Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 18 (27.4.1875)
- Date
- 1875-04-27
- Page
- Seite 290 (sequence 12)
- Language
- German
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290 unermüdliche Reproduclionskraft jeglichen Schmerz verdräng! und Heilerin Behagen der Zugang wieder eröffne! wird. Aber Lies Alles verhindert den wühlenden Seelenschmerz nicht, wenn wir die Reste eines geliebten Menschen dem Schoße der Erde anzuverlrauen haben. Wirk! doch der Tod versöhnend und verklärend und schärfl gerade hierdurch die Bitlerkeil des Berlustes. Berwischend vermag die Zeit, nichl aber auslöschend zu wirken, und unler der Oberfläche der Ruhe birgr sich die Wehmuth, die um den Grabhügel webt. — Geburt und Tod sind aber keine willkürlichen Akle des Menschen. Mehr als je werden wir bei ihnen hinaufgewiesen zu einer höhern Macht, zu einer göttlichen Weltordnung. Empfangen und Verlieren — von unserm Willen hängen sie nichl ab. Nein! sträuben wir uns nichl gegen dieses Gefühl der Abhängigkeit! Muffen wir uns nicht allzuoft im Leben menschlichem Willen und menschlicher Obmacht unterwerfen? Sind wir nicht unterrhan leiblichem Becürfniß und leiblicher Bedrängniß? Nichts ist nalürlicher, als die vernunftgemäße Demurh vor Gott! Da fühlen wir denn bei Geburt und Tod das innigste Verlangen nach dem Veisiande der Religion — nichl wie sie in Gestalr eines Priesters auflritl, uns ihren Beistand zu leihen oder zu versagen oder an Bedingungen zu knüpfen — das Judenthum hat dergleichen niemals gekannt — sondern um ihren heiligenden Nimbus darum zu legen, ihre versöhnende Weihe darüber zu breiten, ihre verheißende und tröstende Kraft zu spenden. Hierzu kommt, daß in den Menschenherzen der Drang nach Pflichtersüllung niemals erlischt, und jedes Gefühl seinen Ausdruck in einer Thar sucht. Für ein Kind im Voraus zu sorgen, und für einen Todten letzte Handlungen zu verrichten, ihm gewiffermaßen die letzte Schuldigkeit zu erfüllen, ist, das erste voll Beglückung, das letztere voll Tröstung. Da kann es uns auch nicht verwundern, daß diese volle Gefühlswelt bei Geburt und Tod sich zur Schwärmerei und dann zum Aberglauben ausgedehnt und sich reichlich damit gesättigt hat. Die fromme Legende hat auch in der jüdischen Welt an Geburt und Tod einen reichen Stoff gefunden, besonders am letztern. Es laffen sich Bücher füllen mir den Fabeleien und abergläubischen Erzählungen über das Wesen und Treiben der Todten, über deren Erscheinen, Bedürfen und Handeln. Doch auch die Geburt wurde mir abergläubischen Gestalten umgeben; wir brauchen den Sachkundigen nur an die Lilirh und ihre zu fürchtenden Einstüffe zu erinnern. Aus dem Bewußtsein des jetzigen Geschlechts — wir sprechen von den civilisirten Landern — ist dies geschwunden und die Blätter mit wunderlichen kabbalistischen Zeichen und Formeln beschrieben, haben sich seit Jahrzehnten aus den Wochenstuben verloren. Wir übergehen es deshalb hier, und lenken nur unsre Blicke auf die Bestattung unsrer Todten. Es ist eine merkwürdige Pietät, welche dem Judenihume und den Juden für ihre Todten einwehnt. Der Besuch von Kranken, die Pflege und Bewachung der Sterbenden, die Behandlung und Bestattung der Leichen sind zu Verpflichtungen erhoben, deren sorgfältige Erfüllung ein frommes Verdienst schafft, selbstverständlich ohne Bezahlung. Hieran reiht sich als ein besonderer Vorzug die höchste Einfachheit in Bekleidung der Todten und bri den Leichenbegängnissen, welche zugleich die Gleichheit zwischen Reich und Arm einschließt. Endlich die Heiligkeit des Grabes, das für alle Zeiten als Eigenthum dessen betrachtet wird, der darin bestattet worden, so daß auch hier dem Reichen kein Vorrecht eingeräuml ist und die Gemeinden den Armen Alles in demselben Maße beschaffen müssen. Allerdings verhinderte dies nicht äußerliche Unordnung und Vernachlässigung einreißen zu lassen, weil es dem jüdischen Publicum in der Zeit mangelnder Bildung an Sinn und Geschmack fehlte. Die jüdischen Gottesacker, wie die Leichenbegängnisse, zeigten und zeigen noch immer an vielen Orlen das Bild der Unordnung und Verwahrlosung. — Uebrigens wäre es ein großer Jrrthum, wenn man annähme, daß die Leichenbestatrung bei den Juden immer in derselben Weise geschehen sei. Ehedem z. B. wurden die Leichen mir unbedecktem Gesichte zum Grabe getragen, wobei man das Gesicht des Armen bedeckte, damit man ihm den erlittenen Hunger nicht ansehe; vor oder hinter dem Sarge gingen Klageweiber; man rieb die Leiche mit wohlriechenden Salben ein; früher noch wurden sie in kostbaren Kleidern beerdigt; es wurde jedem Verstorbenen, selbst den Kindern, eine Leichenrede gehalten, wobei abermals den Kindern der Armen ein Vorzug eingeräuml wurde u. s. w. Wir erwähnen dies besonders darum, damit irgend Veränderungen nach dem Bedürsniß und Geschmack unsrer Zeit, wenn man nur die Grundzüge unsres Beervigungswesens beibehälr, nichl als unstatthaft angesehen werden. Vorschriften, die noch im Joreh Deah verzeichnet sind, kamen bereits seil Jahrhunderten aus dem Gebrauche. Je tiefer das religiöse Gefühl in allen den Tod betressenden Angelegenheiten bei den Juden durch ihre Religion gehegt und genährt wurde, desto näher lag es auch, daß es zur Schwärmerei sich entzündete und dem Aberglauben zuneigte. Wenn man die betreffenden Abschnitte im Joreh Deah, von 335 an, durchlieft, so wird man neben reu vortrefflichsten Aussprüchen und den anerkennenswerthesten Verordnungen auch auf schwärmerische und abergläubische Verstellungen, und in Folge derer auf derartige Gebräuche stoßen. So, um Einiges anzusühren, glaubt man, Laß zu Häupten res Schwererkranklen die Schechinah verweile, und folgert daraus, raß der Besucher keinen höheren Platz einnehmen dürfe als der Kranke. Man stellt fick, vor, daß der Todesengel einen Tropfen Blut in Las im Hause befindliche Waffer fallen läßt, und schreibt daher vor, daß nacb eingelrelenem Tode alles Wasser im Hause ausgegosseu werde. Man hegt die Meinung, daß die Familie, in welcher ein Todesfall vorgekommen, noch das ganze Trauerjahr von gleichen Unfällen bedroht sei, und zwar in abnehmendem Maße in den drei ersten, den vier folgenden, den dreißig Trauertagen und den Trauermonalen des Jahres; hieran soll der Trauernde während