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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-05-18 · Heft 21 (18.5.1875) · p. Seite 331

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 21 (18.5.1875)
Date
1875-05-18
Page
Seite 331 (sequence 5)
Language
German
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Preßgesetz einen Sachsen als vor dem Gerichte verantwortlichen Redacteur jeder in Sachsen erscheinenden Zeitschrift verlangte, hatte er diese Verpflichtung für uns übernommen, weshalb er in dieser Eigenschaft auf dem Titelblatte unsrer Zeitung während des gedachten Zeitraumes genannt ist. I),-. Lotze war ein wissensreicher Linguistiker, und hatte besonders auch eine Vorliebe für den jüdisch-deutschen Dialect. Für dieses Fach hat er in seiner Bibliothek manches werthvolle Manuscript und seltene Büchlein gesammelt. In den letzten Jahren machte seine leidensvolle Kränklichkeit ihm auch die Beschäftigung an unsrem Blatte unmöglich. Berlin, 5. Mai. (Privatmitth.) Bei der zweiten Berathung der Commission des preußischen Abgeordnetenhauses über die neue Vormundschaftsordnung hat dieselbe den vom Herrenhause eingefügten Paragraphen, daß bei Bestellung eines Vormundes auf die Confessio« des Mündels Rücksicht genommen werden solle, welchen sie bei der ersten Beralhung gestrichen, wieder hergestellt, weil dabei doch das Vormundschaflsgericht die entscheidende Bestimmung habe. Man wollte wohl die nochmalige Berathung im Herrenhause, die sonst nothwendig geworden, vermeiden. Wahrscheinlich nimmt nun das Plenum den Beschluß seiner Commission an. — Der „Voss. Zeitg." schreibt man: „Das unduldsame Vorgehen des Pastor Ur. Rofenmüller zu Eibenstock gegen den Cantor Ludwig daselbst, welcher den israelitischen Ingenieur Carmin am Charfreitag zur Unterstützung seiner Musikausführung in der Pfarrkirche herbeigezogen hatte, findet in der Gemeinde selbst die strengste Verurtheilung. Sie hatten sich an dem trefflichen Gesänge des Ingenieurs erbaut und durchaus nicht mit dem Pastor den Lanzenstoß mit empfunden, der dem Heiland dadurch beigebracht worden." Bonn, 3. Mai. (Privatmitth.) Die „Kreuz-Zeitung" vom 27. April führt in einem Artikel „Stimmen aus dem Iudenthum" unsre Leitartikel vom 26. Januar e. und vom 20. April c. an und stellt aus denselben einige Sätze zusammen, um unsre Ansichten über die kirchenpolitischen Gesetze zu kennzeichnen, und zwar als in einigen Punkten mit den ihrigen übereinstimmend. Allerdings müffen wir diejenigen, welche diese unsre Ansicht wirklich kennen lernen wollen, ans unsre Artikel selbst verweisen. Denn selbstverständlich genügen hierzu einige dem Zusammenhang entnommene Sätze nicht. Allein im Ganzen hat dies die „Kreuz-Zeitung" doch so gethan, daß wir uns nicht geradezu zu beklagen hätten. Es war ihr selbst daran gelegen, die Verschiedenheit unsres Standpunktes von dem ihrigen kenntlich zu machen, und dies ist es, was wir stets wünschen werden. Sie schließt daher ihre Auszüge mit den Worten: „Diesen Bemerkungen wird nichts hinzuzufügen sein. Man sieht, daß bei eingehender Erwägung unserer gegenwärtigen Kirchengesetzgebung selbst principiell verschiedene Standpunkte in manchen wesentlichen Stücken übereinfiimmen. Und wenn wir auch weit entfernt sind, der absoluten Trennung von Kirche und Schule oder der Abhängigkeit der Ehe blos von staatlichen Einrichtungen auch nur im Geringsten das Wort zu reden, auch nur annähernd beizupslichten, so ist es doch von Interesse, wahrzunehmen, daß „jüd. Stimmen" unsere derzeitige kirchenpolitische Lage scharf genug fasten u. s. w. — Nun, eines unsrer wesentlichen Ziele war stets, daß man allseitig erkenne, wie wir Juden keine besondere Partei im Staate bilden, sondern überall uns unsre objective Prüfung und Stellung zu bewahren suchen, besonders aber bei c o n s e s s i o n e l l e n Fragen einen unparteiischen Standpunkt einnehmen, der, im Zustande res verworrenen Parteikampfes von Werth ist, so daß man wohl zu ihm recurriren möge. Solches aber mußte der „Kreuz-Zeitung", die so häufig aus uns geschmäht hat, doch nicht ganz leicht werden, und deshalb leitet sie ihren Artikel in sehr eigenchümlicher Weise ein. Sie sagt: „Bei dem Streiten herüber und hinüber, wie wir jetzt es tagtäglich vernehmen, sobald die Rede auf die kirchliche Gesetzgebung kommt, dürften auch die Stimmen aus dem Judenthum über denselben Punkt nicht ganz ohne Bedeutung sein. Zwar könnte mit mehr oder weniger Recht die Parole in den Reihen des Liberalismus als aus jüdischem Munde stammend angesehen werden, da dort die jüdische Feder ihren Tummelplatz hat, und dann brauchte über die Stellung ees Judenrhums zu den Kirchengesetzen nicht besonders gesprochen zu werden. Allein es giebl im Judenthum, wenn ich mich so auSdrücken darf, auch in politischer Beziehung eine Art Familienkreis, wo in vertraulicher Zwiesprache manches ausgeplaudert wird, was auf die jüdische Austastung erst recht eigentlich Licht verbreitet. Und da müsien wir denn sagen, daß zwar das* Judenthum aus Opportunitärsrücksichten auf Seiten des Staates sieht, daß ihm aber zugleich, nach der ihm eigenen, man könnte sagen intuitiven Gabe, die Einsicht nicht mangelt, bei diesem ürchenpolitiseben Streit sei doch gar manches nicht in Ordnung, ja es sei überhaupt der staatlich gewählte Weg zum mindestens bedenklich, und vielleicht gefahrvoll." Ties klingt doch nicht anders als eine Entschuldigung dafür, daß sie auf unsere Auslastungen eingeht. Um nicht iuconsequent zu werden, muß sie auch diesmal behaupten, was ein Grundzug ihrer Partei ist, daß nämlich im liberalen Lager die Parole aus jüdischem Munde ergehe, und bezeichnet daher unsre Worte als „ein Ausplaudern aus rcm Familienkreise." Wir müsten dies entschieden zurückweisen und als eine jener Schlauheiten bezeichnen, mit denen sich diese Partei aus irgend welcbem Dilemma herauszuhelfen sucht. Daß die Juden die Führerschaft im Liberalismus haben, ist eine Erfindung, deren sich alle annliberalen Parteien bemächtigten, die sie jedoch durch allzuhäusige Wiederholung so abgenutzt haben, daß sie dieselbe nunmehr aufgeben sollten. Roch weniger trifft eS zn, uns „ein Ausplaudern aus dem Familienkreise" zuzumuthen. Eine Zeitschrift, die jetzt vierzig Jahre ihre Meinungen — nicht in und nicht aus einem Familienkreise — sondern in strenger Consequenz — das

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