Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 17 (20.4.1875)
- Date
- 1875-04-20
- Page
- Seite 272 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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272 Professoren, Volksvertreter, Richter und in anderen öffentlichen Zweigen sich auszeichneten. Sieht man sich nach der Nachfolge und dem Ersätze aus den Reihen unserer Glaubensgenoffenfchaft um, so sucht man eben vergebens. Gewahrt man nun nirgends ein ernstliches Streben, diesen Uebelständen abzuhelfen, und aus der gesünderen Volksmaffe neue kräftige Pflanzen zu ziehen, so können einen äußerliche oberflächliche Vorgänge nicht weiter interessiren, und es wundert mich daher gar nicht, daß Holland so selten einen Platz in den Spalten dieses Blattes einnimmt. Was man auch sage, unsere Zeit ist groß, denn sie strebt nach Verwirklichung wesentlicher Principien und führt hierum harte Kämpfe. Da verlieren denn unbedeutende und kleine Persönlichkeiten das Znrereffe, zu welchem man sie aufbauschen möchte. Rumänien. Bukarest, im März. Unsre Leser werden sich erinnern, daß das neue Gemeindegesetz den Juden das Bürgerrecht versagt, jedoch für diplomirte Juden eine Ausnahme hiervon macht. Zum Hohne dieses Gesetzes sind dennoch auch diese diplomirte Juden bei den örtlichen Wahlen ausgeschloffen worden. Einige derselben brachten eine desfallsige Klage vor die Gerichtshöfe. Ein hiesiger israelitischer Arzt, der Eingeborener ist - und hier studirt hat, und zwei andere Aerzte, welche noch im Juli 1874 zur Wahl zugelaffen worden, vertheidigten ihr Recht durch die Instanzen. Der Gerichtshof wies sie dennoch ab, und zwar aus dem Grunde, weil die Verfassung allen Juden die Bürgerrechte abspreche. Das Spiel ist durchsichtig: wo ein Specialgesetz den Verträgen und der Verfaffung zum Nachtheil der Juden widerspricht, ist es giltig, wo es zu Gunsten der Juden entscheidet, ist es ungiltig. Ob also der politische Weg, den die hiesigen Juden neuerdings beschritten, sich allen Beschränkungen und Bedrückungen schweigend zu unterwerfen und von den Rumänen selbst aus deren freiem Belieben eine Besserung zu erwarten, zu einem günstiger« Ziele führen werde, ist leider nicht abzusehen; indeß haben doch wenigstens die blutigen Verfolgungen und Plünderungen gegenwärtig aufgehört. Ieuilleton. Religiöses Gefühl — Schwärmerei — Aberglauben, m. Moses richtete sich vorzugsweise an den Verstand seines Volkes. Wenn vor 34 Jahrhunderten einem Volke an die Spitze seiner religiösen Lehre ein so abstracter Begriff wie las rrn« rrrts gesetzt und ein Gottesnamen ausgedrückr wird; wenn ihm zugemuthet wird, eine unendliche allheilige Gottheit zu erkennen und anzubeten, die in keiner Gestalt vor- und Larzustellen sei, die für das Volk nur als der Schöpfer des Himmels und der Erde und als unmittelbarer weiter seiner Geschicke wahrnehmbar war — und dies zu einer Zeit, wo die sämmtlichen Völker, die gebildetsten, die geistreichsten, die eine tief speculative Pilosophie hervorgebracht, nicht ausgenommen, die Vielgötterei und den Götzendienst in ausgedehntester Weise noch an zwei Jahrtausende pflegen sollten — so ist hiermit eine Berstandesbiloung, eine Verstandesrichrung in dieser Volksseele von bewunderungswürdiger Stärke vorausgesetzt. Nicht minder machen diese einfachen präcisen und sehr bestimmten Gesetze für sittliche und gesellschaftliche Zwecke den Anspruch, von einem klaren Verstände begriffen, gewürdigt und ausgeführt zu werden. Man hat schon oft versucht, Gesetze von gleichem Gehalt in den Urkunden der Inder, Perser, Chinesen u. s. f. nachzuwcisen. Aber man sehe nur zu, in welchem Gewände sie dort erscheinen, wie sie eingekleidet, umhüllt und ausgeschmückt sind, daß man sie kaum aus ihren Schalen und Hülsen herauszulösen vermag. So liegt uns z. B. eben die Ta-Hio (Erhabene Weisheit) des Confucius in einer neuen Bearbeitung vor, auf die wir an einer anderen Stelle zurückkommen werden. Aber ein jedes Wort bedarf da eines Commentars von mehreren Seiten, um schließlich doch noch mehr errathen als sicher erkannt zu werden. Es ist in dem eigentlichen Gesetze Mosis nichts was die Einbildungskraft entzündet und nur wenig was auf eine Erregung eines speciellen Gefühls sich stützt. Es wird in unzweideutiger Weise gesagt, dies sollst du thun und dies nicht, und unter den und den Umständen handle so und so. Es ist dies auch leicht begreiflich. Für eine solche monotheistische und jeder äußerlichen Gestaltung feindliche Religion konnte ein ganzes, noch ungebildetes Volk nur durch die Thätigkeit und Befriedigung des Verstandes gewonnen werden. Nichtsdestoweniger wird auch das religiöse Gefühl von Moses in Anschlag gebracht und als belebender Nerv durch die Muskulatur seiner Lehre und seines Gesetzes geführt. Macht er nicht die Liebe zum Fundament des menschlichen Verhältnisses und Verhaltens zu Gott und zu den Menschen, eine Liebe „aus ganzem Herzen, ganzer Seele und ganzem Vermögen^? Durchdringt er dann nicht diese Liebe zu Gott mit dem Gefühle der Ehrfurcht, und die Liebe der Menschen mit den Gefühlen des Rechts, daß beide in einander aufgehen? Werden nicht alle Töne echten, nicht schwärmerischen Gefühles für alle Schwachen und Hülfsbedürftigen, für den Fremdling, die Wittwe, die Waise angeschlagen? Werden nicht in den Reden des fünften Buches für diese Berstandesreligion alle Empfindungen des menschlichen Herzens in Bewegung gesetzt, die Anhänglichkeit an den Vorfahren, der Stolz des Bewußtseins, die Verheißung des Segens und der Schrecken vor einer erschütternden Strafe? Ist dann nicht das