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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-03-30 · Heft 14 (30.3.1875) · p. Seite 221

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 14 (30.3.1875)
Date
1875-03-30
Page
Seite 221 (sequence 9)
Language
German
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221 Mischehen ohne Uebertritt zur einen oder anderen Religion, wie auch keine geringe Zahl von Uebertritten zum Judenthume. Jndeß glauben auch wir, wie schon unser Berliner Correspondent hierüber gesagt hat, nicht, daß irgend sichere Ergebnisse aus dieser Schematisirung der Augen, Haare und Haut »fließen werden. Es ist nicht blos die eheliche Vermischung, also die wirkliche Abstammung, sondern auch schon der Umgang und das Zusammenleben im großen Ganzen, was auf diese äußern Erscheinungen einen Einfluß übt. Ich erinnere daran, um verständlicher zu sein, daß die Spartaner die Wände ihrer Schlafzimmer mit Darstellungen wohlgebildeter Gestalten bedeckten, um diesen ähnliche Kinder zu erzielen. Ich glaube z. B. aus langjährigen Beobachtungen erfahren zu haben, daß seitdem die Juden nicht mehr in abgesperrten Dierteln leben, und in den allgemeinen Verkehr eingetreten sind, die schwarzen Haare bei Weitem nicht mehr so durchgängig bei ihnen gesunden werden, als früher. Man hat häufig bemerkt, daß in abgeschlossenen und entlegenen Dörfern die Farbe der Haare und Augen sich constant bleibt, wahrend, sobald sie dem großen Verkehre sich eröffnet haben, dies sich ändert. Dieses Moment ist in ethnographischer Beziehung sehr wichtig, jedoch noch wenig gewürdigt worden. Schlimm, im März. (Privatmitth.) In der jüdischen Gemeinde in Schrimm wird fortgewühlt. Seit mebr als Jahresfrist folgen aufgelöste und für ungültig erklärte Wahlen in angemessenen Zwischenräumen auseinander, so daß die Repräsentanten immer noch nicht vollzählig sind. Die letzte Wahl hatte die Gemüther ganz besonders aufgeregt. Die alte Partei war nämlich zweifelhaft, ob ihr zur Majorität nicht einige Stimmen fehlen würden und ließ daher kurz vor Jahresschluß mehrere ihrer Partei angehörenden Glaubensgenoffen, welche bisher nicht steuerten, zur Steuer anmelden. Dies machte die Culiuspartei ängstlich, weshalb diese bei der königl. Regierung den Antrag stellte, alle Mitglieder, welche nicht ein volles Jahr gesteuert haben, vom Wahlrecht auszuschließen. Die königl. Regierung entsprach nicht nur dem Anträge, sondern ging noch weiter, denn sie erließ kurz vor dem Wahltermine an den Wahlcommissarius die Anweisung, alle Gemeindemitglieder, welche während der letzten drei Jahre mit den Corporationsbeilrägen im Rückstände geblieben, von der Wahl auszuschließen. Die Cultuspartei mußte nun die Wahrnehmung machen, daß sie durch den gestellten Antrag in ihr eigen Fleisch geschnitten; denn, da sie mit den Anordnungen der zur alten Partei gehörenden Repräsentanten nicht einverstanden war, so zahlten die meisten Mitglieder ihre Beiträge nicht pünktlich, sondern ließen es nicht selten bis zur Execution kommen. Es wurden nun alle, die während der letzten drei Jahre aus der Restliste gestanden, von der Wahl ausgeschlosien, weshalb die alle Partei mit großer Majorität siegte. Was blieb daher übrig, als gegen die Gültigkeit der Wahl zu protestiren. Der Protest wurde damit begründet, daß dem Wahlgesetze resp. der Anweisung des Wahlcommifsarius eine zu weite Deutung gegeben sei, denn es könnten nicht Alle, welche aus irgend einem Umstande säumig gewesen sind, sondern nur diejenigen Mitglieder, welche die Steuern in den letzten drei Jahren überhaupt nicht gezahlt haben, des Wahlrechtes verlustig gehen. Der Protest hatte Erfolg. Die Wahl wurde für ungültig erklärt und so wird einem neuen Wahlkampfe entgegengesehen, welcher, je öfter er sich wiederholt, mit immer größerem Eifer betrieben wird. — Der Austritt der fünfundzwanzig jüdischen Gemeindemitglieder aus der religiösen Genossenschaft der Juden ist nicht erfolgt. Dieselben haben zwar dem Gerichte, die Absicht auszutreten, kundgegeben, die factifche persönliche AustriirserklLrung aber unterlassen, da sie sich überzeugt hielten, daß es der Cultuspanei gelingen werde, bei der Repräsentantenwahl zu siegen. Welch' Resultat die qu. Wahl gehabt hat, ist aus Obigem zu ersehen. Berlin, l 7. März. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses erfolgte der erste Bericht der Eommission für Petitionen. Eine Anzahl von Petitionen ist dem Abgeordnelenhause zugcgangen, welche sich auf einen Gegenstand beziehen, der bereits durch Beschluß des Abgeordnetenhauses vom 10. Mai l S7 1 rer königlichen Sta.nsregierung mit der Aufforderung überreicht worden war, rem Landtage baldigst eine Vorlage zu machen, durch welche auch den Juden in allen Theilen der Monarchie der Austritt aus den Religionsgemeinden aus consessionellen Bedenken und ohne gleichzeitigen Austritt aus dem Judenthum ermöglicht wird und die in einzelnen Landestheilen etwa entgegenstehenden gesetzlichen Bestimmungen ausgehoben werden. Tie Commission beantragt durch ihren Referenten Leh - s e l d t, die sämmtlichen hier beigefüglen Petitionen der königlichen Ltaalsregierung mit der Aufforderung zu überreichen, dem Landtage noch im Laufe der gegenwärtigen Session eine Vorlage zu machen. Nach einer kurzen Befürwortung der in den Petitionen ausgesprochenen Wünsche durch l>r. Marburg wird die Resolution angenommen. Man sieht, daß dies eine leere Formalität war. Die Abgeordneten wisien recht gut, daß eine solche Vorlage in dieser Zession unmöglich ist und noch unmöglicher wäre die Behandlung im Landtage, der voraussichtlich mehrere der wichtigsten Gesetzentwürfe, die ihm vorliegen, wird unerledigt lassen muffen. —. Die L chuldeputation faßte in ihrer Sitzung vom 13. d. M. verschiedene Beschlüsse von weittragender Bedeutung. Zunächst wurde berichtet, daß in einer der neuen Simultan-Gemeindeschulen sich eine größere Anzahl jüdischer Kinder zusammengefunden. Es erscheint daher nothwendig, einen jüdischen Lehrer anzustellen und demselben auch den jüdischen Religionsunterricht zu übertragen. Die Schulcepmarion beschloß, dem königlichen Schulcollegium einen deSfallsigen Antrag zu unterbreiten. 11

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