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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-06-08 · Heft 24 (8.6.1875) · p. Seite 383

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 24 (8.6.1875)
Date
1875-06-08
Page
Seite 383 (sequence 9)
Language
German
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383 hat nunmehr das Handelsministerium in einem vom 21. d. M. datirten Erlaffe folgende Normen für den Kofcherfleifch-Verkauf festgestellt: a) Die Schlachtung der betreffenden Thiere kann nur von durch das Rabbinat als qualificirt erklärten Individuen geschehen; b) nur die von der Isralitengemeinde eine Licenz besitzenden Fleischhauer dürfen in ihren Bänken den Verkauf von Koschersteisch anzeigen, doch ist die Gemeinde verpflichtet, den Fleischhauern, die sich bereit erklären, die vorgeschriebenen Bedingungen zu erfüllen, die Licenz zu erlheilen; c) die Gemeinde darf darüber wachen, daß nur die vom Rabbinat aulorisirten Schächter im Schlachthause verwendet werden; d) die CommunitLt der Hauptstadt ist verpflichtet, die in der Hauptstadt befindliche Pester, Ofner und Altofner Gemeinde in ihrem Kofchersleisch-Verkaufsrcchte zu schützen und jedem Anderen die Ausübung desselben zu verbieten. Frankreich. Paris, 1. Juni. (Privatmitth.) Am 16. Juni soll in einer großen Festlichkeit „ganz Frankreich dem heiligen Herzen Jesu geweiht werden/' Hat dies die Nationalversammlung beschloffen? die Regierung der Republik es verordnet? O, nein, der ultramontane Klerus hat es aus eigner Machtvollkommenheit entschieden. Wenn man für einen religiösen oder kirchlichen Zweck ein Stück Metall, Stein, Holz, eine Heerde Schaafe u. bgl. weiht, so können diese nicht gefragt werden. Wie aber, wenn man Menschen, wenn man eine ganze Nation von 35 Millionen einem solchen Zwecke widmen will, hat man sie zu befragen, oder zahlt man sie unter die obengenannten Gegenstände? Der französische Klerus scheint der letztern Ansicht zu sein. Abgesehen nun davon, daß in Frankreich selbst ein eminenter Theil des Volkes, wie alle Wahlen bezeugen, antiklerikal gesinnt ist, zählt Frankreich nicht Protestanten, Juden und Mohammedaner zu seinen Bürgern und Bewohnern? Früher hieß es: „Thut nichts, der Jude wird verbrannt;" hier heißt es: „Thut nichts, der Jude wird mitgeweiht!" Man würde dies als ein thörichtes Vorgehen belächeln können, wenn nicht darin zugleich eine grenzenlose Anmaßung läge. Der Klerus will damit zu erkennen geben, daß er über Frankreich zu verfügen habe, daß er in Frankreich eine solche Obherrschaft erlangt habe. Laß es ihm untenhan und gehorsam sei und auf die Widerstrebenden gar nichts ankomme. Jnveß ist stets eine zu straffgespannte Sehne dem Zerreißen nahe. — Das Machest der Alliance enthält dieselben Nachrichten aus Diarbekir, welche d. Bl. Nr. 22 gebracht, nur noch einige Details über die Demüthigungen und Bedrückungen mehr, welche die dortigen Juden unter der türkischen Herrschaft zu erleiden haben. Die Alliance hat ihrem Localcomitö in Constantinopel die Sache empfohlen; da jedoch in Diarbekir ein englisches Consulat besteht, so könnte am füglichsten die ^vgio-^ewisb-^ssoeisüon dahin wirken, daß der Consul sich der Juden annehme. Die Katholiken leben dort ganz unbelästigt. seitdem ein Patriarch sie vertritt. — Wenn Sie jüngst von der Tendenz des jüdischen Stammes „sich zu zerbröckeln", gesprochen haben, so hätten sie auch die Trennung der Juden in mehreren Riten erwähnen können, die oft unter so beschwerlichen und nachtheiligen Umständen aufrecht erhalten wird. In Belgrad z. B. besteht eine deutsche und eine portugiesische Gemeinde; jene wie diese hat eine Schule, beide sehr unvollkommen; in der einen wird in serbischer, in der anderen in deutscher Sprache unterrichtet; beide sprechen die Unterstützung des Auslandes an. Anstatt nun beide Schulen zu vereinigen, und dadurch etwas Tüchtiges aus ihnen zu machen, sucht man allerlei Vorwände heraus, um diese wohlrhärige Verschmelzung zu verhindern. Die portugiesische Schule wird nun von der Pariser, die deutsche von der Wiener Alliance unterstützt. — Rumänien. Fokschan, 21. Mai. «Privatmitth.» Das Hauptintereffe der jüdischen Angelegenheiten in unserem ^'anre, dreht sich noch immer um zwei Punkte: um Art. 21 des Gemeindegefetzes, wonach Juden einer gewissen Kategogrie das städtische Wahlrecht besitzen, und den, horibile dietn! die rumänischen Gerichte für unanwendbar erklärt haben, und um Len berüchtigten § S des Spirituosengefetzes. Wie verlautet, hatte die verflossene Kammerkurz vor ihrem Hinscheiden eine Commission eingesetzt, welche über diesen Paragraph berichten sollte, natürlich in der Voraussetzung, Laß dieser Ausschuß niemals zur Berichterstattung kommen werde. Ob das Ministerium Lei der großen Majorität, welche die eben vollzogene Wahlschlacht ihm in den Kammern oerschafft hat, benutzen werde, seinem Versprechen gemäß diesen 2 8 zu beseitigen, ist den Einsichtsvollen noch sehr zweifelhaft. Wird doch selbst in Oesterreich dem Grasen Andrassy von unfern Gegnern vorgeworfen, in dem Handelsverträge mir Rumänien die Gleichberechtigung, der österreichischen Juden in Rumänien durchgesetzt, und hiermit auch jenem $ 8 einen Stoß versetzt zu haben. Allein der Rumäne versieht es, Verträge zu umgehen, und die klarsten Bestimmungen zum Gegentheil auszudeuten, und eine fremde Macht wird bei Verletzung eines Vertrages, wenn sie Juden betrifft, keine Soldaten marschiren laffen. Wo einmal ein böser Geist herrscht, ist er nicht leicht zu bannen. J. Fr. Amerika. Lima, 2. April. (Privatmitth.) Der erste jüdische Begrabnißplatz in Peru, von ressen Schenkung ich Ihnen bereits geschrieben (s. meine Correspondenz vom 1. October j»r. Nr. 4S S. SOS), ist am 29. März dadurch feierlich eingeweihr worden, daß der Grundstein zu dem Portale, das in denselben führen 24

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