Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 97 (14.8.1838)
- Date
- 1838-08-14
- Page
- Seite 392 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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502 Tummelplatz persönlicher Abneigung, momentaner Laune, humoristischer Libertinage gemißbraucht werden darf. Wir möchten ihr zu Bedenken geben, daß eine Volksmenge, welche an Kopfzahl beinahe T\r der ganzen Bevölkerung des Großherzogthums betragt, selbst als Masse eine billige Berücksichtigung verdient, nicht ohne Nachtheil für das Gemeinwohl frivolen Spöttereien Preis gegeben werden darf und zwar um so weniger, als damit der oftmals und bestimmt ausgesprochenen Intention unserer hohen Regierung, die Cultur und das bessere Selbstgefühl unter den Juden dieser Provinz zu heben, nicht eben zweckgemäß entsprochen wird. Die Redaction weiß, daß eine große Zahl ihrer Abonnenten zu der Eonfession gehört, gegen welche sie in den erwähnten Notizen ihre offenen oder versteckten Eingriffe richtet und daß ihre jüdischen Leser nicht gerade der ungebildetsten Klasse unter den Juden der Provinz bergezahlt werden dürfen; wie viele sie demnach in ihrem eigenen Leseverbande durch ihre Rücksichtslosigkeit direct verletzt, wie viele sie, da kein anderes deutsches periodisches Blatt im Orte erscheint, dazu zwingt, ihren schlecht versteckten Spott mit in den Kauf zu nehmen, bedarf keiner nahem Würdigung. Hatte die Redaction aus die Weise, wie etwa die orangistische Presse England gegen die irländische Kirche, sich gegen die verschiedenen Abzweigungen der christlichen Kirche, hierselbst gestellt, so würden wir ihr Benehmen in unserer Angelegenheit einem Fanatismus zuschreiben, welcher keiner Entschuldigung bedarf, weil er, als solcher, jeder vernunftgemäßen Basis für die Beurtheilung entbehrt; da sie aber bei Gelegenheit der neuesten Kultusdifferenzen Hieselbst auf sehr rühmliche Weise der religiösen Toleranz und dem vocurtheilslosen Gemeingeiste in mehrsältigen absichtlichen Bezügen ihrer Mittheilungen das Wort geredet hat, (vergl. die Nr. 239, 245, 272, 285, Jahrg. 1837 u. si w.) und demnach keineswegs einer richtigen Einsicht in die religiös-politischen Interessen und Bedürfnisse des Großherzogthums entbehrt, so dürfen wir erwarten, daß diese Zeilen, auch sie dazu bestimmen werden, von dem bisherigen Verfahren abzustehen und der bessern Stimme Gehör zu geben, welche stets und überall nicht auf die momentane Laune, oder auf das vermoderte Vorurtheil achtet, sondern vor Allem das Gemeinwohl berücksichtigt. Wir glauben, daß es gerade ihr sehr wohl anstehen würde, auch bei den sonstigen Mitteln nicht schwer werden müßte, die hier vielfach vorhandenen Meinungs- und Neigungsvecschiedenheiten allmälig zu beschwichtigen und zu versöhnen,-und wünschen, sie möge für den Dank, welchen ihr der Erfolg eines solchen Bemühens sichern würde, empfänglicher sein, als für literarische Eonsitüren, denen nur Religions- Und Nationalhaß Geschmack abgewinnen können. Sine ira nec tarnen sine Studio. Verhandln ngen der Provinzialstände für Nord-Zütland. (Aus dem Dänischen»der Ständezeitung.) (Fortsetzung). Der in der Proposition genannte Antrag der Reprasentantschaft der mosaischen Gemeinde in Kopenhagen lautet: Von der Zeit an, daß durch ein Gebot des Königs den Bekennern unseres Glaubens hier im Reiche erlaubt wurde, nützliche Handthierungen zu erlernen und sich' dadurch gesetzlichen Erwerb zu verschaffen, haben unsere Glaubensbrüder nach äußersten Kräften zu werden gesucht, was sie gewiß immer zu sein wünschten, nützliche Mitglieder der Gesellschaft. Mit großen Aufopferungen haben sie Schulen errichtet, wo die Heranwachsende Jugend gebildet werden könnte, und es so veranstaltet, daß selbst die Aermsten den Unterricht nicht vermissen, der nach ihrer Stellung im Leben ihnen nützlich ist. Diese Bestrebungen konnten der Aufmerksamkeit der Regierung nicht entgehen und mußten ihren Beifall herbeiführen. Sie suchte dieselben auch dadurch zu unterstützen, daß sie von Zeit-zu Zeit unfern Religionsbrüdern Rechte einräumte, an welche sie, wie ihre Mitbürger anderer Religion, einen natürlichen Anspruch hatten, welche ihnen aber dennoch bis jetzt versagt gewesen waren. Durch diese mit so vieler Liebe und Sorgfalt ausgeführten Vorbereitungen wurde es dahin gebracht, daß der König im Jahre 1814 eine Anordnung ergehen lassen konnte, welche in allen bürgerlichen Angelegenheiten die Bekenner unseres Glaubens an die Seite der übrigen Landeskinder stellte. Unsere Glaubensbrüder, welche auf'diese Veranstaltung der Regierung einen . Werth zu legen wußten, glaubten nicht besser zeigen zu können, wie dankbar sie dafür wären, als wenn sie beständig mit raschen Schritten auf der Bahn vorwärts gingen, die ihnen einmal eröffnet war, und man erhielt hier, wie überall, Gelegenheit zu erfahren, daß der Mensch in demselben Grade sich veredelt, in welchem er behandelt wird. Indem die Regierung und unsere Glaubensbrüder so einander entgegen kamen, konnte man nicht anders als sich gegenseitig darüber freuen, daß die Scheidewand, welche Jahrhunderte lang die Bekenner unseres Glaubens von ihren Mitbürgern getrennt hatte, immer mehr und mehr siele, und die Bekenner unseres Glaubens hatten allen Grund zu hoffen, daß die Zeit nicht mehr fern wäre, wo man sich darüber wundern würde, daß jene Scheidewand je habe existiren können. Diese Hoffnung aber mußte auf einmal schwinden- und , statt ihrer die Furcht aufkommen, daß die alten Verhältnisse