Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 18 (27.4.1875)
- Date
- 1875-04-27
- Page
- Seite 283 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227014-3227033--33481-3303278- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
283 --. Die Resolution in der Angelegenheit der jüdischen Gemeinden lautet wörtlich folgendermaßen: Der heute zu Leipzig versammelte z w e i t e d e u t s ch - i s r a e l. Gemeindetag dankt dem Ausschüsse des Gemeindebundes für die Herausgabe der „Denkschrift zur Vertheidigun g des einheitlichen Rechtsverbandes der jüd. Gemeinden in Deutschland", erkennt in der von Einzelnen angcstrebten Berechtigung jedes Juden aus dem Gemeindeverbande auszuscheiden, ohne gleichzeitig aus dem Judenthum auszutreten, eine Verletzung der Gleichberechtigung der Eonsessionen, in dem der Bestand der einzelnen Kirchengemeinden — abgesehen von der staatlichen Fürsorge — durch den Parochialzwang geschützt ist — hält die von vcrhältnißmäßig wenigen, aber desto rührigeren Glaubensgenossen verbreitete Ansicht, daß es im Jndenthume verschiedene Confessionen gebe und zwischen den verschiedenen Confessionen innerhalb des Judenrhums ein tiefgehender Gegensatz bestehe, für durchaus irrig und für widerlegt durch die Zeugnisse der hervorragendsten Lehrinstitute*» und die gesammte culturgeschichtliche Entwickelung des Judenthums — theilt vollständig die von dem verstorbenen Abgeordneten l»i-. Kosch, welcher, wie Wenige, die jüdischen Verhältnisse durch eigene Anschauung und langjähriges, praktisches Wirken kannte, in seinem Schreiben vom 18. Febr. 187 1 ausgesprochene Ansicht, daß durch die Beseitigung des Gcmeindezwanges die Fortexistenz vieler kleiner und mittlerer Gemeinden, ihre B i l - dungs- und Wohlthätigkeitsinstitute in Frage gestellt die fortschreitende Culturentwickelung der Juden und des Juden, thums gehemmt werden würde — kann sich der Befürchtung nicht verschließen, daß das Vorgehen Preußens in dieser Richtung ein Nachfolgen der übrigen deutschen Staaten und eine Gefährdung der jüdischen Gemeinden Deutschlands zu ihrem Nachtheile und dem der Gesammtheit im Interesse einer verhältnißmäßig sehr geringen Anzahl von Personen und vorzugsweise der Indifferenten — welche eonfessionelle Bedenken, für die ein Kriterium nicht vorhanden ist, vorschützen könnten, zur Folge haben werde — erkennt es jedoch als angemessen an, daß den Wünschen der Minorität, sobald dieselbe eine beachtenswerthe Quote der Gesammtgemeinde darstellt, dadurch Rechnung getragen werde, daß ihr zur Unterhaltung ihrer besondern synagogalen und ritualen Institute ein entsprechender Theil der von ihr für die Gesammtgemeinde gezahlten Beiträge erstattet werde — spricht in Rücksicht darauf, daß bei Erörterung dieses Gegenstandes in der Commission und im Plenum des Abgeordnetenhauses vorzugsweise diejenigen Petitionen besprochen sind, welche . Hochschule für die Wissenschaft des Judcntbums in Berlin, ^'^vtvgsscken Seminars zu Breslau und dcS Bet-Hamidraicb T1T die Zerstückelung der Gemeinde anstreben, den Wunsch aus, daß bei anderweitiger Prüfung der Frage, diejenigen zahlreichen anderweitigen Petitionen und Denkschriften Beachtung finden, welche die Einheit der Gemeinde unter billiger Berücksichtigung berechtigster Wünsche der Minorität vom Standpunkte der historischen Entwickelung, im Interesse der Gemeinde und des Staates, sowie zur Beseitigung vieler drohenden Rechtsstreitigkeiten fordern und beschließt diese Resolution dem preußischen Ministerium und dem preußischen Landtage zur hochgeneigten Berücksichtigung zugehen zu lassen. Berlin, Ni. April. Das in diesem Blatte schon mehrfach besprochene Bedürfnis nach Synagogen und Religionsschulen in den entlegeneren Vierteln unserer Stadt fordert immermehr zur Abhülfe auf. So berichtet man von hier: Eine neue Synagoge wird ans dem den Berlinern unter dem Namen Caft Boulevard bekannten Gebäude an der Potsdamer brücke hergestellt werten. Seit Jahren fehlt in dortiger Gegend ein jüd. Gotteshaus, obwohl dort eine große Menge Bekenner des israel. Glaubens wohnen. Ein Consortium hat in diesen Tagen, wie das Tagebl. mittheilt, das Grundstück zu einem den Herstellungskosten gegenüber einigermaßen angemessenen Preis gekauft, um aus den großen festlichen, hinteren Räumen eine Synagoge herzustellen. Das Vorderhaus soll ganz heruntergerissen und dort stattliche Gebäude mit Läden errichtet werden. — . Ein hiesiger reicher Banguier, dessen Sohn im zweiten Garderegiment dient, stellte dem Oberst dieses Regiments v. Opel eine Summe mit dem Ersuchen zur Verfügung, daß den Soldaten jüdischer Eonfession gestattet werde, während der Osterfeiertage in einer jüdischen Restauration zu speisen. Der humane Oberst erfüllte nicht nur diese Bitte, sondern gewahrte sogar den Leuten einen achttägigen Urlaub mit dem Befehl, daß sie an den Hauptsesttazen die Synagoge besuchen. Berlin, 17. April. Ein sofficiöser, Artikel in der „Köln. Ztg." sagt: lieber das von der Staatsregierung beabsichtigte Gesetz, betreffend die Regelung rer Verhältnisse der Juden, sind vollkommen irrige Ansichten verbreitet. Thatsächlich besteht die Absicht der Vorlegung eines bezüglichen Entwurfes in der nächsten Landtagssession. Zu diesem Zwecke ist der Entwurf von dem Minister des Innern zur Begutachtung an die Oberpräsirenten, und zwar mit dem Anheimgeben gesandt worden, Behufs dieser Begutachtung Interessenten zu befragen. — Die Commission des Abgeordnetenhauses hat in dem Gesetzentwurf über die Vormunrschastsordnung die vom Herrenhause beliebte Einschaltung, daß der Vormund von derselben Eonfession wie rer Mündel sein müsse, gestrichen. Emden, im April. (Privatmitth.) Die seit vier bis fünf Jahren die Juden des hiesigen Sprengels in Spannung erhaltende Rabbinersrage, hochwichtig in ihrer Erledigung für die gesammle Judenheir Preußens, da sie unserer Ansicht nach im engsten Zusammenhänge mit der Lasker'schen Resolution steht.