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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-07-06 · Heft 28 (6.7.1875) · p. Seite 446

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 28 (6.7.1875)
Date
1875-07-06
Page
Seite 446 (sequence 8)
Language
German
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446 Unterrichtes ein gesetzlich befähigter Lehrer in der in §. 7 des Gesetzes vom 20. Juni 1872 bezeichneten Stellung unter der Bedingung zugelassen werde, daß für seine Entlohnung die zur Erhaltung rer Schule bestimmten Mittel in keiner Weise in Anspruch genommen werden. Die Anregung zu einer solchen Veranstaltung muß den Betheiligten überlassen bleiben; sie ist mithin von amtswegen nicht zu geben. Einschlägige Gesuche sind bei der k. k. Landesschulbehörde einzureichen, welche dieselben nach Begutachtung durch den Lehrkörper dem Ministerium für Cultus und Unterricht zur Entscheidung vorzulegen hat. In einem solchen Falle wird den Zeugnissen dieselbe Wirkung zuerkannt werden, wie in dem Falle, wo nach $. 4 des bezeichneten Gesetzes für die Ertheilung des Unterrichtes von staatswegen gesorgt ift." — Sobald also die Schülerzahl einer Confession zwanzig übersteigt muß die Schule aus ihren eigenen Mitteln den Religionsunterricht für sie Herstellen. Pest, 23. Juni. (Privatm.) T. Da einmal in diesem Blatte auf die gegenwärtig hier wogende Wahlbewegung Rücksicht genommen worden ist, so ist wohl auch folgende Bemerkung am Platze. Dem Staatssecretär l)r. Eduard Horn tritt in der Theresienstadt als Candidat Dr. Falk entgegen, und es wird in hiesigen und Wiener Blättern hervorgehoben, daß man die jüd. Bevölkerung zu Gunsten Horns, weil Glaubensgenoffe. in Anspruch zu nehmen suche. Ohne uns in die Politik zu mischen, glauben wir, daß es jetzt durchaus nicht mehr an der Zeit sei, ein besonderes jüdisch-confessionelles Interesse bei derartigen Wahlen, namentlich auch in Ungarn zu betonen. Das Princip ist faktisch bereits durch mehrfache Wahlen von Juden in das Parlament entschieden. Auch haben wir Falle genug erlebt, daß jüdische Abgeordnete nicht immer zu Gunsten der Juden und des Judenlhums wirksam sind. Wohl aber wird durch eine Agitation von jüdischer Seite die Vorstellung einer politischen Sonderstellung genährt, was jedenfalls schädlicher ist, als wenn dieser oder jener Jude nicht gewählt wird. Anders liegt die Sache in Ländern, wo die Juden noch um einen guten Theil ihrer politischen und socialen Existenz zu kämpfen haben, wie z. B. in Galizien. Da zwingen die Gegner die Juden, möglichst als eine geschlossene Partei aufzutreten. Wo aber dies nicht der Fall ist, dürfen die Juden eine confessioneÜ'e Berücksichtigung in allgemeinen politischen Fragen nicht hegen. Prag, 22. Juni. Wie wir bereits gemeldet, hat das k. k. Ministerium den jüdischen Lanvesausschuß beauftragt, behufs Staalssubventionen für die Rabbiner in kleineren Gemeinden Daten über deren Functionen und Bedürfnisse aufzusteüen. Hierzu bemerkt eine Corr. der „N. fr. Pr.": „Dieses Vorgehen der Regierung muß für Jeden, der die Gleichberechtigung auf allen Gebieten des Volkslebens realisirt wissen will, nur erfteulich sein. Das Bild hat jedoch auch seine Kehrseite. Man muß sich nämlich fragen: Wie wird die Landesrepräsentanz beim Einsammeln der oberwähnten Daten zu Werke gehen, und wer wird eventuell die Bestimmungen über die Art und Größe der Subvention treffen? Es ift dies in Böhmen viel schwieriger als in jedem anderen Kronlande. Hierzulande wird der Name „Rabbiner" oft so willkührlich usurpirt und von den Gemeinden acceptirt, daß es sehr schwierig sein wird, den Kern von der Schale zu trennen. Schlächter, des Bluwergießens müde, legen ihr blutiges Handwerk bei Seite und erstehen über Nacht als Rabbiner; Lehrer, die den Schulstaub genügend eingeathmet, schütteln denselben ab und geriren sich als Seelsorger. Die Gemeinden sind in solchen Fällen meist zu indifferent, um ihr Veto gegen diese Usurpation einzulegen, oder aber schweigen bewußt, da der Functionär für geringes Entgelt in seiner über Nacht errungenen höheren Stellung weiter wirkt. Unter solchen Umständen, wie sie thatsächlich in Böhmen vorwalten, wird bei oer Vertheilung und Bemessung der Subventionen sehr vorsichtig zu Werke .gegangen werden müssen, und es ist im eigensten Interesse der Regierung gelegen, darauf ein genaues Augenmerk zu richten." Man sieht hieraus, daß mit jeder Staatssubvention nothwendig eine strengere Regulirung der Berhältnisie, also überhaupt das Aufgeben eines Stückes Autonomie verbunden ist. Die jüngste Zeit ist aber gegen die Staatsaufsicht auf kirchlichem Gebiete vielweniger empfindlich geworden, als man es vor einigen Jahrzehnten war, wo man des Druckes seitens der Staatsregierung in kirchlichen Dingen zu Gunsten der Orthodoxie und Hierarchie eben etwas ledig geworden war. Lemberg, 2l. Juni. (Privatm.) Am 9. und 10. Juni hat die Rabbinerwahl stattgefuuden. Gewählt wurde, wie vorauszusehen , Rabbi Hirsch Ornstein, der Candidat der Orthodoxen. „Seltene Ueberhastung, ungezügelte Agitation und unerhörter Terrorismus haben es dahin gebracht, daß nur Ein Candidat (Ornstein) für diese Wahl dasteht" — so drückt sich aus das Communiquö eines fortschrittlichen Comitös, welches gegen Ornstein insoweit Front gemacht, als es die deutschen Wähler zur Abstinenz aufforderte, und dieses Schriftstück, das die Borsteher der Gemeinde, welche fast durchgängig für Ornstein offen gearbeitet, als „Verräther am Fortschritt" brandmarkt, trägt selbst die Unterschrift eines Vorstehers, der wohl seine Collegen besser beurtheilt haben wird, wie wir Außenstehenden. Nachdem die sogenannte deutsche Partei die Politik der Abstinenz eingeschlagen, stand wohl außer allem Zweifel, daß Ornstein Sieger bleiben werde. Ein zweiter Candidat war wohl aufgetreten; Herr Ettinger, den die deutsche und ein Theil der polnischen Partei aufstellte, weil er neben seiner Rechtgläubigkeit auch noch Garantieen dafür bieten konnte, daß durch ihn der religiöse Frieden nicht würde gestört werden; denn Ornstein, der mit der talmudischen Gelehrsamkeit, wie seine Freunde selbst behaupten, keineswegs seine Zeit ausfüllt, bedeutet für uns den streitenden, die geistige Freiheit und den bereits zurückgelegten Fortschritt gewaltsam befehdenden Orthvdoxismus, er ist die eigentliche ecclcsia unliiaus im ultramontanen jüdischen Lager. Schon sein Großvater, Jakob

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