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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-07-27 · Heft 31 (27.7.1875) · p. Seite 491

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 31 (27.7.1875)
Date
1875-07-27
Page
Seite 491 (sequence 5)
Language
German
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den Gegenstand mit dem Darbringenden symbolisch identificiren soll, so zwar, daß sowohl der Gegenstand als in demselben Zustande befindlich erklärt, als auch wie ein integrirender Theil hingegeben wird, und nun, was er bewirkt, für den Darbringenden bewirken soll. •') Auch der Opferer erklärt durch das Händeauflegen das Opfer als einen Theil seiner selbst, den er hingiebt, und sich selbst auf demselben materiellen Boden, von welchem er sich loslösen will. Das Sprengen des Blutes soll die Sühnung der Sünre bewirken, wohl verstanden nicht in ihrem moralischen Theile, denn eine solche theils in dem reumüthigen Bekenntniß, theils, wenn die Sünde einen Nebenmenschen betraf, in dem Ersatz des Schadens mit einem Fünftel Aufgeld bestehend, muß Lern Opfer vorangegangen sein, sondern insofern die Sünde Las Verhältniß des Menschen zu Gott, seine Annäherung zum Allheiligen und insonvers die Verbindung des Israeliten mit dem Heiligthume stört, verletzt, verhindert. Indem das Blut, worin die Nephesch, an den Altar gebracht wird, wird symbolisch die Sünde verdeckt, entfernt. Denn was den Altar berührt, wird geheiligt, d. i. von der Verunreinigung frei (2 Mos. 29, 37. 30, 29). Endlich das Verbrennen des Thieres oder seiner Fettstücke. Das richtige Berständniß dieses Actes giebt uns das h. Wort dadurch, daß für denselben niemals cptr „verbrennen", sondern stets -i-'w’p— in Rauch aufgehen lassen gebraucht wird, so daß consequent im Gegensatz rps: nur von rem gesagt wird, was außerhalb des Lagers und als Uebriggebliebenes verbrannt wurde. *0 Es geht hieraus hervor, daß das Verbrennen nicht sowohl das Vernichten des Opferlhieres, sondern seine Auflösung in aufsteigende Rauchwolken bewirken soll. Hierdurch, daß das Opferthier in Rauch aufgeht und als Rauchwolke in die Höhe steigt, ist es das Symbol für die Loslösung vom Materiellen und das Aufsteigen zum Reingeistigen, Göttlichen. Das mit dem Opferer identificirte Opfer erhebt sich in der lauternden Flamme aus dem materiellen Zustande zur reingeistigen Höhe, und stellt so das Streben der menschlichen Seele, nachdem ihre Sündhaftigkeit verdeckt, beseitigt worden durch die Heiligung zur Höhe der Vergöttlichung, zur Annäherung und Verbindung mit Gott symbolisch, d. h. für den Menschen jener Zeit in der Tiefe seines Gefühls und Bewußtseins dar. Der Opfernde sah in der Flamme des Altars, in den aufsteigenden Rauchwolken seines Opferthiers sein eigen Ich geläutert, geheiligtzu Gott aufsteizend, diesem unmittelbar sich nähernd.') — Die Bedeutung des mosaischen 5) 4 Mos. 27, 20 beißt es bei dem Handauflegen auf Josua vb? -|-t'iT-nz nnn:i und 4 Mos. 8, 16 bei den Leviten: 2':^: ''v bs-iO" 'b 777277 2-:r:; das erstere zeigt auf die Erhebung zu einem integrirenden Theile seiner selbst, das andere auf das Hingeben für sich selbst hin. 6) S. 2 Mos. 12, 10. 29. 14. 34. 3 Mos. 4, 12. 21 und a. v. a. O. 7) Das „in Rauch aufgehen lassen" des Opferlhieres wird als mrr: n-n „angenehmer Geruch" bezeichnet. Daß dies den materiellen Geruch nicht bezeichnen soll, leuchtet schon daraus ein, Opfers ist also durchaus nicht einfach zu fassen, sondern aus den drei Acten zusammengesetzt, nämlich: die Annäherung des im Materiellen befangenen Menschen an Gott zu vermitteln durch die Loslösung des Menschen aus dem materiellen Zustande, die Verdeckung seiner Sündhaftigkeit und durch die Erhebung in das Geistige und Göttliche. Deshalb durfte auch keiner jener drei Acte einem Opfer fehlen; aber in der Specialität des Opfers wird der eine oder der andere Act stärker hervortreten und bestimmend sein, das Verbrennen, also die Erhebung zu Gott im Ganzopfer, das Sprengen des Blutes, d. i. das Verdecken der Sünde im Sündopfer, das Handauflegen, d. i. die Hingebung des Opfers selbst im Friedens- und Dankopfer. '>) Es leuchtet hieraus ein, daß der Gedankeninhalt des mosaischen Opfers dem ganzen Gottheitsbegriffe, wie der gesammten Lehre vollkommen enffprach, und daß er mit den flachen und falschen Vorstellungen nichts gemein hatte, welche sich später im Volke erzeugten, und die noch jetzt von den Gegnern der Religion gern als die eigentlichen Ideen des Opfercultus „aufgegriffen werden". Lehre und Gesetz im Mosaismus hatten den Zweck, den Menschen auf dem materiellen Boden zu erfassen, von demselben loszulösen, ihn von der Sünde frei zu machen, zu Gott zu erheben und diesem .in der Heiligung näher zu bringen; und diese geistige Handlung symbolisch darzustellen, also in der Seele der Israeliten vor sich gehen zu lassen, war Zweck und Inhalt des mosaischen Opfers, mag das Motiv nun nach dem Momente mehr bald aus dem Gefühle der Dankbarkeit gegen Gott, bald aus dem Bewußtsein der Schuldhaftigkeit, selbst für eine besondere Sünde, bald aus dem Bedürfniß der religiösen Erhebung überhaupt, sowohl für die ganze Nation, als auch für jeden Einzelnen hervorgegangen sein. Wir haben daher den Brandopferaltar als die specielle Vermittlungsstatte zwischen Mensch und Gott zu betrachten. Auf ihm wird die Verbindung zwischen Mensch und Gott, die Annäherung und Erhebung des Menschen zu Gott, nachdem des ersteren Sündhaftigkeit verdeckt und beseitigt worden, symbolisch vollzogen, und hierdurch vermitteltWie daher von daß verbranntes Fleisch, Fett, Knochen, Mehl gewiß keinen guten Geruch geben, und daß dieser Ausdruck gerade vom heiligen Räucherwerk nicht gebraucht wird (2 Mos. 30, 7. 34), rr-i bezeichnet auch das Ansehen, in welchem Jemand steht (2 Mos. 5, 21); mrr: (von m:) die Beruhigung, Befriedigung, Wohlgefälligkeit, also hier, was bei Gott Wohlgefallen erweckt. 8) Wir haben dies bis in's Einzelste in unserem Commentar zu 3 Mos. 37, 7 auszuführen gesucht. 9) Es muß hierbei wohl beachtet werden, daß der Priester selbst im mosaischen Sinne durchaus keine Vermittlerrolle zwischen Mensch und Gott spielte. Nur der Opferact selbst war gedanklich eine symbolische Vermittelung, der Priester nichts als das Werkzeug bei der Handlung gleich dem Altäre und denen Geräthen. Er hatte nur zwischen „rein und unrein" und über die Fehlerlosigkeit des Opferlhieres zu urtheilen, die Vorschriften des Gesetzes zu lehren und zu beachten und die ihm zuertheilten

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