Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 17 (20.4.1875)
- Date
- 1875-04-20
- Page
- Seite 270 (sequence 8)
- Language
- German
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270 Gefahr für den Bestand der kleineren Landgemeinden durch die Allstrittsfreiheit könne vorgebeugt werden durch eine in das Gesetz aufzunehmende Bestimmung, nach welcher der Austretende seiner Rechte am Gemeindevermögen der Synagoge und dem Friedhofe verlustig geht; das Mindeste an Rechten, was orthodoxen und reformirten Juden gebühre, sei nach der Analogie von Katholiken und Altkatholiken zu regeln, und damit der Minorität eine cultuelle und finanzielle Selbstständigkeit zu verleihen." „Der Vorstand der Cultusgemeinde zu Jgstadt-Wallau bei Höchst ttägt die bereits vorerwähnten Beschwerdepunkte vor; der Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde zu Wallau bei Hochheim; Herr Jsaac Hirsch (Sohn des Rabbiners Hirsch) in Hannover; Louis Leon, Vorstand und Repräsentant der Gemeinde Adas Jisroel (Hildesheimer in Berlin»; 23 israelitische Einwohner zu Schrimm bitten wieverholt um individuelle Gewissensfreiheit. Aus der letzteren Petition ist zu bemerken, daß die Petenten ein eigenes Betlocal unterhalten, dennoch aber über 2000 Thlr. in die Kasse oer Synagogengemeinde legen müssen, von der sie die Ueberzeugung haben, daß ihr das Wesen und der Zweck einer jüdisch-religiösen Genossenschaft abhanden gekommen sei, „daß die verschiedene Auffassung des Judenthums bisher noch nicht in erkennbar getrennten Confessionen zu Tage trete, könne doch der Gleichstellung aller Preußen vor dem Gesetze nicht hinderlich sein. Die falsche Interpretation des Gesetzes vom 14. Mai 1873 den Juden gegenüber beruhe auf der Jdentificirung von Confessionen mit Religion". Dieser Gesetzauslegung hoffen die Petenten durch Aufhebung des $. 35 des Judengesetzes von 1847 oder durch einen Zusatz am Schluffe des 8 des erst citirten Gesetzes, daß einem Juden der Austritt aus der Synagogengemeinde, zu rer er bisher gehört habe, unter Umständen gestattet sein müsse. Abhülfe versprechen zu In diesem Petitionsberichte fehlt also jeder Hinweis auf die zahllosen Petitionen gegen den Austritt, welche im vorigen Jahre bei dem Abgeordnetenhause eingelaufen, ohne von der Commission berücksichtigt zu werden. Wer die obigen Petitionen unparteiisch prüft, muß zugestehen, daß die Bewegung zu Gunsten des Austritts doch nur von einer verhältnißmäßig sehr geringen Zahl jüdischer Individuen ausgeht, deren Beschwerden durch eine gesetzliche Bestimmung über die Berücksichttgung von Minoritäten in den Gemeinden abgeholfen werden könnte. Leipzig, 9. April. (Privatmitth.) In diesen Tagen versandte „der Ausschuß des deutsch-israelitischen Gemeindebunres" Nr. 2 seiner als Manuscript gedruckten „Mittheilungen". Unfern Lesern wird eine kurze Uebersicht über den Inhalt dieses Heftes willkommen sein. Nr. I. bis VI. bringen einen „allgemeinen Bericht" über die Angelegenheit der jüdischen Gemeindeverfaffung. Er erinnert an die im November 1873 an das Ministerium, sowie das Abgeordneten- und Herrenhaus gerichtete Denkschrift *), laßt sich kritisch über einige Schriften, die in dieser Frage erschienen sind, aus, und theilt die Gutachten der Berliner Hochschule, des Breslauer Seminars und des Wiener Beth-hamidrasch mit, sowie einige andere Anhänge. Nr. VII. behandelt das „Armenpflegewesen", giebt eine „Anleitung zu einem zweckmäßigen und wirksamen Verfahren bei der Unterstützung ftemder Armen", einen „Bericht der Fremvenabtheilung des israelitischen Unterstützungsvereins zu Leipzig" aus dem Jahre 1873, aus welchem in diesem Blatte bereits früher die Daten milgelheilt wurden, so daß wir nur folgende Anmerkung hier wiedergeben: „Dem Bericht pro 1874 entnehmen wir, daß die Zahl der Unterstützungssuchenden sich bedeutend vermindert hat. Es wurden im Ganzen 599 Personen unterstützt. Die Ausgaben hingegen sind fast dieselben geblieben, nämlich Thlr. 890 — ein Beweis, daß sich die Zahl der gewerbsmäßigen Wanderbeitler vermindert hat und daß man weit entfernt ist, Ersparnisse zu machen, als vielmehr größere Gaben an wirklich Bedürftige und Würdige zu verabreichen." Hierauf folgen die Satzungen, welche eine Anzahl Gemeinden in Bayern für einen Bezirksverband behufs der Armenpflege festgestellt haben und die bereits ebenfalls aus Nürnberg seiner Zeit in diesem Blatte gegeben worden. Es schließen sich daran die „Statuten der veutschisraelitischen Darlehnscaffe für Frauen und Jungftauen", für welche bereits dreißigtausend Mark Stiftungsfonds vorhanden ist. §. 4 dieser Statuten lautet: „Zweck der Darlehnscaffe ist die Gewährung unverzinslicher Darlehen an unbemittelte jüdische Mädchen uno Frauen, sofern sich dieselben als erwerbsfähig legitimiren, zur Begründung einer selbstständigen Existenz. In gleicher Weise können, nach Ermessen der Verwaltung der Darlehnscaffe, Darlehen auch zu dem Zwecke gewährt werden, um unbemittelten jüdischen Mädchen und Frauen eine fachmäßige Vorbereitung zur selbstständigen Erwerbsfähigkeit zu ermöglichen, sobald eine solche Vorbereitung voraussichtlich nur kurze Zeit in Anspruch nehmen dürfte." Wir wünschen, daß diese Stiftung recht bald zu ausgedehnten Mitteln gelange, um für einen so großen Wirkungskreis, *) Ohne einen besonderen Werth darauf;u legen, gestatten wir uns doch, folgende Bemerkung zu machen. Aus den „Mittheilungen" S. 2 könnte die Meinung entstehen, als ob die Petition, die wir in der Angelegenheit der Dersasinng der jüdischen Gemeinden in Preußen versüßten, nur an den Herrn Cultusminister Dr. Falk gerichtet und in der Denkschrift des Gemeindebundes veröffentlicht worden. Dem ist aber nicht so. Unsere Petition war die erste, welche an das preußische Unterrichtsministerium gerichtet wurde, an das sie bereits am 25. Juli abging, so daß die weiteren Petitionen erst vier Monate später auftraten; ferner richteten wir sie mit den nöthigen Veränderungen auch an das Abgeordnetenhaus, und zwar so, daß jedes Mitglied des Hauses ein Exemplar erhielt, zu welchem Zwecke wir die nöthigen Exemplare drucken ließen. Der Gemeindebund beehrte unsere Petition alsdann mit einem Abdrucke in seiner Denkschrift. Die Redaction.