Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 28 (6.7.1875)
- Date
- 1875-07-06
- Page
- Seite 443 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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443 eine religiöse Sandten, ein geschichtliches Fundament gegeben zu j haben, was für Viele, bevor der revolutionäre Strudel sie er=j griffen, von hoher Bedeutung war — das war das unschätzbare j Verdienst unsres Verfassers. Mittelbar kam dies auch der Reli-! gion überhaupt zu Gute, da das Alte Testament als eine Grund-, läge auch des Christenthums angesehen ward. Das zweite Moment haben wir in der Unkenntniß und Mißachtung zm suchen, in der die Juden und mit ihnen die mosaische Gesetzgebung unv die ganze biblische Geschichte standen. Die katholische Kirche behindert bekanntlich das Lesen der h. Schrift, und die christlichen Theologen hatten einen Dunstkreis von Borurtheilen und irrigen Auslegungen um dieselbe gebreitet. Bon der anderen Seite hatten Voltaire und die Encyklopädistcn sich bemüht, den Inhalt der Bibel nicht blos zu bestreiten, sondern lächerlich zu machen, um auf diese Weise die drückende Herrschaft der Kirche anzugreifen. Die in der äußersten Abgeschloffenheit gehaltenen Juden, mit ihren vielfach auffälligen Bräuchen und Sitten, wurden mit der alttestamentlichen Gesetzgebung identificirt, und Alles, was an ihrer Erscheinung als sonderbar aufstieß, ward in der Meinung des Publikums auf die h. Schrift zurückgeführt und als aus ihr entsprungen, betrachtet. Pastoret war es nun, der es unternahm, mit starker Hand diesen ganzen Dunstkreis zu erschüttern, zu zerrheilen und womöglich auszulösen. Er stellt das Gesetz nach den Quellen dar, also in seiner Reinheit und Ursprünglichkeit, wirft vergleichende Blicke auf die Gesetze der Griechen und Römer und anderer Völker, die sehr oft dem mosaischen Gesetze weit nachstehen, auf die weitere Entwickelung im talmudischen Gesetze, soweit ihm hierbei damals Hülfsmittel zu Gebote standen, und endlich auf die zeitgenössischen Gesetze und Sitten, welche vom mosaischen Gesetze sehr abstachen. So verwandelte er die Unkenntnis in klares Verständnis, die Verachtung in Hockschätzung und Verehrung. Auf die Juden wirft er dabei immer ein freundliches Licht, und bei einer sonst ruhigen und besonnenen Darstellung, geräth er an mehreren Stellen in Feuer, wenn er das Schicksal und die falsche Beurtheilung der Juden bespricht. Wir können daher diese Schrift Pastoret's als bahnbrechend für die richtigere Würdigung des Mosaismus und des Judenthums anerkennen, wenn auch von diesem bedeutenden Ausgangspunkte der noch sehr Vieles zu thun blieb. Ueberschauen wir daher dieses Werk und bringen einige Belege für die bezeichneten Punkte *) Allerdings war das l^To in feiner ersten Ausgabe und seinem ersten Tbeite erichienene „Mosaische Recht" von Job. Dav.Michaetis dem Werte Pastoret's voraiigegangen: es war in Deutschland boeb ausgenommen und in'ö Holländische, Dänische und Englische übersetzt worden — in Frankreick, dem für das große Publikum damals tonangebenden v'ande, blieb es unbekannt. Es erschien zwar >7^.'. ein Auszug unter dem Titel ..IVsprii des ><»s ii„.s:,i,,»es>- von Singer in Bordeaux. Allein diese Schrisl war Pastoret nickt bekannt. Dabei ist zu beachten, daß Piickaelis' Werk ausfübrlicher und schulgerechter ist, dagegen sich streng an das „Recht" kalt, den Eultus uud die Moral kaum berührt, und somit den allgemeinen Standpunkt nickt gewinnen konnte, der uns bei unsrer gegenwärtigen Betrachtung die Hauptsache ist. (Schluß folgt.) ä nocc&uxrßtm. Deutschland. Leipzig, im Juni. Hier ist in diesen Tagen folgender sehr beachtenswerther Aufruf ausgegeben worden, den wir des schönen Zweckes wegen wörtlich wiederzugeben uns verpflichtet „So vielseitig auch der Wohlthätigkeitssinn in den jüdischen Gemeinden zu allen Zeiten sich bethätigt hat für die Unterstützung bedürftiger Glaubensgenoffen, sei es durch Vereine oder durch dired geübte Mildthätigkeit — so bleibt doch nach einer Richtung hin noch viel zu thun übrig, nämlich für die große Anzahl von unverheirathet bleibenden, mittellosen Mädchen, welche durch irgend eine mäßige Beihülfe leicht zu einem selbstständigen Broderwerbe gelangen und sich durch Fleiß und redliches Streben eine anständige Existenz schaffen könnten. In früheren Zeiten bestand der Brauch, daß man diesem Bedürfniß durch die Braut-Ausstattungs-Caffen abhalf, d. h. durch Geldspenden die Ermöglichung von Verheirathungen armer Mädchen zu bewerkstelligen suchte; dies geschah entweder durch Vereine oder durch Privatspenden, und oft sah man auch Väter auf der Wanderschaft zum Zwecke solcher Sammlungen für ihre Töckter. Derartige Verheirathungen sind, abgesehen von den durch den theuren Lebensbedarf sich immer höher steigernden Ansprüchen, sowohl vom ethischen als vom volkswirthschastlichen Standpunkte aus im Allgemeinen als verwerflich anerkannt, wenn auch zuweilen für ein bereits verlobtes Paar eine Beihülfe zur Errichtung eines Haushalts ganz gerechtfertigt erscheint. Cs ist auch ein besonders zu beachtender Uebelstand, daß die in der christlichen Bevölkerung vorhandene große Anzahl von Schichten mittlerer und unterer socialer Stellung, wo den Mädchen das Eingehen von Verbindungen leicht gemacht wird, bei den Juden vollständig fehlen, wie namentlich die Claffen der Beamten und sonstiger in öffentlichen oder Privatdiensten stehenden jungen Männer, während die Handwerker- und Arbeiterclaffe nur in ganz kleinen Bruchtheilen vertreten ist. In ebenfalls beklagenswerther Lage befinden sich die Frauen von Gemeindebeamten und anderen für ihr tägliches Brcd arbeitenden Männern, deren Ernährer entweder arbeitsunfähig oder durch den Tod dahingerafft worden ist. In den großen Gemeinden, wo die Mittel zur Abhülfe