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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-04-06 · Heft 15 (6.4.1875) · p. Seite 239

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 15 (6.4.1875)
Date
1875-04-06
Page
Seite 239 (sequence 9)
Language
German
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*239 durste. Seit ungefähr 400 Jahren hat sich die Stellung der Rabbinen zu dem herausgebildet, was sie jetzt ist, zu einem moralischen Lehramte, zu einem religiösen Aufsichtsamle im bessern Sinne des Wortes, das fern von Angeberei und Berfolgungssucht, nach besten Kräften die Förderung des moralisch und religiös Guten anstrebt. Das Predigt- und Lehramt ist daher schon lange der Schwerpunkt für das Rabbi nat geworden, und das Gutachten der böhmischen Landesjudenrepräfentanz schießt weit, weil vom Ziele weg. Die Einrichtung von Bezirksrabbinaten, oder vielmehr die Eintheilung Böhmens in israelitische Gemeindebezirke mit Zuweisung des Rabbinates an einen in diesem Bezirke ansässigen oder anzustellenden Rabbiner wäre unserer Ansicht nach eine Rothweudigkeit. Man kann sich nämlich kaum denken, welche Willkühr und verderbliche Vielherrschast bei uns in religiösen Dingen herrscht, und wo kein Kläger — zu dem giebt sich Niemand her — da ist auch kein Richter. Die eine Gemeinde ernennt einen Rabbiner, und ohne die Bestätigung der Regierung abzuwarten oder auch nur nachzusuchen, geht der neue Beamte frisch weg an's Trauen, ohne zu bedenken, daß diese Ehen vor dem Gesetze ungiltig sind, und die resp. Familie nur einen Feind zu haben braucht, der nach Jahren dann, vielleicht wenn durch Tod eine Verbesserung unmöglich ist, die Ehe ungiltig erklären kann. In anderen Gemeinden ist nicht einmal ein Rabbiner, da besorgt der Lehrer die Eheschließung und in einer nicht unansehnlichen Gemeinde Böhmens (CH.) ist gegen den Lehrer wegen solcher Trauhandlungen gegenwärtig die strafrechtliche Untersuchung anhängig. Ganz selbstverständlich sind alle von ihm geschloffenen Ehen ungiltig, und die Paare muffen sich jetzt, nachdem sie Jahre lang mit einander in vermeintlicher Ehe gelebt haben, noch einmal trauen laffen. Aber auch in mancher anderer Hinsicht wäre die Institution von Bezirksrabbinen, die gleichzeitig Ortsrabbinen der größten Bezirksgemeinde wäre, um pecuniär nicht zu sehr zur Last zu fallen, wünschenswerth. Ich will vom rituellen Standpunkte uud von der nothwendigen Vertretung der Jntereffen der Bezirksjudenschaft nach außen ganz absehen, und nur die Nothwendigkeit einer solchen Institution für die jüdisch-confessionellen Schulen wie für den israelitischen Religionsunterricht an iuterconfessivnellen Schulen erörtern. Das Verhältniß dieser Beiden zum Staate habe ich das letzte Mal auseinandergesetzt, auch zugestanden, daß wir in der Zuweisung der Oberaufsicht an die Gemeinde bei den Juden statt an den Geistlichen, wie das beim Christen der Fall ist, einen Vortheil sehen. Aber dies ist nur dann in der That ein Bortheil, wenn in der Gemeindevertretung genug Intelligenz vorhanden ist, diesem schwierigen Amte vorzustehen, oder Verständigkeit genug obwaltet, dem Rabbiner — wenn ein solcher vorhanden ist — eine Stimme in diesen Dingen zu verleihen. Aber, wo keines der Fall ist? Da muß der Religionsunterricht, wenn er nicht schnell verfallen soll, von einem tüchtigen gewiffenhaften Lehrer geleitet werden. Woher aber einen solchen nehmen, der in einer bis zwei Stunden die riesengroße Aufgabe erfüllen soll, die der jüdische Religionsunterricht (im weiteren Sinne des Wortesstellt. Der Staat kann uns in seinen Schulen nicht mehr Lehrstunden für unseren Religionsunterricht einräumen, als er es den anderen Ccnsessionen lhut, und doch brauchen wir vielmehr Stunden, wenn nicht unsere traditionell-religiöse Erziehung, zu der unbedingt einige Kenntniß des Hebräischen gehören muß, in Verfall und Vergeffenheit gerathen soll. Privatunterricht ist in kleineren Gemeinden größtentheils schon deshalb unmöglich, weil sich nur sehr schwer geeignete Persönlichkeiten finden, und wenn solche vorhanden sind, die neue Schulgesetzgebung auch dem privaten Sammelunterrichte schwer zu erfüllende Bedingungen vorschreibt. Eine eigene Religivnsschule, wenn der Staat ihre Errichtung überhaupt gestattet, hat aber in administrativer und mit Hinsicht auf die eventuellen Leistungen viel Schwierigkeiten. In dieser Beziehung versprechen wir uns von der Einrichtung von Bezirksrabbinaten mit gewiffenhaflen Männern an der Spitze sehr viel. Die Bezirksrabbiner werden in ihrem Hauptorte solche Anstalten leichter einrichten , den Religionsunterricht im Bezirke organisiren und bewachen, ihm an den interconsessionellen Anstalten, namentlich, wo diese, wie das noch vielfach der Fall ist, in den Händen der Geistlichkeit sind, die richtige und wichtige Stellung anweisen. Sie werden, so lange bei uns die Civilehe nicht eingesührt ist, und dieser Zeitpunkt ist jetzt weiter in die Ferne gerückt als je, Regelmäßigkeit und Pünktlichkeit in die Eheschließung und Matrikelführung bringen und in mehr denn einer Beziehung eine segensreiche Thätigkeit entfalten. Schweiz. Zürich, im März. An der hiesigen Universität und dem Polytechnicum ist der 0r. Gustav Cohn zum Professor der Nationalökonomie erwählt worden. Italien. RvM, 22. März. (Privatmitth.) Vor einigen Tagen las ich in Nr. 9. d. Bl. die Bemerkungen, welche ein Correspondent „Aus Mittelitalien" an die abermalige Wahl von 12 Israeliten in das italienische Abgeordnetenhaus geknüpft hat, und kann mich mit denselben nicht ganz übereinstimmend erklären. Es mag sein, daß diese Wahl einer nach der Bevölkerungsziffer ganz unverhaltnißmäßigen Zahl ans den hohen Bildungsstand unserer Glaubenszenoffen in einigen Städten Italiens schließen laffen darf; vorzugsweise jedoch wird man daraus nur auf den Bildungsstand in gewiffen Klaffen unsrer italienischen Glaubensgenoffen folgern können. Denn dem Beobachter wird es klar, daß gerade in den großen Gemeinden, vor Allem in Rom, der kraffeste Gegensatz zwischen einer Anzahl gebildeter Juden und 1.'.

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