Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-04-13 · Heft 16 (13.4.1875) · p. Seite 252

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 16 (13.4.1875)
Date
1875-04-13
Page
Seite 252 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3227014-3227031--33448-3303243
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

252 Stadtverordnetenvorsteher, Rechtsanwalt Höniger. In Bern - ftadt (Schlesien) Kaufmann Deutsch. In Bielefelv vr. Bernharv Steinhem. In Landsberg an ver Warthe Theodor Pick, Mitglied der städtischen Schuldeputation, des Gymnasial-Curatorii und Vorsitzender des Vorstandes der Fortbildungsschule, und für diese Functionen als Magistratsmitglied vom Bürgermeister ernannt. Neidenburg Apotheker Bellmann. In Lyck Bankvirector Carl Goltberg; in Ratib or, ohne daß der Name des Betreffenden uns genannt ist. Aus Fürth schreibt man uns, daß bei der hiesigen städt. Schuldeputation zwei Israeliten, die Herren Magistrathsräthe Gabriel Löwenstein und I. M. Lieser sich befinden, die beide aus persönlicher Berücksichtigung seitens hies. Magistrats gewählt wurden. Nebenbei sei erwähnt, daß außer obiger städt. Schuldep. noch ein Ausschuß für das Schulwesen beim städt. Gemeindecollegium besteht, der drei Mitglieder zählt, wovon eines, Herr Jacob Mohr, Jsr. ist. Ferner besteht hier noch eine aus beiden städtischen Collegien «dem Gemeindecollegium und Magistrat« zusammengesetzte gemeindliche Commission für höhere Unterrichtsanstalten, (wie Lateinschule :c.>, die neun Mitglieder zahlt, wovon vier Israel, sine. Aus Hamburg theilt man uns mit: Unsere städtische Schulcommission zählt augenblicklich drei Juden zu Mitgliedern und zwar: Nr. Moritz Gustav Salomon, Arzt, Sohn des sel. Nr. Gotthold Salomon; Nr. Jacob Lazarus, Advocal; vr. Eduard David Herz, Advocat. Dieselben sind nicht in ihrer Eigenschaft als Juden in die Schulcommission depulirt, sondern die Vorgesetzte Behörde, hier nun z. B. die Oberschulbehörde, stellt eine gewisie Anzahl Candidaten auf, die sie für das Amt für geeignet hält, legt sie den betreffenden Wahlcorporationen vor, wo alsdann die Majorität der Stimmen die Wahl entscheidet. Bei Ausstellung der Candidaten legt man allerdings großen Werth darauf, auch dem jüdischen Element der Einwohnerschaft Rechnung zu tragen; wie solches auch bei Besetzung von anderen, ähnlichen Ehrenämtern der Fall ist; es befinden sich in unserer Bürgerschaft »gesetzgebende Versammlung) z. B. vierzehn Mitglieder jüd. Glaubens, ebenso wie unsere Geschworenen dreizehn solche zu Mitgliedern zählen. Von irgend einer Zurücksetzung kann wohl factisch bei uns nicht mehr die Rede sein, es wäre denn vielleicht bei Besetzung von Beamtenstellen, wo bis jetzt verhältnißmäßig wenig Juden sungiren; — unser Dispache - Comptoir hat einen solchen zum Bureau-Chef, ein Richter am Niecergericht. ebenso wie einer der Actuare; bei dem Handelsgerichte sind gleichfalls Juden und außerdem einige wenige Angestellte sehr untergeordneter Art. Zur zweiten Kategorie gehören die Fälle, in welchen ein Jude Mitglied der Schuldeputation ist, weil dies mit einem anderen städtischen Amte, das er bekleidet, statutenmäßig verbunden ist. Aus Strelitz iMecklenburg) bemerkt man, daß der hies. erste Senator, Herr Kaufmann A. Sanders (mosaisch«, in der städtischen Schuldeputation fungirt. — Der Stadtreceß schreibt vor, daß der erste Senator diese Stelle einnimmt. Aus Lauenbürg (Pommern): Daß seit dem 1. Jan. 1875 der Vorsitzende des Vorstandes unseret Gemeinde, Herr I. Berliner, Kaufm., Mitglied des Curatoriums der hiesigen Realschule ist. Derselbe ist schon seit mehreren Jahren ein allgemein geachtetes Mitglied des Stadtverordnetencollegiums und als Protocollführer dieses Collegiums auch Curatoriumsmitglied. Als eine für Pommern immerhin anzuerkennende Thatsache darf ich gelegentlich nicht unerwähnt lasten, daß ich seit dem 1. Jan. d. I. an der hiesigen Realschule in 7 Stunden wöchentlich den Religionsunterricht ertheile, für den sich der Director der Anstalt sehr warm interessirt. Das Recht, Censuren zu ertheilen, ist mir auch gestattet worden. Dr. Landsberg, Rabbiner. Aus Raw ic;: Daß Herr Sanitätsrath Iw. Schneider seit mehr als einem Decennium Mitglied der städtischen Schuldeputation ist, in die er nach dem Ortsstalut als „Stadtverordnelenvorsteher" gehört. Aus Pleß O. S.: Mitglied der städtischen Schuldeputation Hierselbst ist Herr Wolf Kohn, und zwar nicht als Vertreter der jüd. Bevölkerung, sondern in seiner Eigenschaft als „Rathmann" — Mitglied res Magistrats — vom Magistrate gewählt und von der Regierung bestätigt. Aus Kattowitz: Daß in unserer Stadt ein Jude Mitglied der städtischen Schuldepulation ist und zwar als Mitglied des Magistratscollegiums, da nach der die Zusammensetzung rer Schulreputationen betreffenden Bestimmung (Rescript des Ministeriums res Innern und des Cultus dann vom 20. Juni 1811, Neues märkisches Amtsblatt 11 S. 107 ff.) eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern der städtischen Behörden in der Deputation vertreten sein soll. Ich ermangele nicht. Ihnen mirzutheilen, daß ich mich, nachdem die Konigl. Regierung zu Oppeln mich zum Localinspectcr der hiesigen jüdischen Stadtschule gewählt hatte, an den Magistrat um meine Ausnahme in die Schuldeputation wandte, in welcher auch die Revisoren rer katholischen und evangelischen Schulen Sitz und Stimme haben. Der Magistrat befürwortete das Gesuch bei der Regierung, die es invesien abschläglich beschied, mit dem Hinweise darauf, daß in einer mittleren Stadt, wie Kattowitz, die Zahl rer Deputationsmitglieder «sechs) reicht übersteigen solle, unter denen in der Regel zwei technische Mitglieder seien. Meine persönliche Eingabe bei der Regierung, in welcher ich hervorhob. wie es im Jnteresie einer Schule läge, daß der Revisor derselben in der Schuldeputation vertreten sei, hatte denselben Erfolg. Ich gab mich hiermit nicht zufrieden und wandte mich an das Cultusministerium, mit dem Hinweise daraus, daß der damalige Gesetzgeber, wenn er von zwei technischen Mitgliedern spricht, wahrscheinlich nur die beiden christlichen Confessionen im Auge gehabt hätte, die zu jener Zeit die jüdischen Schulen einer eingehenden Fürsorge der Königl. Regierung sich noch nicht erfreuten. Unter dem 12. Mai 1874 wurde mein Gesuch auch vom Ministerium unter Angabe derselben Gründe, wie dies von Seiten der Regierung zu Oppeln geschehen, abschläglich beschieden. Ich habe die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.