Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 18 (27.4.1875)
- Date
- 1875-04-27
- Page
- Seite 282 (sequence 4)
- Language
- German
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282 platte hingeneigte und seine Flügel deckend darüber breitende Cherub die Wacht unv Abgrenzung dieser Offenbarung an. Als sich aber der Geist der Symbolik immer mehr verstüchtete und man die symbolischen Dinge mehr als formale Wirklichkeit nahm, sah man eben nur die Cherubim auf der Lade als Wesen an, bei denen die „Herrlichkeit Gottes" thront, als Begleiter der Gottheit, wo sie durch Wirkung in Offenbarung oder Natur in die Erscheinung tritt, und man legte Gott mit Hinblick auf die Lade die Bezeichnung car-or; asr bei, man nannte die Lade selbst : s-s-^r: scr n-.sas 'rs rvna yns (1 Sam. 4, 4. 2 Sam. 6, 2 u. a. O.>. Von hier aus sah man bald in grobsinnlicher Weise die Cherubim als Träger Gottes an, ganz gegen den mosaischen Ausdruck '22277 -rs ■pao, das ganze Bild wird von der Lade losgelöst, das 272^ in das dichterische 221 verwandelt, und der Cherub ziemlich mit dem „Winde" gleichgestellt. (2 Sam. 22, 11. Ps. IS, ll.i Da genügte denn dem vielbewegten Geiste Jecheskels-nicht mehr weder der einfache Gedanke, noch die einfache Gestalt dieses Cherubs; er ging von der Symbolik zu der Allegorie über, und schuf eine vielgestaltige Vision, deren Bedeutung jedenfalls verworren, wenn nicht mystisch, deren Form undarstellbar und grotesk. Zwischen dem Cherub auf der Sühnplatte und dem der Jecheskel'schen Vision findet weder gedanklich noch geftaltlich eine Beziehung statt, und so giebt uns diese Entfaltung vom ursprünglichen Symbol durch die Abschwächung des symbolischen Verständnisses hindurch zur mystischen Allegorie den interessantesten Aufschluß über die Geschichte des symbolischen Geistes.*) *) Daß selbst in späterer Zeit die Vorstellung des Bewachens nicht ganz aus dem Cherub geschwunden, ersieht man aus einem anderen Theile des Buches Jecheskel 28, l 4. 10, wo Tyrus, so lange es gerecht und gottessürchtig gewandelt und bescheiden seinem Berufe für den großen Welthandel lebte, mit den „ausgespannten und deckenden Cherub verglichen wird, rer aber, übermüthig und gewaltthätig geworden, getilgt ward. r,'3iz-z nicht „gesalbt", sondern „ausgebreitet", mit ausgebreiteten Flügeln, wie “272n zeigt. < Fortsetzung folgt. > ^DeLtlMlCj 6llCtc(z>£4yC&teil. Deutschland. Leipzig, 12. April. Gestern hatte sich eine ziemliche Anzahl von Vertretern jüdischer Gemeinden im Tempel zur Abhaltung des zweiten ordentlichen Gemeindetages versammelt. Der Vorsitzende des Ausschusses, Stadlrath Moritz Kohner, eröffnete die Versammlung und begrüßte die Anwesenden. Zugleich wies er auf die Wichtigkeit des Gemeindeprincips hin, welches immer bei den Juden hochgehalten worden sei, und deutete die ernsten Aufgaben an, an welche der Gemeindetag zu gehen habe. Der erste Gegenstand, mit dem man in die Tagesordnung eintrat, war die Wahl der Vorsitzenden und Schriftführer. M. Kohner ward einstimmig zum Vorsitzenden erwählt und erhielt zwei Stellvertreter an den Herren Rechtsanwalt Meyer aus Berlin und Advocat Lehmann aus Dresden. Nachdem der Vorsitzende sein Amt übernommen hatte, gab er zuerst eine Uebersicht über die Druckschriften, welche an alle Gemeinden versandt worden sind, und welche theils Aufklärungen über streitige Punkte, theils überhaupt Mittheilungen aus dem Gemeindeleben betreffen. Es gehörten dazu u. A. Gutachten über den Religionsunterricht, Berichte über die Thätigkeit des Gemeindebundes in Angelegenheit der jüdischen Gemeinde-Verfaffungsfrage in Preußen, Vorschläge hinsichtlich der Armenpflege, Gutachten über die Einheit im Judenthum u. s. w. Die Einnahmen des Gemeindebundes betrugen 3770 Thlr., die Ausgaben 1327 Thlr. Die Justification der Rechnung wurde einstimmig ausgesprochen, und man ging, nachdem man den dritten Punkt der Tagesordnung übergangen hatte. zur Berathung des vierten Gegenstandes über, welcher eine Resolution in Angelegenheit der zunächst in Preußen schwebenden Gemeinde-Verfaffungsfrage betraf. Nachdem diese Resolution, in welcher namentlich die Einheit im Judenthume (welches keine Consessionen im Sinne anderer Religionen kenne) die Gefahr bei Lostrennung einzelner Gemeindeglieder vom Gemeindeverbande und andere Punkte betont wurden, nach allen Seiten hin berathen worden war. und man sich bei der Kritik einzelner Ausdrücke fast zu lange aufgehaltcn hatte, erfolgte die Annahme gegen eine Stimme. Der fünfte Punkt der Tagesordnung betraf die Einordnung des israelitischen Religionsunterrichtes in die Volksschule und die höhern Lehranstalten. Der Referent, Rector Horwit? aus Berlin, verbreitete sich in längerer Rede über die Hebung des Religionsunterrichts durch den Staat, welcher diesen Unterricht ebenso wie den christlichen in die Lectionspläne der Schulen einstellen soll. Die Nothwendigkeil dieser Einordnung beleuchtete der Redner von der politischen, religiösen, pädagogischen und didactifchen Seite. Außer diesen Punkten kamen noch folgende zur Besprechung: Resolution in Angelegenheit der Beschaffung eines Beamten-Pensionsfonds (wozu bereits 1000 Thlr. vorhanden sind), eine Resolution hinsichtlich der Armenpflege, eine Resolution zur Förderung der Stiftung für die selbstständigen Erwerb anstrebenden, hülfsbedürftigen jüdischen Wittwen und Mädchen, Neuwahl des Ausschusses (gewählt wurden: Stadtrath Kohner, HerrNachod, A. Werthauer aus Leipzig, Rechtsanwalt Meyer aus Berlin, Rechtsanwalt Josephthal aus 'Nürnberg und Rechtsanwalt Lehmann aus Dresden) unv Vorortes, Bestimmung des Ortes für den nächsten Gemeindetag rc.