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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-03-30 · Heft 14 (30.3.1875) · p. Seite 215

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 14 (30.3.1875)
Date
1875-03-30
Page
Seite 215 (sequence 3)
Language
German
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215 träglich wie das Joch der Feinde. Gewaltthatigkeiten können nicht ausbleiben. Der innere Kampf entbrennt. Stürmt der Feind heran, so ist Alles einig, ihn mit heldenmüthiger Energie zurückzuwerfen. Ist er geschlagen, so wenden sich die Waffen der Parteien gegeneinander. Blutige Auftritte auf den Plätzen und in den Straßen der belagerten Stadt bleiben nicht aus. Man nimmt gesonderte Viertel ein, die wichtigsten und höchstgelegenen, in denen die letzte Zuflucht der Kampfer beruht, gehören den Entfchlofsensten. Die Parteien zerstören sich zum Theil die Hülfsmittel gegenseitig. Der letzte Sturm kommt. Die Quartiere der Gemäßigten werden zuerst genommen, die entflammten Eiferer haben sich aus ihnen auf ihre letzte Burg zurückgezogen. Der Schluß des großen Trauerspiels zählt nur noch nach Wochen, nach Tagen, nach Stunden. Die Wulh der Sieger macht keinen Unterschied zwischen den Parteien, und trifft gleicher Weise Alle mit Feuer, Schwert und eiserner Ruthe. Gerettet ist nur, wer vor den letzten Stürmen aus der Stadt entwichen war. Dies ist der Verlauf der Dinge in allen ähnlichen Begebenheiten gewesen, er war es auch in Jerusalem, denn er ist bei der Natur des Menschen der ihr gemäße. Jetzt kommt das Urtheil der Geschichte, das Weltgericht, welches gleich nach geschehener That sein Tribunal errichtet, aber für seine Thatigkeit in der Untersuchung und dem Erkenntnis nur selten einen unantastbaren Abschluß findet. Es ist selbstverständlich, daß wir das Urtheil Roms selbst übergehen. Rom hat es nie vermocht, besiegten Feinden in sittlicher Beziehung gerecht zu werden. Hatte es einen Gegner niedergeschmeltert, so breitete es noch den Mantel der Schmach über die Leiche. Bon der Zeit an, wo es mit seinen Mafien sein Weichbild überschritt, bezeichnete es alle, die es bekämpfte, mit sittlichen und nationalen Brandmalen. Leider hat es lange Zeiten hindurch außer der brüten Herrschaft auch die der Geschichte in seinen Händen gehabt. Die Zeugniffe für die überwundenen Völker und Männer sind unter seiner Faust verschwunden. Dieses Volk, welches die Mannhaftigkeit als die wahrhafte Tugend bettachtete und daher für beide nur ein und daffelbe Wort hatte, virius, wußte diese an seinen Feinden niemals zu schätzen. Was Wunder, daß auch die jüd. Helden diesem römischen Urcheil unterlagen. Nachdem man sie getödtet oder in den Thierkämpfen geopfert, oder als Sklaven verkauft hatte, suchten die römischen Geschichtsschreiber und die in ihrem Solde stehenden Griechen, jene nur als einen Haufen entarteter Verbrecher darzustellen. Kam doch hier zu dem Hafie noch die Mißachtung, die man einem Volke widmete, welches anders war als die anderen und das zu würdigen man gar nicht im Stande war. Gleich nach der That, sagten wir, und wir haben das Urtheil in Händen. Aber auch das Gegenurtheil blieb nicht aus, und so hat sich bis zu dem heutigen Tage ein Gegensatz in der Beurtheilung der jüdischen Parteien im Kampfe um Jerusalem fortgesetzt. Widmen wir diesem einige Betrachtungen in einem folgenden Artikel, aus welchem zugleich hervorgehen wird, warum wir gerade jetzt auf die Besprechung dieses Gegenstandes gekommen, der, so wichtig er an sich ist, dennoch, wie wir schon jetzt bemerken wollen, eine unmittelbare Beziehung auf die Gegenwart kaum besitzt. < Fortsetzung folgt.) Die Symbolik -es mosaischen Heiligthums. II. Bevor wir an die Beschreibung und Deutung des Heiligthums selbst gehen, haben wir hervorzuheben, daß schon an und für sich zwei Hauplmomente der mosaischen Lehre an ihm symbolisch dargestellr wurden, nämlich: die Einzigkeit Gottes und die Gleichheit aller Israeliten. Die erstere wurde symbolisch und factisch dadurch Largestellt, daß in Israel nicht blos in der Wüste, sondern auch in dem zu erobernden Lande nur ein einziges Heiligthum, eine einzige Cultstätte bestehen sollte. Moses errichtet für die gesammte Nation nur ein Heiligthum, und giebt zur Berlheidigung jeder anderweitigen Opserhandlung die Vorschrift, daß, so lange das Volk in der Wüste lebt, also rings um das Heiligthum, kein zum Opfer geeignetes Thier, auch nicht zum häuslichen Gebrauche anders geschlachtet werden soll, denn als Friedensopfer im Heiligthume, von welchem Friedensopfer der bei weitem größte Theil dem Opfernden zufiel*) (3 Mos. 17.) Moses schreibt aber auch in bestimmtester Weise vor, daß im Lande Jsrael's selbst nur ein Heiligthum bestehen sollte, und zwar an einem spater zu bestimmenden Orte. Es ist ihm dieses Gesetz so wichtig, daß er es an die Spitze des speciellen Gesetzes bei der Wiederholung defielben stellt (5 Mos. 12), und diese Einheit des Gottesdienstes zur Grundlage des ganzen speciellen Gesetzes macht. Hier an diesem einen Orte sollten die gottesdienstlichen Verrichtungen vollzogen werden, hier sollten allein die Opfer jeglicher Art dargebracht <B. 6. 11), hierhin die Zehnten-Mahle gehalten (14, 23 ff. 15, 20. 26, 2,, hier Pessach, Schabuoth und Sukkoth von allen versammelten Männern Jsrael's gefeiert <16, 5. 11. 10.), hierhin die schwierigen Rechtslagen zur Entscheidung vor die Priester gebracht werden <17, 8). Der Grund dieses Gesetzes liegt darin, daß die Jcee des Einzigen Gottes nur an einem einzigen Orte für das gesammte einige Israel cultuell reprasentirt werden sollte; zugleich wurde hiermit eine Concentrirung des staatlich lose zusammenhängenden Volkes, und zwar nach der religiösen und nationalen *) Bor dem Ueberschreiten der Grenzen des Landes, in welchem natürlich das Bott zerstreut, also auch in größeren Entfernungen voni Heilgthum lebte, wurde dieses Gesetz ausdrücklich aufgehoben und dem Israeliten nach feinem Belieben gestattet, aller Orten die Tbiere;u schlachten und zu verzehren. l5 Mos. 12, 2o.) 14 *

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