rumänischen Christen und eingeborenen Juden, die noch einen einzigen patriotischen Pulsschlag hätten, müßten sich in Trauergewander kleiden und seufzen: „Der Graf Andrassy sei der absolute und souveräne Herrscher der geknechteten Rumänen!" Weiter kann es doch wohl der Wahnwitz nicht bringen. Zwölf Deputirte der Opposition haben nach der Abstimmung ihre Entlassung eingereicht und die Kammer verlassen; doch ist ihre Entlassung noch nicht angenommen. Sie veranstalten Volksversammlungen, um den Pöbel aufzuhetzen, und man befürchtet aufrührerische Bewegungen. Allein die Regierung ist aufmerksam und sitzt zu fest im Sattel, um sich durch dieses wahnsinnige Gebühren herausheben zu lassen. Möge die Wuth der Gegner sich dadurch erschöpfen! I. Freimann aus Fokscham. Türkei. Aus Bulgarien, im Juni. Seitdem die Franzosen 1840 die scheußliche Verleumdung aus dem Mittelalter, daß die Juden sich des Christenblutes zu den Ostcrkuchen bedienten, in den Orient impornrt haben, wird dieses Kukuksei von der christlichen Bevölkerung bald hier, bald dort ausgebrütet. Vergebens hat der Sultan bereits zwei kaiserliche Firmans 1256 und 1283 der Hedgira erlassen, welche diese Verleumdung, als solche brandmarken und jeden mit Strafe bedrohen, der sie verbreite; vergebens haben hohe Würdenträger der griechischen Kirche ihre Angehörigen ermahnt, solche ungerechte Anklagen gegen ihre jüd. Mitmenschen und Mitbürger nicht zu erheben: die verwilderten Griechen, Bulgaren u. s. w. kommen immer wieder darauf zurück, weil es ihnen Gelegenheit giebt, Gewaltthaten an den wehrlosen, zerstreuten Juden zu üben, ihre Häuser zu plündern und Raub und Todtschlag zu vollführen. So geschah es auch, wie der „Courrier d’Orieni“ berichtet, zur jüngsten Osterzeit in der bulgarischen Stadt Kustendil. Wir wollen ihm die traurigen Einzelheiten nicht nacherzählen; sie gleichen sich ja überall. Man stellte eine weitläufige Untersuchung durch eine zusammengesetzte Commission an, bei der sich natürlich falsche Zeugen genug einfinden. Jndeß die Wahrheit kam doch an den Tag und die türkische Regierung traf Maßregeln, den Frieden wieder herzuflellen und die Juden vor jedem Angriff zu schützen. Rußland. Moskau, im Juli. Ein mittelalterliches Ammenmärchen, das man schon für immer in der Rumpelkammer der Verirrungen 32

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