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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-08-14 · Heft 97 (14.8.1838) · p. Seite 393

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 97 (14.8.1838)
Date
1838-08-14
Page
Seite 393 (sequence 3)
Language
German
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393 wieder eintreten würden, als durch die Verordnung über die Provinzialstände bestimmt wurde, daß nur diejenigen, die sich zur christlichen Religion bekennen/ zu Deputaten Ln die Ständeversammlung gewählt werden könnten, und daß also die Bekenner unseres Glaubens davon ausgeschlossen wären. Wir können es nicht verhehlen, daß unsere Religionsbrüder sich durch diese Bestimmung tief verletzt fühlten. Sie waren sich bewußt, daß sie im Verlauf der Zeit jede ihnen obliegende Bürgerpflicht treulich erfüllt, den innigsten Antheil an Allem, was des Vaterlandes Weh und Wohl betraf, genommen und sich auf diese Weise würdig gezeigt hatten der in Betreff ihrer von der Regierung früher getroffenen wohlwollenden Veranstaltungen. Sie können deshalb auch nicht annehmen, daß sie Veranlassung, zu der Zurücksetzung gegeben 'hätten, welche sie darin finden mußten, die Einzigen im Lande zu sein, die für untauglich erklärt wurden, Mitglieder des Volksraths zu werden, welchen der König in seiner Weisheit zusammen zu rufen beschlossen hatte. Sie können sich auch nicht d.enken, daß in ihrer Religion Etwas läge, welches sie zu Rathgebern ihres Königs, zu Fürsprechern ihrer Mitbürger untauglich mache; denn die Religion, welche ihnen gelehrt wird, wird nach einem vom Könige allergnädigst autorisirten Lehrbuche vorgetragen und von der Kanzel von Geistlichen verkündet, welche der König selbst angestellt hat, also von bestallten Staatsbeamten, die nichts Anderes lehren wollen und können, als was dem Staate nützlich ist. Die Gegenstände, die bei den Ständen zur Verhandlung kommen, sind endlich nicht der Art, daß es unpassend sein würde, Rath von Anderen als von Christen darüber zu hören; denn fast immer werden sie rein bürgerliche Angelegenheiten betreffen, und wenn auch eine einzelne geistliche Sache daselbst vorgenommen würde, dann wird die Religionsverschiedenheit eben so wenig den Bekenner unseres Glaubens verhindern, seine Stimme darüber hören zu lassen, als sie bis jetzt ihn abgehalten hat, sein Scherflein für den Bedarf dieser oder jener Kirche des Landes beizutragen. Jener Rückschritt in der Art, wie unsere Glaubensbrüder seit den letzten 50 Jahren sich hier im Lande behandelt gesehen haben, mußte ihnen um so mehr unerwartet kommen, da es nicht durch das nöthig wurde, was man Zeitgeist nennt, oder durch den Geist, der sich im Volke regt; denn nach Allem, was sie zu erfahren Gelegenheit hatten, mußten sie sich überzeugt davon halten, daß das Volk recht lebhaft erkenne, daß die Erfüllung derselben Pflichten den Genuß derselben Rechte mit sich führen müsse, und daß das Volk also eben so wenig wie sie eine Beschränkung ihrer Rechte wünschen könne, welches zugleich eine Beschränkung der eigenen Autorität seiner Wähler ist, indem diese dadurch verhindert werden, zur Standeversammlung Diesen oder Jenen zu berufen, der ihr Zutrauen erworben hat, blos weil er sich nicht zur christlichen Religion bekennt. Unter diesen Umständen mußten unsere Religionsbrüder erwarten, daß das eine oder das andere Mitglied der Stände auftreten und unaufgefordert ihre und dadurch des Volkes Sache reden werde. Ihre Hoffnung ist auch nicht getäuscht worden, indem einer der freimüthigsten und tüchtigsten Männer des Volkrathes vor der geehrten Versammlung eine Petition hat einbringen lassen, unter Anderem des Inhalts, daß Se. Maj. ersucht werden möge, daß es auch gestattet werde, Bekenner unseres Glaubens zu Standedeputirten zu wählen. Wir müßten das Gerechtigkeitsgefühl unsrer Mitbürgersehr stark verkennen, wenn wir etwas Anderes annähmen, als daß diese Petition, wie in ihren anderen wesentlichen Theilen so auch in dem Punkte, welcher uns betrifft, Anklang bei der geehrten Versammlung finden werde, die jetzt versammelt ist, um Rath zu pflegen. Wir würden daher auch unterlassen haben, .mit der kraftvollen Stimme jenes Redners unsere schwache zu vereinigen, wenn wir nicht gefürchtet hatten, daß unser Schweigen für Gleichgültigkeit gegen die Erlangung des uns bis jetzt vorenthaltenen Rechts gedeutet werden könnte. Als Folge davon ist es auch nicht unsere Absicht, jene Petition mit Gründen zu unterstützen, sondern nur laut und hörbar vor dieser ehrenwerthen Versammlung, vor unseren Mitbürgern, ja vor der ganzen Wett zu erklären, daß wir den höchsten Werth darin setzen, in allen bürgerlichen Angelegenheiten dieselben Rechte zu genießen, wie. unsere Mitbürger eines andern Glaubensbekenntnisses, und. daß wir uns immer gekränkt fühlen werden, ausgeschlossen zu sein, von irgend welchem Amte oder irgend welcher Stelle im Lande, welchen vorzustehen wir durch unsere Religion nicht verhindert werden. Nur das erlauben wir uns hinzu zu fügen, daß die Zahl der Bekenner unseres Glaubens im ganzen Reiche Dänemark, nach den für das Jahr 1836 an die königliche dänische 'Kanzelei eingelieserten Listen, nur im Ganzen 4072 war, davon mannli^ chen Geschlechts 1914, und daß die Zahl der Besitzer von Eigenthum unter den letzteren gering ist, so daß die Männer, von welchen es sich denken ließe, daß die Wahl als Deputirte auf sie fallen könnte, außerordentlich wenige sein und wot stets bleiben werden und in keinem Falle so viele, daß sie durch ihre Zahl einen Einfluß auf die Beschlüsse der Stände erlangen könnten. l§ ortsetzung folgt.)

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