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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-06-22 · Heft 26 (22.6.1875) · p. Seite 413

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 26 (22.6.1875)
Date
1875-06-22
Page
Seite 413 (sequence 7)
Language
German
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413 ließ aber durch den Localschnlinspector (beide sind evangelische Geistliche) mich bitten, die Verwaltung zu übernehmen. Im Falle, daßich sie nicht übernehmen wolle, würde er «der Kreisschulinspector) mir es als mein Schulinspeclor befehlen. Ich übernahm vie Verwaltung natürlich freiwillig. Daraus ist zu ersehen, daß doch nach und nach das Licht der Aufklärung und der wahren Humanität überall siegen wird. Eisenkrämer. Aus der Provinz Posen, im Juni. (Privatmittheil.) Die am 24. März abgehaltene Repräsentantenwahl in der jüdischen Gemeinde in S ch r i m m, ist infolge Vorstellung einiger Mitglieder der Cultuspartei beim Oberpräsidenten abermals für nichtig erklärt worden, und steht demnach zum fünften Male eine Neuwahl vor der Thür. Der vielbesprochene Proceß gegen den Koschminer Rabbiner l>r. Lewin, dem Lehrer Berlowitz und noch drei andere Mitglieder der Koschminer jüd. Gemeinde in der bekannten Begrabnißangelegenheit, welcher am 13. April in Krotoschin vor dem Dreimännergericht — auf Widersetzlichkeit gegen einen Staatsbeamten, auf Aufreizung und Beleidigung im Amte lautend — verhandelt wurde und mit der Freisprechung der Angeklagten endete, mit Ausnahme des Mitangeklagten H. M., gegen den der Gerichtshof eine vierzehntägige Gefängnißstrafe wegen Beleidigung eines Staatsbeamten im Amte und wegen Aufreizung aussprach, — ist noch nicht beendet, da seitens der Staatsanwaltschaft die Appellation eingelegt worden ist. Den Angeklagten ist bereits die Appellationsschrift zur Rechtfertigung binnen zehn Tagen zugegangen. Vor längerer Zeit miethete sich ein angeblicher Rabbiner, welcher sich den Namen vr. Kuttner gab, in ein Privatlogis in Posen ein, und gab feinem Wirthe, einem Handelsmanne, an, er sei aus Witkowo (in der Provinz Posen) gebürtig, habe längere Zeit zu Newhaven bei Newyork gelebt, und wolle sich um die Stelle eines Cultusbeamten in der jüdischen Gemeinde zu Witkowo bewerben. Einige Tage darauf begab sich der angebliche Rabbiner zu einem der hiesigen Rabbiner und stellte sich ihm vor. Da derselbe aber augenblicklich beschäftigt war, so versprach der Fremde später wieder zu kommen. Als er nach Hause in seine Wohnung kam, wurde er von seinem Wirthe mit Vorwürfen überschüttet, da die Kinder deffelben in dem Rocke des angeblichen Rabbiners Atteste gefunden hatten, welche von den Bischöfen zu Prag und Dresden ausgestellt waren, und in denen dem frommen Manne attestirl wurde, daß er von der anglikanischen zur katholischen Kirche übergegangen sei, und zur Sammlung von milden Beiträgen für kathol. Erziehungshäuser autorisirt fei. Auf diese Vorhaltungen erwiderte der angebliche Rabbiner nicht viel, reiste aber mit seinen Papieren, die man ihm gelaffen hatte, noch an demselben Tage ab, vermuthlich, um anderwärts mit mehr Glück seine Betrügereien zu verüben. Wahrscheinlich sind übrigens auch jene Papiere gefälscht gewesen. Die jüdische Schule in Meseritz wurde am I. Juni von dem Bürgermeister Scholtz und dem jüdischen Schulvorstande der evangelischen Stadtschule zugeführt und übergeben. Nach der amtlichen Liste beträgt die Gesamnitzahl der Kinder mosaischen Glaubens im Ganzen 33. Für diese winzige Zahl und zur Unterhaltung der Schule brachte die israelitische Gemeinde jahrelang circa 600 Thaler jährlich auf. Bor ungefähr 2 Zähren ging der zweite Lehrer Roscnthal von Meseritz nach Lions, seitdem wurde die Schule von nur einem Lehrer verwaltet. Nach dem Weggange auch des ersten Lehrers war die Schule gänzlich ohne Lehrer und wurde seit dieser Zeit der Unterricht an derselben vertretungsweise zuerst von 2 kathol. Lehrern: Fiedler und Klenke, und in letzter Zeit von Ersterem und dem evangel. Lehrer Hoffmann ertheilt. Die „P. Ztg." bringt folgendes „Eingesandt". Den Frieden, gutes Einvernehmen und die Achtung gegenseitiger Rechte zwischen den Bekenntnissen verschiedener Confessionen im Staate zu erhalten und zu sichern, ist zum großen Theil, wie man meint, Zweck der von rer königl. Staatsregierung in Verbindung mit der Volksvertretung erlassenen tiefeinschneidenden sogenannten confessionellen Gesetze. Dieses Ziel ist ein wichtiges, denn es ist eine Grundbedingung der Bürgerwohlfahrt, wie der gedeihlichen Staatsentwickelung. Man glaubte bisher, daß zur Erreichung dieses schönen Zieles außerdem die allgemeine Wehrpflicht besonders wirksam sein müsse, denn als Söhne desselben Vaterlandes und als Bürger desselben Staates werden die jungen Männer gemeinschaftlich ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses für die Ausführung ihrer höchsten Bürgerpflichten tüchtig gemacht und mit Begeisterung erfüllt. -In das bürgerliche Leben zurücktretend, müssen sie naturgemäß sich als Mitbürger und Verlheidiger desselben Landes achten und werthschätzen. Schwerlich aber dürfte es dem Interesse des Landes dienen, oder den Intentionen des höchsten Kriegsherrn entsprechen, wenn muthwillig die schöne Saat des Friedens durch die Handlungsweise einzelner Vorgesetzten vergiftet oder zerstört wird. Als Beispiel einer solchen schädlichen Einwirkung haben wir folgenden höchst bedenklichen Vorfall zu berichten. Bei der Vorstellung der zur Uebung ungezogenen Reservemannschaften frug der Major v. Johnston vom 1. Niederschl. Jnf.-Reg. Nr. 46 einen Mann, welcher wegen Mißhandlung eines achtbaren Kaufmannes auf offener Straße arretirt worden war, was er eigentlich gethan habe. Der Reservist, ein Pole, an demselben Tage wegen Insubordination im Dienste bestraft, antwortete: „Ich habe einen Juden geprügelt." Hierauf rief der Major v. Johnston mit gehobener Stimme, so daß es von der ganzen Compagnie, circa 150 Mann, meistens Polen, gehört werden konnte: „Haut die Juden, wenn Ihr außer Dienst seid, so viel Ihr wollt, ich kann die Juden auch nicht leiden, aber nur nicht, wenn Ihr des Königs Rock anhabt." Zu erwähnen ist noch, daß diese Reservisten an demselben Tage entlassen worden sind. In der Compagnie befanden sich als Ohrenzeugen auch mehrere Juden, von denen einer ein Avancirter ist.

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