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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-06-01 · Heft 23 (1.6.1875) · p. Seite 369

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 23 (1.6.1875)
Date
1875-06-01
Page
Seite 369 (sequence 11)
Language
German
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869 im gewöhnlichen Sprachgebrauch? Das Judenchum erkennt als den höchsten sittlich-religiösen Grundsatz die von Moses ausgesprochene Vorschrift: „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst." Sobald aber die Liebe vorgeschrieben, sobald sie folglich zur Pflicht gemacht wird, so ist sie zugleich als ein Recht anerkannt. Jede Pflicht aus der einen, schafft ein Recht auf der anderen Seite; wenn der Eine die Liebe zu üben verpflichtet ist, so hat der Andere das Recht, die Erfüllung dieser Pflicht zu fordern. Es kann nicht einmal angenommen werden, daß der Eine, weil er diese Pflicht selbst nicht erfüllt, das Recht verliert, sie vom Anderen zu fordern; denn die Pflicht ist eine absolute, unbedingte, folglich auch das Recht absolut, unbedingt. Selbst der Verbrecher behalt sein Recht auf die Menschenliebe der Anderen. Wenn Moses an einer anderen Stelle den Grundsatz aufstellr: „Dem Rechte, dem Rechte folge nach, damit du lebest", wenn er also das Leben, d. h. das höchste Heil des Menschen in der eifrigsten Uebung des Rechtes erblickt, so kann er hierin das Recht nur mit der Liebe (rarts«':) als identisch angesehen haben, denn über das „Leben", über das höchste Heil kann nichts hinausgehen, folglich muß das, wodurch dieses erworben wirr, auch die Erfüllung dessen erhalten, was als höchster sittlich-religiöser Grundsatz aufgeftellt worden, „liebe deinen Nächsten wie dich selbst". Dies wird denn auch in der mosaischen Gesetzgebung durchgeführt. Wenn Akte der Wohlthätigkeit, wenn die Ecken der Felder, die herabgefallenen Aehren, die Nachlese der Weinberge und Obstbaume, wenn der Armenzehenv für den Bedürftigen, die Witlwe und Waise und den Fremdling geboten werden, so kann dies nur aus der Anschauung hervorgegangen sein, daß diese Zugeständnisse in einem Rechte der Empfänger begründet seien, woraus die Verpflichtung der Geber entspringt. Wenn verordnet wird, auch seinem Feinde in Lebensgefahr nicht abzustehen und ihm seinen verirrten Esel wieder zurückzubringen, daß wir also auch mit eigner Gefahr und Mühe das Leben und Eigenthum eines Feindes nicht in Verlust kommen lassen dürfen: so liegt in diesen Vorschriften von Handlungen der wahren Nächstenliebe ein Recht dessen anerkannt, für welchen sie geschehen soll. Alle diese Handlungen sind in keinem staatlichen Gesetzbuche als eine Verpflichtung und somit als ein Recht ausgesprochen. Und ferner: ist nicht zwischen Ehegatten, zwischen Geschwistern die Liebe eine Pflicht auf der einen, ein Recht auf rer andern Seite, dort, weil die Ehe aus der Liebe entsprungen sein soll, hier, weil die Liebe unter Geschwistern ein Naturmoment ist? Wer erkennt nicht die Vaterlandsliebe als eine Verpflichtung, so daß das Vaterland das Recht hat, die schewrsten Opfer von jedem seiner Kinder zu fordern? Befreit hiervon etwa eine ungünstige Stellung oder Behandlung, und hebt Pflicht und Recht auf? Auch hier ist die vom staatlichen Gesetzbuche vorgeschriebene Verpflichtung nur eine sehr beschrankte, aber die Pflicht und das Recht, wie sie die Liebe vorschreibt, reichen weit darüber hinaus. Auf diesem Boden steht das Äudenthum. Es unterscheidet nicht das Recht und die Liebe; das höchste Recht ist ihm zugleich die höchste Liebe, und die höchste Liebe das höchste Recht. Es sagt nicht: Hier übe Recht, dort übe Liebe. Beide sind ihm derselbe sittliche Grund und Boden. Deshalb gereicht ihm auch die Unterscheidung zwischen Recht und Liebe nicht zur Falle. Jedes Unrecht streitet ihm nicht bloß gegen daS Recht, sondern auch gegen die Liebe, und die Liebe kann nicht zugestehen, was das Recht verbietet. Du darfst nicht die Wange zu einem zweiten Schlage darbieten und so das Unrecht des Andern selbstthäig vergrößern. Du thätest dies nicht aus Liebe, die gebietet dir das Gegentheil, sondern aus einer selbstsüchtigen Demüthigung. Du kannst denjenigen, der dir einen halben Mantel geraubt, nicht weil, sondern trotzdem die andere Halste geben, wenn du ihn in größter Bedürftigkeit erblickst, und wahrlich nicht, ohne ihm das vollsührte Verbrechen scharf in's Bewußtsein gebracht zu haben. Nur dann ist cs eine Handlung der Liebe. Es ist also vom religiös - sittlichen Standpunkte eine arge Verwirrung der Begriffe, wenn man Recht und Liebe einander entgegensetzt, wenn man das Recht beschränkt und wiederum der Liebe zuertheilt, was dem Rechte widerspricht. Im wahren sittlichen Bewußtsein sind sie identisch, und die Liebe ist nicht eher wahrhafte Liebe, als bis sie ihren Inhalt und ihre That als ein Recht dessen erkennt, den sie betreffen, als eine Pflicht dessen, der sie hat und übt. Im gewöhnlichen Leben sieht man dies als ein Ideal an; gut, aber es ist ein Ideal, das der Mensch erreichen kann, in seiner Höhe erreicht, also erreichen soll. Fragt man aber nun, worin denn doch der Unterschied besieht zwischen den Handlungen, welche man dem Rechte, und denen, welche man der Liebe zuschreibt: so findet man ihn darin, daß die ersteren mehr auf den Erwägungen des Verstandes beruhen, die letzteren aus den Empfindungen des Herzens stießen, und deshalb mehr den Charakter der Innigkeit und Unmittelbarkeit tragen, jene dagegen der Besonnenheit und des Maßes. II. In dem, von uns an einer anderen Stelle besprochenen Schriftchen des Rabbiners Nr. A. Schmied!: „Die Lehre vom Kampf um's Recht", S. 24, finden wir folgende Anmerkung: „Dieser Gegensatz zwischen praktischem Sittenzesetz und ethischem Idealismus zeigt sich auch in höchst bemerkenswerther Weise in der folgenden Polemik, Matth. 5, 43: „Ähr habt gehört, daß gesagt ist: Du sollst deinen Nächsten lieben, und deinen Feind Haffen, ich aber sage euch: Liebet eure Feinde." Daß eine solche Stelle, welche den Feind zu Haffen gebietet, sich durchaus nirgends in den biblischen Schriften findet, ist längst schon dargethan worden. Seine volle Richtigkeit hat es dagegen, daß daS biblische Gesetz nirgends gebietet, den Feind zu lieben: damit ist erst das Evangelium aufgetreten. Allein es ist auch dies solch ein Idealismus, der niemals zu Fleisch und Blut werden 23*

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