Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 26 (22.6.1875)
- Date
- 1875-06-22
- Page
- Seite 411 (sequence 5)
- Language
- German
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411 2be*£iuig 6accc&U/c6teu/. Deutschland. BovU, 11. Juni. Die hochwichtige Angelegenheit, daß an den höheren Lehranstalten, die bekanntlich von jüdischen Zöglingen in einem sehr starken Verhältniß besucht werden, für diese jüd. Religionsunterricht hergestellt werde, macht in Preußen unter dem Ministerium Falk die günstigsten Fortschritte. Wie das folgende, im „Centralblatt für die gesummte Unterrichtsverwaltung in Preußen", Juniheft S. 344, mitgetheilte Ministerialrescript zeigt, hängt es fast nur noch von den Anträgen des Vorstandes der Synagogengemeinden ab, ob an einer solchen höhern Lehranstalt ein jüdischer Religionsunterricht auf Kosten des Staates oder Patronats eingerichtet werde. 102) Aufnahme des jüdischen Religionsunterrichts in den Lehrplan öffentlicher höherer Schulen. Berlin, den 30. April 1875. Der Standpunkt, von welchem aus früher die Aufnahme des jüdischen Religionsunterrichts in den Lehrplan öffentlicher höherer Schulen abgelehnt wurde, kann gegenwärtig nicht mehr festgehalten werden. Demgemäß ist bereits an nicht wenigen Gymnasien und Realschulen bei genügender Zahl jüo. Schüler auf den Anttag der Synagogengemeinde des Orts ein besonderer jüdischer Religionsunterricht angesetzt, und wird, wo dieBerhältniffe des Schullocals nicht eine andere Einrichtung nöthig machen, in der Regel zu derselben Zeit im Schulhause ertheilt, wo der christliche Religionsunterricht der betreffenden Claffen stattfindet. Die von den Direktoren und Claffenordinarien zu übende allgemeine Aufsicht erstreckt sich selbstverständlich auch auf den jüd. Religionsunterricht. Als obligatorisch für alle die Anstalt besuchenden jüdischen Schüler wird derselbe nicht angesehen. Bon der Qualificatton des von der Synagogengemeinde als Religionslehrer Präsentirten hat das Königliche Schulcollegium der Provinz sich nähere Kenntniß zu verschaffen. Bei Feststellung der Censuren seiner Schüler wird der jüdische Religionslehrer zugezogen, und unterzeichnet dieselben an letzter Stelle ausdrücklich als „jüdischer Religionslehrer." Was die Remuneration des Lehrers betrifft, so gewährt bei den vom Staat unterhaltenen höheren Schulen die Anstaltscaffe einen Beitrag dazu; ein entsprechendes Abkommen ist meistentheils auch bei den städtischen Anstalten zwischen dem Patronat und der Synagogengemeinde getroffen. Bei einer Zahl von e. 35 jüd. Schülern im Gymnasium und der damit verbundenen Realschule zu N. kann, wie ich dem Königlichen Provinzial-Schulcollegium auf den Bericht vom 15. d. M. erwiedere, der hier wiederbeiliegenden Vorstellung der Synagogengemeinde daselbst vom 6. Februar d. I. eine entsprechende Berücksichttgung nicht wohl versagt werden. Ich beauftrage das Königliche Provinzial-Schulcollegium, das Curatorium der Anstalt dem Obigen gemäß zu verständigen, und den Vorstand der Synagogengemeinde vorläufig zu benachrichtigen, daß er von dem Curatorium weitere Mittheilung in der Sache zu erwarten habe. Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten. Falk. An das Königliche Provinzial-Schulcollegium zu 21. U. II. 2240. In demselben Hefte wird unter den „Zuwendungen im Reffort der Unterrichtsverwaltung, welchen die landesherrliche Genehmigung ertheilt worden ist", aufgeführt: 3. Der Rentner Bend ix zu Berlin hat der Synagogengemeinde daselbst zu Gunsten ihrer Lehrer-Bildungs-Anstalt ein Capital von 10,000 Thlrn. testamentarisch zugewendet. Stallupöuen in OP., im Juni. «Privatm.) Am 6. d. M. feierten hier Herr Jacob Adam und dessen Ehegattin, unter Betheiligung zahlreicher Familienglieder, das seltene Fest der diamantenen Hochzeit. Der Bräutigam ist 87 Jahre, die Braut 81 Jahre alt, und ihrem Alter entsprechend noch rüstig. Am Morgen dieses Festtages brachte der hiesige Gesangverein, zu Ehren des Jubelpaares, ein wohlgelungenes Ständchen. Unter den zahlreichen Gratulanten bemerkte man auch die Spitzen der hiesigen Behörden. Schließlich sei noch bemerkt, daß Herr Jacob Adam, sowohl bei den Juden als bei Christen in hoher Achtung steht. München, 6. Juni. <N. 21.) Freitag, Mittags 2 Uhr, hat in der hiesigen Synagoge die Arauerfeier für den am 2. d. verstorbenen vormaligen Rabbiner H. Aub stattgefunden. Der Verblichene, eine allgemein geachtete und verehrte Persönlichkeit, hat das hohe Alter von nahezu 80 Jahren erreicht und war bis zu seinem Tode in dem vollen Genüsse seiner geistigen und körperlichen Kräfte verblieben. Die Synagoge, zu diesem Behuf in einen wahren Blumengarten umgewandelt, voll beleuchtet, machte mit der in Schwarz und Silber verhängten heiligen Lade und den von Trauerstören umgebenen Kandelabern und dem Chore einen magischen Eindruck. Nach Absingung eines erhebenden Chorals sprach der jetzige Rabbiner, des Verstorbenen würdiger Nachfolger Di-. Perles, und hob in volltönender und tiefergreifender, meisterhafter Rede die vielfachen Verdienste des Verstorbenen um die hiesige Gemeinde hervor. Er entrollte ein lebendiges Bild seines biederen und humanen Schaffens und Wirkens, seiner Gelehrsamkeit, seiner unendlichen Friedensliebe, seines makellosen Wandels und seines wahrhaft patriarchalischen Verhältnisses zur Familie und Gemeinde: die Leiche von grünen und blühenden Gewächsen und Kränzen bedeckt, war vor der Kanzel in der Synagoge aufgebahrt, eine Ehre, welche im israelitischen Cultus nur Männern von ganz besonderer und hervorragender Bedeutung zu Theil wird und nur äußerst selten vorkommt.