Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 23 (1.6.1875)
- Date
- 1875-06-01
- Page
- Seite 362 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227014-3227038--33565-3303367- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
362 doch die Ausfuhr der Products niemals untersagt, und der Zins vom Ausländer (nicht vom Fremdling im Lande gestattet? Alles dies sind principielle und tatsächliche Gegensätze gegen die Grundsätze und Ansichten Proudhon's, und trennen die mosaische Gesetzgebung für immer von allem Socialismus und Communismus. Das Product jeder Arbeit, also auch desien Genuß, gehörte als unantastbares Eigenthum nach Moses dem Producenten allein; was er Anderen davon abgab, war entweder Austausch, Darlehen oder Geschenk. Hiermit ist der Mittelpunkt des Proudhon'schen Systems umgestoßen. Allerdings ist es wahr, daß Moses das Erbtheil der Löhne über jede Willkühr des Vaters hinaus seststellte; aber ebenso wahr ist es, daß er dem Erstgeborenen ein doppeltes Erbtheil nicht minder unantastbar verlieh, was aus der Tendenz floß innerhalb der Familie einen Anhalt zur Conservirung derselben zu geben, denn ebenso hatte der Erstgeborene die Verpflichtung, das aus Noth verkaufte Erbgut eines Familiengliedes zurückzulösen.*) Eine andere Anlehnung an Moses sucht Proudhon in den Zehnworten: „Du sollst nicht stehlen, sagt er, das heißt nach der Energie des Originalausdrucks Io Thignub, Du sollst nichts abwendig machen, Du sollst nichts bei Seite bringen für Dich. Der Ausdruck verbietet nicht allein den mit Gewalt und mit List vollbrachten Diebstahl, die Spitzbüberei und Räuberei, sondern auch jede Art von Gewinn, der über andere ohne ihre volle Zustimmung (.-ic^uiescement) erlangt wird. Er schließt ein, mit einem Worte, daß jede Verletzung der Gleichheit res Antheils, jeder willkürlich erlangte und gewaltsam eingezogene Bortheil, sei es im Austausch, sei es an der Arbeit eines andern, eine Verletzung der gemeinsamen Gerechtigkeit ist." Proudhon hat ganz Recht.**) Das Wort 2:5 (vom Stammwort 25 Seite) heißt eigentlich abwenden, abbringen, beseitigen, wie noch im Arabischen, und hiervon entwenden, stehlen. Aber es setzt doch jedenfalls das Eigenthum voraus, und nur das *) Wir können es uns nicht versagen, auf die Schwache in Proudhon's Beweisführung wenigstens in einem Punkte hinzuweifen. Sein achter Grundsatz' (S. U6) lautet: „Man bestraft denjenigen, der sein Haus verbrennt, oder feine Ernte anzündct; hierin hat man nicht allein die Sicherheit des Nachbarn und des Hauswirths im Auge, sondern man will auch zu verstehen geben, daß da der Mensch stets mehr von der Gesellschaft empfängt, ats er ihr zu geben weiß, ihm was er producirr bat, nicht mehr gehört. Der Handwerker, der Schriftsteller, der Liünsltcr, Jedermann muß hinsichrtich seiner Werke demselben Gesetze unterworfen sein." Nun ist es aber nicht wahr, daß derjenige, welcher sein Haus anzünder, aus einem anderem Grunde als aus dem der Sicherheit Anderer bestraft wird. Denn Niemand, der;. B. fein Haus niedcrreißcn läßt, seinen Weinberg zu einem leeren Platze verwandelt u. dgl.» ebenso wenig wie der Handwerker, Künstler oder Schriftsteller, der lein Werk, so lange er eS nicht verkauft, wird bestraft. Ebenso wenig ist der Satz: „Jeder empfängt von der Gesellschaft stets mehr als er ihr gicbt", in dieser oberflächlichen Fassung anzunehmen. Denn cs geschieht dies nur, und ist überhaupt nur möglich aus den aufgehäuften Producten der vorangegangencn Zeiten, und diese standen unter den Gesetzen der Gesellschaft, wie 'sie heute noch bestehen. **) Proudhon hatte tüchtige Kenntnisse im Hebräischen. Zwei Jahre früher (1837) schrieb er einen Versuch einer allgemeinen Grammatik. Er gicbt darin Beweise einer scharfsichtigen Analyse. Aber es stand ihm nur das Griechische, Lateinische und Hebräische zu Gebote, und so mußte der Versuch mißlingen. Eigenthum überhaupt, nicht die Gleichheit des Eigenthums. Von dem Verbote des Diebstahls schließen zu wollen, daß es gar kein Eigenthum geben dürfe, daß der Besitz von Eigenthum ein Diebstahl, das heißt doch weiß für schwarz erklären, weil jenes auch eine Farbe sei. Proudhon sagt zuerst, Diebstahl ist jeder Gewinn ohne die volle Zustimmung des andern; im folgenden Satze vergißt er dies, und macht jedem im Austausch erlangten Bortheil zu einem Diebstahl, sei es mit oder ohne Zustimmung. Dies ist aber mit der mosaischen Gesetzgebung nicht übereinstimmend. Dieselbe verbietet einen Bortheil aus einem Darlehen zu ziehen, sei es als Zins, sei es in nniura. Hingegen verbietet sie im Austausch, im Handel einen verhaltnißmäßigen Bortheil nicht, sonst würde sie Austausch und Handel unmöglich gemacht haben. Proudhon sucht also in irriger Weise die Grundlage seines Systems im Mosaismus, und wir müssen entschieden dagegen protestiren, weil man in Frankreich sich auch hierin von Proudhon hat blenden lasten. Im Uebrigen spricht Vieser hier auch von der mosaischen Priesterschaft und zwar mit großer Einsicht und genauer Sachkenntniß. — Nachdem er so das politische und volkswirthschastliche Moment des Sabbaths, namentlich auch seine Einwirkung auf das Familienleben behandelt hat, geht er im dritten Abschnitt ans die moralische ein. Man muß denselben ganz lesen, um den eigenthümlichen Ideengang dieses tiefen aber stets sonderbaren Denkers, der zugleich das wärmste Gefühl und die zarteste Empfindsamkeit besaß, zu erkennen. Er unterscheidet mittelbare und unmittelbare Wirkungen des Sabbaths, und unter den letzteren versteht er diejenigen, welche der Sabbath speciell und unabhängig von jedem socialen und häuslichen Einfluß hervorbringt. Pr. meint nun, daß es bei dem Menschen nicht sowohl auf die moralischen Begriffe, als auf einen unmittelbaren moralischen Jnstinct ankomme, der schnell und sicher das Gute und Gerechte heraussuhlen läßt und unwiderstehlich auf deffen Festhaltung drängt. Dieser moralische Jnstinct werde durch den Sabbath durch die Heilighaltung desselben, durch die Ehrfurcht und gewissermaßen Furcht vor demselben wahrhaft geweckt und genährt. Insbesondere durch die gottesdienstlichen Ceremonien und die am Sabbath geschehende Unterweisung des Volkes werde der Geist zu sich selbst und zu Gott zurückgeführt, zum Nachdenken gereizt, und eine heiligende, sittlichende Stimmung hervorgerufen. Wo jene fehlen, da wird fteilich der Sonntag nur für geistesleere Gesellschaft und ausschweifende Lustbarkeit verwendet. Wer sich erinnert, auf welche Weise bei unsren Vätern der Sabbath ausgefüllt wurde und wie sie selbst Nachmittags in das Beth-hamidrasch zogen, um vor dem Nachmittagsgottesdienst einen Vortrag anzuhören, der kann nur Pr. beistimmen. (Schluß folgt.)