Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 29 (13.7.1875)
- Date
- 1875-07-13
- Page
- Seite 456 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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456 weigerte mir deßhalb die Aufnahme. Ich eilte zum Director der gesammten Francke'schen Sliftuugen, dem berühmten Kanzler Niemeyer, und trug ihm die Sache vor. Er war eine imposante Erscheinung, und aus seinem schönen Antlitze leuchteten Milde und Freundlichkeit. Er sprach sich eutrüstet über diese Unduldsamkeit aus, erklärte, daß kein Paragraph der Statuten diese Weigerung begründete, und meinte, daß man israelitische Knaben vielmehr ausmunlern und auffordern müsse, sich der wissenschaftlichen Laufbahn zu widmen, nicht aber zurückstoßen solle. Er legte die Hand wie segnend auf das Haupt des vierzehnjährigen Knaben und sprach: „Geh hin, mein Sohn, und halte Dich zu den Guten; denn in einer solchen Schule sind wie in der Arche Noä zahme und wilde Thiere zusammen!" Niemeyer war christlicher Theologe, aber er war kein Orthodoxer, weshalb denn auch zehn Jahre spater das preuß. Cultus- und Unterrichtsministerium seine berühmten Lehrbücher, theologische wie pädagogische, verbannte, und sein Name oft genug unter denen genannt wurde, welche der Kirche großen Schaden getban! Sein Andenken sei noch heute gesegnet! — Bemerkenswerth ist es, daß damals in den östlichen Provinzen Preußens, namentlich in der Provinz Posen viel mehr jüdische Jünglinge sich dem Studium widmeten, als in den mittleren und westlichen und in Deutschland überhaupt. Wie gesagt, die Zahl wuchs bald in fortschreitendem Verhältniß. Damals bestand für diejenigen Provinzen, welche nicht zum westphälischen Königreich und französischen Kaiserreiche gebört hatten, das Edict vom 1l. März 1812. In demselben lautete der tz. 8: „Die inländischen Juden können akademische Lehr- und Schulauch Gemeindeämter, zu welchen sie sich geschickt gemacht haben, verwalten." In Berlin hatten sich auch einige Juden „zu akademischen Lehr- und Schulämtern geschickt gemacht." Aber bevor sie eine solche Stufe erreichen konnten, erging am 18. Aug. 1822 eine Cabinets§rdre und erfolgte am 4. Decbr. desselben Jahres eine Bekanntmachung des Staatsministeriums, welche diesen Paragraph aushoben „wegen der bei der Ausführung sich zeigenden Mißverhältnisse". Welcher Art diese Mißverhältnisse seien, wurde freilich nicht gesagt, und Niemand hatte damals das Recht, das Staatsministerium darum zu fragen. Genug, jene jungen Männer wurden abgewiesen, und seitdem ward in Preußen eine Professur einem Juden nur als Lohn der Taufe gewährt. Wir haben ein Recht, dies zu sagen; denn einer der ersten, der auf diesem Wege eine Professur erhielt, war ein Mann, rer vorher an der Spitze eines Vereines stand, welcher sich zur Vertheidigung der Rechte der Juden und zum wissenschaftlichen Ausbau des Jurenthums gebildet hatte, l)r. Elias dann Eduard Gans. Aehnliches erlebte man in Kur- Hessen mit dem s. Z. berühmten Juristen Rubinow. So wurde es lange Zeit im „Staate der Intelligenz" gehandhabt. Und dennoch war die Zahl der getauften jüdischen Professoren verhältnißmäßig nicht groß, und reichte durch die ganze Zeit der Ausschließung bei Weitem nicht an die Zahl der jüd. Professoren, die seit dem Ministerium Falk ernannt worden sind. In den dreißiger Jahren z. B. gehörte in Berlin außer Gans nur Neauder der Kirchen Historiker zu dieser Kategorie, der sich übrigens schon als dreizehnjähriger Knabe (ein polnischer Bochur) in Hamburg hatte taufen lassen, um in das dortige Johanneum einzutreten. Es liegt hierin ein Beweis, daß mit der wissenschaftlichen Bildung durchaus jene Fahnenflüchtigkeil nicht verbunden ist, welche die Orthodoxie ihr nachsagte, eine Fahnenstüchtigkeit, die eine Zeitlang unter den reichen Juden, welche durch äußere Verhältnisse weit weniger als die hungernden jüdischen Gelehrten dazu verleitet wurden, und dem gegenüber unter den polnischen Einwanderern grassirte. Aber auch die Judenfeinde mögen nicht bange sein: die Zahl akademischer Lehrer jüd. Religion ist noch immer verhältnißmäßig unbedeutend, und nicht im Stande, die Universitäten zu entchristlichen, wie ihre beliebte Formel lautet, wenn es die Christen selbst nicht rhun. Dieser Widerstand der preußischen Slaatsregierung wurde weder durch Ereignisse, noch durch Gesetze geändert. Wir sahen, wie das Edict von 1812, auf welches die Freiheitskriege folgten, in seinem $ 8 wieder aufgehoben wurde. Die Julirevolution von 1830, die so tiefen Eindruck machte, änderte nichts daran. Der vereinigte Landtag von 1847 gab ein Judengesetz, dessen Paragraph 2, Absatz 3 lautet: „An Universitäten können Juden, soweit die Statuten nicht entgegenstehen, als Privatdocenten, außerordentliche und ordentliche Professoren der medicinischen, mathematischen, naturwissenschaftlichen, geographischen und sprachwissenschaftlichen Lehrfächer zugelassen werden. Von allen übrigen Lehrfächern an Universitäten, sowie von dem akademischen Senate und von den Aemtern eines Decan's, Prorecior's und Rectors bleiben sie ausgeschlossen." So lautete der Paragraph nach deni Votum der Herrenkurie, während die Ständekurie alle uichr-theologischen Fächer votirt hatte, aber selbst in dieser Beschränkung wurde das Gesetz nicht ausgesührt, auch nicht nach dem Jahre 1848 und nach der preußischen Verfassung vom 31. Januar 1850. Der Verfassung gegenüber recurrirte man zu dem Judengesetze von 1847, und diesem Gesetze gegenüber zu den Statuten rer Universitäten, und schließlich, wer kann eine Verwaltung zu Anstellungen zwingen? Man sieht also, daß die Ereignisse allein das günstige Resultat nicht erwirken konnten — es bedurfte hierzu unaufhörlicher, unermüdlicher Kämpfe seitens der Juden selbst. Die akademische Lehrfreiheit war an sich nur ein Moment der bürgerlichen Gleichberechtigung überhaupt, und alle Anstrengungen für diese galten zugleich jener. Aber eigenthümlicher Weise hat die preußische Staatsregierung, anderen Staaten entgegen, consequent die Ansichten verfolgt, den Juden alle bürgerlichen Rechte besonders in industrieller Beziehung zuzugestehen, der jüdischen Intelligenz hingegen jeden Weg in's öffentliche, besonders in's Staatsleben, möglichst zu versperren. Wahrscheinlich fürchtete sie, daß riese jüdische Intelligenz, wenn