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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-05-25 · Heft 22 (25.5.1875) · p. Seite 349

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 22 (25.5.1875)
Date
1875-05-25
Page
Seite 349 (sequence 7)
Language
German
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349 worden, sehe ich mich aus gleichen Gründen veranlaßt, die in dem Reglement enthaltene entsprechende Borschift hinsichtlich der Zulaffung zur Promotion als Doctor juris utriiisque ebenfalls aufzuheben, und bestimme daher hierdurch, daß der zweite Absatz in § 91 res gevachten Reglements außer Geltung tritt. Bei der Vereidigung bleibt es dem Doctoranden überlasten, ob und welche weitere seinem religiösen Bekenntniß entsprechende BekräftigungSformel er den Schlußworten Ita me Deus ailjuvei beifügen will. Ew. Hochgeboren ersuche ich, der juristischen Facultat, sowie dem Herrn Rector und dem Senat der dortigen Universität diesen uieinen Erlaß zur Kenntniß zu bringen. Falk. An den Königl. Universitäts-Curator Herrn Ober- Präsidenten Grafen von Arnim Hochgeboren zu Breslau. U. I. 6631. —. Im Aufträge des Ministeriums des Innern ist soeben eine Gefangenen-Statistik für das Jahr 1871 veröffentlicht worden. Wir heben daraus folgende Notiz hervor: Auf die Bekenntnisse vertheilt, zeigen die evangelischen Gefangenen 0,20 pCt., die katholischen 0,23 pCt., die jüdischen 0,13 pCt. ihrer betreffenden Glaubensgenossen. lZu deutlicherm Berständniß fügen wir hinzu: unter 10,000 Evangelischen waren 20 fangene, unter ebenso viel Katholiken 23 und unter ebenso viel Juden 13 Gefangene.) Ist dieses Berhältniß für die Juden schon an sich ein günstiges Zeugniß, so würde sich dies noch bedeutend steigern, wenn die Elasten der Vergehen und Verbrechen nach den Bekenntnisten angegeben wären. Denn z. B. Mord, Todtschlag, schwere Körperverletzung unv Raub sind unter den Juden Preußens im Jahre 1871, über welches berichtet ist, nicht vorgekommen. Karlsruhe, 13. Mai. Gestern Abend ist die von der hiesigen israelitischen Gemeinde nach dem Plan von Professor Durm neuerbaute Synagoge feierlich eingeweiht worden. Der Großherzog, die Großherzogin, der Erbgroßherzog, die Staalsminister und Generäle, sowie eine große Anzahl von eingeladenen Personen wohnten der Feierlichkeit bei. Thvley (Regbez. Trier), 12. Mai. l Privatmitth.) „Au Brosdorf, Kreis Merzig, Reg.-Bez. Trier, ereignete sich Dienstag, welche die schmerzliche Operation mit Bereitwilligkeit an sich ausführen ließen, wieder in bester Ordnung, munter und gesund. Die betreffende Ausführung erfolgte durch die beiden gewandten und talmudkundigen Mohelim Cantor G. Schnerb und Rabbi Mos. Weil sen. aus Merzig, unter Assistenz des Königl. Kreisphysicus Herrn Di*. Hellinger von da. Den neuen Proselyten wurden die Namen der drei Erzväter: Abraham, Jsaac und Jacob beigelegt. — Den weiteren Religionsunterricht empfangen die Kleinen in der Israel. Religionsschule daselbst. Wir ich höre, ist auch der Vater gesonnen, sich ebenfalls demnächst „jüdischen" zu lassen. Frankfurt L. Main, im Mai. (Privatmitth.) Ein Fall, welcher sich in der hiesigen israelitischen Gemeinde zugetragen hat, dürfte seiner Absonderlichkeit wegen geeignet fein, weitere Verbreitung in jüdischen^Kreisen zu finden. Ein hiesiger Bürger und Mitglied der hiesigen israelitischen Gemeinde, Julius Gustav Steffens, früher den Familiennamen Stiebel führend, ledigen Standes, gefiel sich seit langen Jahren darin, dem Gemeindevorstande, besonders bei Zahlung der Gemeindesteuern, Schwierigkeiten zu bereiten; bald schickte er unter nichtigen Borwänden den Steuererheber, ohne Zahlung zu leisten, zurück, bald gab er vor, der israelitischen Gemeinde nicht mehr anzugehören und Mohammedaner geworden zu sein u. dgl. m. Das Ende solcher Allotria war alljährlich die executorische Beitreibung der Gemeindesteuern. Nun hat Steffens am 3. Februar d. I. versucht, auf Grund des Gesetzes vom 14. Mai 1873, aus der israelitischen Gemeinde auszutreten, und da er dieses nach Maßgabe eben dieses Gesetzes nicht erlangte, so erklärte er seinen Austritt aus der israelitischen Religionsgenossenfchaft, das ist aus dem Judenthum! Berauscht durch die Freude, an dem Ziel seiner Wünsche angekommen zu sein, veröffentlicht St. in der 6. Beilage zu dem Frankfurter Jntelligenzblatt Nr. 93, vom 22. April d. I., was folgt: „Nach jahrelangem Bemühen ist es mir endlich gelungen, aus der Jurengemeinde auszutteten, ohne mich zu einer andern Religion bekennen zu müssen. Ich bin dadurch einer despotischen und lästigen Steuer endlich und glücklich überhoben." Und um das Unwahre der Angabe, daß es ihm gelungen sei, aus der „Judengemeinde" auszutteten, nachzuweisen, fügt den 4. v. M. ein seltener Vorfall. Ein christlicher Familien- Steffen den Wortlaut des Stadtgerichts-Decrets vom 19. April vater, aus Württemberg stammend, Bierbrauer von Profession, d. I. bei, worin es heißt, „daß derselbe aus der israelitischeu der mit seinen Kindern unv seiner Frau «einer geborenen Jüdin > Religionsgemeinschaft ausgetreten ist." zu Beaumarais bei Saarlouis gebürtig) lange Zeit in Frankreich! Daß St., nachdem derselbe nicht mehr zur israelitischen gelebt, entschloß sich — aus eigenem Anttiebe - mit seinen Religionsgemeinschaft gehört, folgerichtig auch nicht mehr sammtlichen Kindern zum Judenthume überzutrelen und ließ Mitglied irgend einer Judengemeinde sein kann, ist nicht zu bezu diesem Zwecke vorerst an seinen drei Söhnen, die im Alter streiten, dieser Umstand hat nun aber zu folgendem Nachspiel von 9, 7 und 1'/2 Jahren stehen, den rituelle Beschneideact Veranlassung gegeben. St., welcher wohl in Folge seines ehevollziehen. Schon am dritten Tage nachher waren die Knaben, standslosen Lebens seit längerer Zeit hinfällig ist, und selbst an

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