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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-08-03 · Heft 32 (3.8.1875) · p. Seite 512

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 32 (3.8.1875)
Date
1875-08-03
Page
Seite 512 (sequence 8)
Language
German
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großen Heerstraße der Civilisation in einer ganz eigenen finstern Welt des Aberglaubens unv des Borurtheils lebt, hiervon hat eine gestern in Neu-Sandec beendigte Schlußvcrhanvlung einen traurigen Beweis geliefert. Neu-Sandec ist bekanntlich das sogenannte Mekka der westgalizischen jüdischen Finsterlinge. Dorthin wallfahrten sie haufenweise zu dem dort „wunverwirkenven" Rabbi, der gegen ein bestimmtes Lösegeld (auch die galizischen jüdischen „Schwarzen" haben ihren Ablaß unv ihre TetzelS) alle bösen Geister zu beschwören, den Himmel zu versöhnen und sogar sterile Frauen fruchtbar zu machen vermag. Dieser Wunderrabbi übt eine überaus große Macht auf seine Gemeinde aus, sein Wort gilt wie Gotteswort, sein Segen wie sein Fluch sind gleich wirksam, er gebietet sogar dem Satan, er vernichtet mit den Blitzen des „großen Bannes" jeden seinen Anordnungen und Befehlen Zuwiderhandelnden Chassid. Es ist geradezu räthselhaft, daß dieselben Juden, die sonst im praktischen Leben eine unleugbare Klugheit und richtiges Denken manifestiren, so blind an die wunderwirkenre Kraft dieses Sanvecer „Heiligen" glauben. Die gedachte Schlußverhandlung verdient daher alle Beachtung. indem endlich Einer aus der Mitte dieser jüdischen Chafsidistenkaste gegen den Unfug und den Terrorismus des Sandecer „Heiligen" und Conforten aufzutreten und die Hülfe des „weltlichen" Gerichtes anzurufen wagte. Auf der Anklagebank befand sich der Sandecer Kreisrabbiner Aaron Halberstamm (Sohn des alten eigentlichen Wunderrabbi) und die Rabbinatsaffefforen Elias Bergmann und Moses Kleingut. Der Präsident des Bier--Richter-Collegiums war Landesgerichtsrath Zdanski, die Staatsbehörde vertrat Staatsanwalts-Substitut Herr Pososki, als Bertheidiger fungirten eie Herren l>r. Leon Versöhn für den Kreisrabbiner und l>r. Iarosz für die Rabbinatsassesforen. Der uns vorliegenden Anklageschrift entnehmen wir Folgendes: Nathan Kort, Bahnspedileur in Bochnia, hat eine aus Mistel von Gebrüder Chlupati für Joseph Ameisen in Neu- Sandec bestimmte Kiste mit Carlonwaaren unter anderen Waarensendungen seinem Agenten Moses Friedrich in Neu-Sandec zugeschickr. Letzterer erhielt die gedachte Kiste ohne Frachtbrief, wußte daher nicht genau, für wen sie bestimmt war, unv lagerte sie provisorisch bei Kalman Perlstein in Neu-Sandec ab. Da Letztgenannter bei derselben Firma Chlupati eine Bestellung rer gleichen Waarengattung gemacht hatte, so öffnete er die besagte Kiste und verkaufte die darin befindliche Waare. Als Joseph Ameisen dies erfuhr, forderte er von Kalman Perlstein die Bezahlung der Waare und den entfallenen Gewinn an derselben. Da Letztgenannter dies verweigerte, machte Ameisen seine diesbezügliche Forderung bei der Eisenbahnverwaltung der Karl-Ludwigbahn geltend, weil diese unberechtigterweise die betreffende Kiste an Nathan Kort ausgefolgt hatte. Gerade als Ameisen in dieser Angelegenheit die erforderlichen Schrille einleitete, kam zu ihm am 2. Juli 1874 der Neu-Sandecer jüdische „Schuldiener" Abraham Hirsch Schlanger mit einer „Vorladung" seitens des dortigen KreisrabbinerS Aaron Halberstamm. Als Ameisen, dieser Citation folgend, zum Letztgenannten sich begab, traf er daselbst das sogenannte jüdische Richtercollegium, bestehend aus dem eben genannten Kreisrabbiner unv den Rabbinatsaffefforen: Elias Bergmann und Moses Kleingut, sowie die Gegenpartei Kalman Perlstein und Moses Friedrich versammelt. Nachdem Perlstein daselbst seine ebenso unbegründeten als auch für Ameisen schädlichen Forderungen stellte, erklärte Letzterer, daß er in gar keine Unterhandlung eingehen und sein Recht bei der Bahn, respective im Gerichtswege geltend machen wolle. Hierauf sprach der Rabbinatsaffeffor Moses Kleingut folgende Worte: „Selbst wenn du einen Schaden von 1000 fl. erleiden solltest, bist du verpflichtet, vor uns deine Sache auszutragen. sobald Gefahr droht, daß ein Jude in's Criminal kommen könnte". Ameisen, der die gegen ihn gerichtete Stimmung der sogenannten jüdischen Richter bemerkte und daher den ungünstigen Ausgang der Sache voraussah, entfernte sich. Kaum war dies geschehen, lief der „Schuldiener" A. Schlanger dem Ameisen nach und erklärte ihm im Namen des jüdischen Bes-din (Richtercollegiums), daß, wenn er (Ameisen) sich nicht füge, über ihn der „große Bann" verhängt werden wird. Nach Verlauf von einigen Tagen waren auch schon in allen Synagogen und Bethäusern zu Neu-Sandec, sowie an den äußeren Mauerwanden Affichen angebracht, welche die über Ameisen ausgesprochene Excommunication verkündeten. In diesem Banne wurde jeder Jude aufgefordert, im Namen Gottes und Israels an dem Bosewicht Joseph Ameisen Rache zu üben, ihn mit dem „Schwerte" zu vernichten, mit ihm in gar keinen geschäftlichen Verkehr zu treten, ihn nicht anzusprcchen und ihn überhaupt ganz zu meiden. Dem, der dieser Aufforderung gemäß handeln wird, wurde des Himmels Segen auf Erven und ewige Glückseligkeit verheißen, dagegen dem Zuwiderhandelnden mit ewigen Qualen in diesem und dem anderen Leben gedroht. Zum Schluffe wurde noch bemerkt, daß dieser Bann von gelehrten goltesfürchtigen Männern erslosfen sei. Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß dieser Bann auf den ungebildeten fanatischen Theil des jüd. Publikums in Neu-Sandec die Wirkung nicht verfehlte, die um so größer war, als zum Zeichen, daß ein Excommunicirter in der Mitte der Gemeinde sich befindet, das sogenannte „Schulllopfen" (Anzeige der Betstunde) in der Judengaffe eingestellt wurde, einzig zu dem Zwecke, um das bigotte jüdische Publikum gegen Ameisen aufzureizen. In der Thal wurde auch in Folge dessen jede Berührung mit ihm und seiner Familie sorgfältig gemieden, weshalb auch sein Geschäft, das größtentheils jüd. Kunden hatte, stagnirte und der Excommunicirte, sowie dessen Familie es nicht wagten, in der Nacht aus der Gasse zu erscheinen, aus Furcht, von den Fanatikern mißhandelt zu werden. Die deshalb auf Veranlassung des Joseph Ameisen eingeleitete strafgerichtliche Untersuchung ergab, daß die Angeklagten Aaron Halberstamm, Elias Bergmann und Moses Kleingut es waren, die den Bann verhängt

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