Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 23 (1.6.1875)
- Date
- 1875-06-01
- Page
- Seite 361 (sequence 3)
- Language
- German
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361 zur Sicherstellung seiner großen Institution des Sabbaths denken, und fand diese wesentlich darin, daß er ausdrücklich das Gebot der Ruhe auf alle Glieder der Familie, vom Familienvater bis zum Diener und der Magd, ausdehnte, selbst auf die Hausthiere. Bier Fünftel der Bevölkerung, sagt er, waren also an der strengen Beobachtung des Sabbaths interessirt. Die Knechte, während eines Tages ihre ganze Menschenwürde wieder erlangend, stellten sich wieder auf das Niveau ihrer Herren; die Frauen legten den Luxus ihrer Wirthschaft aus, die Greise das Gewicht ihrer Unterweisung, die Kinder in ihrer geräuschvollen Freude nahmen frühzeitig gesellige und feine Sitten an. Man sah die jungen Mädchen singen und Reigentänze bilden, wo sie alle Anmuth der Bewegung und den Geschmack ihres Putzes entfalteten. Neigungen entstanden und führten glückliche Heirathen herbei. Waren solche Genüsie einmal bekannt, welcher Baler, welcher Gatte, welcher Herr hatte daran gedacht, die Seinigen derselben zu berauben? Welche häusliche Autorität hätte eine so sanfte Institution, welche der Gesetzgeber zu einer religiösen Borschrift erhoben, überwinden können? Nein, hatte ein väterlicher Despotismus den Muth dazu gehabt, es wäre ihm nicht gelungen." Hieran knüpft Proudhon eine beredte Schilderung der Wirkungen, welche noch heute die Beobachtung des Sabbaths (er spricht natürlich vom Sonntag) auf alle Elasten der Gesellschaft haben könnte und würde. Der gefährlichste Gegner des Sabbath war und ist, nach Proudhon, die Habgier. „Wie soll man, sagt er, reiche Ackerbauer den vielfachen und dringenden Arbeiten, Fabrikanten den Forderungen ihres Geschäftes, Kausteute ihren unumgänglichen Operationen entziehen? Was sollte der Levit, beauftragt bei dem Tone der Drommete zu verkünden, daß die Ruhe des Ewigen begonnen habe, den Sophismen des Interesses antworten: „„Fügst Du der Woche einen Tag hinzu, oder übernimmst Tu die Ernte einzuheimsen und die Felder zu bearbeiten? . . . Welche Entschädigung bietest Du uns, wenn uns ein Auftrag zurückgezogen oder ein Absatz behindert wird? . . . Bring immerhin Deine Opfer, und bete für uns in der Synagoge: wir haben nicht die Zeit dahinzugehen, unsere Beschäftigungen erlauben uns dies nicht."" Was solchen Leuten antworten, die unaufhörlich die Nothwendigkeit, die Dringlichkeit, die unersetzliche Gelegenheit einwenden?" — Was Moses betrifft, so findet Proudhon, daß er den Sabbath durch seine volkswirthschaftliche Einrichtungen und Anordnungen sicher gestellt hatte. Er setzt hier die gleiche Bertheilung des Landes unter die Familien die Lösung der Verkauften (eigentlich nur verpachteten) Erbgüter durch den nächsten Verwandten, das Iobeljahr mit der Wiedererlangung der Erbgüter und der Freiheit, den Erlaß der Schulden im siebenten Jahre, das Verbot des Zinses auseinander, worauf wir für unsere Leser nicht naher einzugehen brauchen. Als den Erfolg dieser Gesetze erkennt er richtig, daß in Israel sich Niemand unverhältnißmäßig bereichern. Niemand gänzlich verarmen konnte. „Es resullirt auch betreffs des Sabbaths hieraus, daß das auszubeutende Material oder rer erbliche Boden sich nicht ausrehnen konnte, die Arbeit für Niemanden anzuwachsen vermochte, daß folglich Niemand sich nicht selbst mit Arbeiten überlasten konnte, daß es leicht war, die Bertheilung der Arbeiten für die Woche, selbst für das ganze Jahr im Voraus zu regeln mit Vorbehalt der Sabbathe und Festtage." Dies galt auch für alle Stände, da keine industrielle und commercielle Geschäfte an diesen Tagen vor sich gingen, folglich jede Anregung zur Verletzung res Sabbaths fehlte. Hier aber ist es, wo sich die Wege von Moses und Proudhon scheiden, obschon dies der letztere zu verdecken, und sich an die Autorität Moses anzulehnen sucht. Er meint, daß das Ziel der ganzen mosaischen Gesetzgebung die Gleichheil der Stände und des Vermögens (behüte des eumliiums ei des foriunes) gewesen sei. Hinsichtlich der Stände hat er vollkommen Recht; es gab keinen Adel, keine Kasten, keine Vorrechte in Israel. Hinsichtlich des Vermögens oder Besitzes aber macht Proudhon sich einer Art von Escamotage schuldig. Moses will durch seine Institutionen möglichst die Bereicherung und die Verarmung verhüten, also eine möglichst verhälcnißmäßige Bertheilung des Besitzes erstreben. Aber wie unendlich weit ist dieses gesunde Ziel einer volkswirthschaftlichen Gesetzgebung von der Lehre Proudhon's, von der Aufhebung des Eigenthums, von der gleichen Bertheilung des Genusses durch das Gesetz, von der Nichtbeachtung der Arbeit, des Talents, und des Eapitals bei der Bertheilung dieses Genusses — also die Gleichheit der Eonsumtion gegenüber der Ungleichheit der Production I Wie wir schon oben bemerkt, erachten wir es hier nicht für unsre Aufgabe, die jocialistischen Principien Proudhon's zu bekämpfen und sowohl in ihrer UnauSführbarkeit, als auch in ihrer Naturwidrigkeit nachzuweisen. Er bringt sie ja auch nur in dieser Abhandlung beiläufig an. Merkwürdig ist es immer, welchen logischen Sprung oder Widerspruch sich Proudhon gestattet. Die gleiche Bertheilung des Genusses verlangt er, aber die gleiche Bertheilung der Arbeit will er nicht verlangen, während er doch selbst sagt, daß die Arbeit die Bedingung und das Mittel für das Recht des Genußes ist. Aber erklärlich, denn die Bertheilung der Arbeit mußte doch selbst ihm unmöglich erscheinen. Hiermit bricht aber auch sein ganzes System zusammen. Uns kann es hier nur darum zu thun sein, zu zeigen, wie fälschlich Proudhon sich mit seinen Principien an Moses anzulehnen vorgiebt. Wenn Moses das Land unter die Familien vertheilen ließ, hat er es ihnen nicht zum dauerndem Besitz übergeben? mußte nicht schon mit der folgenden Generation nach der Zahl der Erben in jeder Familie eine Verschiedenheit des Besitzes eintreten? Trug nicht hierzu das doppelte Erbtheil der Erstgeborenen wesentlich bei? Mußte nicht die Güte des Bodens und die Arbeitsamkeit des Einzelnen, sowie die Sparsamkeit und Ordnung des Haushalts, und endlich die Mannigfaltigkeit des Geschickes auch den Besitz vielfach alteriren? War 23*