Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-07-20 · Heft 30 (20.7.1875) · p. Seite 472

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 30 (20.7.1875)
Date
1875-07-20
Page
Seite 472 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3227014-3227045--33682-3303497
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

472;u erfordern, nicht aber in den einzelnen Claffen. Es wird deshalb in solchen Fällen nochwendig fein, die Schüler mehrerer Claffen zu combiniren. In der Sache selbst liegt hierfür kein großes Hinderniß; denn der Religionsunterricht bietet nicht so viele abgegrenzte Stufen, wie andere Lehrgegenstände in ihren verschiedenen Cursen. die auf Jahrgänge abgetheilt werden. So z. B. kann die Vereinigung etwa dreier unterer Claffen kaum mißlich sein, wenn dadurch eine angemeffene Schülerzahl erwirkt wirk. Eine gleiche Vereinigung kann in den mittleren und den höheren Claffen stattfinden. Freilich wird selbst in solchen Fällen die Schwierigkeit entstehen, wenn nur ein Religionslehrer zu Gebote steht, wie diese Abtheilungen in der gleichen Zeitstunde versehen? Man wird da oft auf das freundliche Entgegenkommen der Directoren oder Schulvorsteher rechnen müffen, um durch die Anberaumung der Religionsstunden überhaupt in den verschiedenen Claffen diesem Mangel abzuhelfen. Eine andere wichtige Frage ist: soll der Unterricht im Hebräischen in diesen Rellgionsunterricht an den höheren Lehranstalten hereingezogen werden oder nicht? Es ist bekannt, daß von Regierungsseits z. B. für die öffentlichen jüdischen Elementarschulen in der Provinz Posen nicht gestattet wird, den Unterricht im Hebräischen in den Lectionsplan aufzunehmen, also regelmäßige Schulstunden darauf zu verwenden. Gleiches wird wohl hinsichtlich der höheren Lehranstalten stattfindeu. Da aber unsres Wissens ein bestimmtes Rescript oder Reglement hierüber noch nicht besteht, so muß es im Augenblicke noch als eine offene Frage angesehen werden. Allein es frägt sich unsrerseits, ob vom erziehlichen Standpunkte aus die Aufnahme des hebräischen Unterrichts für die geringe wöchentliche Stundenzahl überhaupt ersprießlich sei? Unsre Leser wiffen längst, daß wir stets für den Unterricht im Hebräischen eingetreten sind. daß wir wenigstens ras Verstänvniß rer hauptsächlichsten Gebete und der wichtigsten Theile der heil. Schrift in der Ursprache für jeden Juden als durchaus nokhwendig erachten. Gerade deshalb aber muß man endlich den bloßen Schein eines solchen Unterrichts beseitigen und aus wirklichen Erfolg bedacht sein. Widmet man nun von den resp. drei oder zwei wöchentlichen Religionsstunden etwa eine dem hebräischen Unterricht, was hätte man davon zu erwarten? Nichts als den bloßen Schein, im Hebräischen zu unterrichten. Der Erfolg wäre durchaus ein ungenügender und andererseits würde dem eigentlichen Religionsunterrichte durch den Verlust an Zeit kein geringer Schaden zugefügt. Wir glauben daher den hebräischen Unterricht für die Schulstunden der höheren Lehranstalten nicht empfehlen zu können, selbst wenn er von Seiten der Schule gestattet würde. Vielmehr halten wir es für die dringende Pflicht der Gemeinden, für den hebräischen Unterricht einige besondere Stunden außerhalb der Schule wöchentlich herzustellen, wo die sämmtlichen Zöglinge aller Lehranstalten gemeinschaftlich in der h. Sprache unterrichtet werben. Da mit der Einrichtnng des jüdischen Religionsunterrichtes in den Schulen selbst eine besondere Religionsschule und die für diese zu verwendende Zeit erspart wird, so kann eine solche Herstellung des hebräischen Unterrichts keine besonderen Schwierigkeiten machen. DaS Resultat aber wird nach allen Seiten hin befriedigend sein; denn der anderweitige Religionsunterricht kann genügend ausgeführt werden und der Unterricht im Hebräischen wird zu befferen Zielen gelangen als bis jetzt. Da, wo eine jüv. Elementarschule besteht, in welcher das Hebräische gelehrt wird, braucht man nur die Stundenzeit so zu ordnen, daß die Zöglinge anderer Schulen an den hebräischen Stunden Theil zu nehmen vermögen. Man wird einwenden, daß manche Eltern ihre Kinder diesem besonderen hebräischen Unterrichte entziehen werden. Dies ist jedenfalls ein Uebelstanv, den wir nicht hinwegzuräumen vermögen. Da auch die bisherigen Einrichtungen keinerlei Zwang voraussetzten, es also stets den Eltern anheimgegeben war, wie und wie weit sie ihre Kinder an denselben theilnehmen lasten wollen, ein Umstand, unter welchem die Religionsschulen schon betreffs der Regelmäßigkeit des Besuches so überaus litten, so müffen wir uns dem fügen. Unsre Zeit läßt in religiösen Dingen keinen Zwang zu. Wurde und wird der hebräische Unterricht unter den bisherigen Berhältnisien so mangelhaft ertheilt, so sagen sich die Eltern oft, daß er nutzlos sei. Bemühen wir uns also Einrichtungen zu treffen, wo der hebräische Unterricht offenbare gute Ziele erwirkt, und das religiöse Gefühl der Mehrzahl wird auch die Mehrzahl der Zöglinge diesem Unterrichte zuführen. Hierbei ist nicht zu vergeffen, daß der jüdische Religionsunterricht in den höheren Lehranstalten nicht obligatorisch ist, und deshalb eine unbefriedigende Beschaffenheit deffelben jüd. Eltern vermögen könnte, ihre Kinder demselben zu entziehen. Dies muß mit aller Umsicht vermieden werden.*) Will man sich den Inhalt und Lehrplan dieses jüdischen Religionsunterrichtes an den höhern Lehranstalten, abgesehen vom Hebräischen, klar machen; so wird man besonders zwischen den unteren, mittleren und höhern Claffen unterscheiden müffen. Für eie ersteren wird die biblische Geschichte, die Liturgie < besonders eie Feste, ihre Bedeutung und Vorschriften) und das Lesen ausgewählter geschichtlicher Stücke in der h. Schrift erforderlich sein. In den mittleren Classen wird die nachbiblische Geschichte der Juden (in übersichtlicher Behandlung), ein systematischer Religions« unterricht (in noch leicht faßlicher Weise und mehr aus die Hauptftücke beschränkt) und das Lesen ausgewählter Psalmen unv Sprüche Salomonis, auch der Väter (versteht sich wie alles Bibellesen mit guter Erklärung und Auslegung) den Unterrichlsgegenstand bilden. In den höheren Claffen endlich ist zu der Geschichte des Judenthums, zu dem höheren systematischen Religionsunterrichte «wie sonst der Confirmandenunterricht betrieben wird und *) Bekanntlich wird in den preußischen Gymnasien auch hebräischer Unterricht, wenn auch nicht obligatorisch, ertheilt, und zwar an manchen derselben mit so gutem Erzolge, daß auch unsre Söhne allenfalls damit zufrieden fein könnten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.