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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-03-16 · Heft 12 (16.3.1875) · p. Seite 188

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 12 (16.3.1875)
Date
1875-03-16
Page
Seite 188 (sequence 8)
Language
German
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188 dankte mit warmen Worten den Ehrendamen und Herr Dr. Komperl dem provisorischen Vorstand für dessen Wirksamkeit. Wir zweifeln nicht daran, daß diese Institution, die keiner besonderen Empfehlung bedarf — denn wie könnte man wohlthatiger wirken, als wenn man Hungrige speist — gedeihen werde. Teplitz, im März. (Privatmitth.) Wir halten es für eine Pflicht der jüdischen Presse, die Aufmerksamkeit Ihres Leserkreises auf eine so unentbehrliche wohlthätige Anstalt, wie das jüdische Badehospital zu Teplitz zu lenken, und geschieht dies wohl am besten durch die Worte, welche die Directiou dem 41. Jahresberichte voranstellt. „Die Zahl der in diesem Jahre verpflegten und ärztlich behandelten Kranken beträgt 128; also um 12 Kranke mehr als im Borjahre. Wollte man jedoch daraus schließen, daß in dem Maße auch eine Vermehrung der Einnahmen, resp. eine Vergrößerung des Fondcapitals stattgesunden hätte, so müssen wir diesen Schluß leider als einen irrigen bezeichnen. Im Gegentheile gehört das Jahr 1874 zu den finanziell ungünstigen, indem bei möglichster Sparsamkeit das Fondcapital sich bloß um einen kleinen, kaum nennenswerthen Betrag vermehrt hat. Die Ursache der Verpflegung einer größeren Zahl von Kranken durch unser Krankenasyl liegt vielmehr darin, daß namentlich in diesem Jahre eine größere Anzahl wahrhaft Unglücklicher fich einfanv, die theils von intheils von ausländischen Gemeinden mitten im Sommer uns zugeschickt, aus Humanilätsrücksichten nicht zurückgeschickt werden konnten, trotzdem statutengemäß unser Hospital nur solche verpflegt, die vorher ein mit Krankheits- und Armuihszeugniß versehenes Gesuch an das Tirectiorium richten, in Folge dessen die Gesammtzahl der Betten meist schon bei Beginn des Sommers für den ganzen Sommer ihre Bestimmung gesunden hat. — Es waren dies zum Theil solche unglückliche Kranke, die, seit Jahren an schweren Rückenmarkskrankheiten leidend, unbeweglich zu Hause darniederlagen, oder solche Bebauernswerthe, die von der verkrümmenden Gicht an den meisten Gelenken ergriffen, ein elendes Dasein zu fristen für immer verurtheilt sind. Angesichts solchen Unglücks, das sich uns alljährlich normaliter in sehr vielen herzergreifenden Exemplaren präsentirt, erlauben wir unsere ergebenste Bitte dahin zu richten: Eole Menschenfreunde mögen uns in der Förderung dieses humanen, gottgefälligen Werkes hilfreich zur Seite stehen, und geht namentlich an die löbl. Eultusgemeinden des In- und Auslandes unsere dringende Bille: Dieselben mögen sich bewogen finden, durch eine sixirle Jahressubvemion es uns zu ermöglichen, Ausnahme zu gewähren den elenden, unglücklichen Kranken, die sich flehend an uns wenden, und denen unsere Thermen Heilung oder doch Linderung ihres Leidens bringen könnten. Rühmend seien an dieser Stelle namentlich die löbliche Prager, Wiener und Berliner Cultusgemeinde, sowie die löbliche Repräsentanz der böhmischen Landesjudenschaft erwähnt, die bis jetzt in hervorragender, anerkennenswerther Weise unser Hospital bedachten." Das Vermögen des Hospitals betrug zu Anfang des Jahres 1874 19,350 sl., am Schluffe 19,017 fl.; die Ausgaben 2293 fl. Frankreich. Paris, 1. März. (Rach den Arch. isr.) Wer die Universität Paris kennt, kennt auch Saint-Charlemagne, diese gastronomische Feierlichkeit der Schüler, die den ersten Rang in ihren Klassen erhalten haben. Bei diesen Festmahlen der studirenden Jugend figuriren neben Früchten und Champagner, die keinem besondern Cultus angehören, Geflügel und Pasteten, welche die orthodoxe Küche der Juden ablehnt. Aus diesem Grunde und weil die guten jüdischen Schüler sehr zahlreich sind, waren viele Zöglinge des Lyceum Charlemagne verhindert, gegenwärtig zu sein, oder konnten doch nur am Dessert theilnehmen. In diesem Jahre hat der Vorsteher des Lyceums, um die Schranke vor den Mägen der jungen verdienten Glaubensgenossen hinwegzuräumen, am 6. Februar das ganze Festessen einem jüdischen Restaurant übergeben: die ganze Versammlung hat koscher gegessen und die Rabbinersöhne konnten an dem Feste von Saint- Charlemagne, dessen Patron der große Kaiser selber ist, ihren Antheil haben. Jedenfalls ist dies eine wohlwollende Berücksichtigung, wie sie anderswo selten verkommen mag. — Am 31. December v. I.' bot die zweite Kammer des Civilgerichtshoses der Seine ein für die französischen Juden klägliches Schauspiel. Die beiden Gesellschaften zur gegenseitigen Unterstützung in Krankheits- und Sterbefällen „Serubabel" und „Die Söhne Japhet's" hatten im August 1871 beschlossen, alle diejenigen ihrer Mitglieder, welche der deutschen Nation angehören, auszuschließen, und zwar mit der Bestimmung, daß sie niemals wieder in den resp. Verein ausgenommen werden sollen. Diese Ausschließung war schon völlig widerrechtlich, da die obrigkeitlich genehmigten Stamten ein solches Motiv der Ausschließung nicht enthielten und ausdrücklich die Berathung über jeden außerhalb des Zweckes der Gesellschaft liegenden Gegenstand untersagten, abgesehen davon, daß ein solcher Nationalhaß gegen Glaubensgenossen wohl schwerlich schon einmal vorgekommen. Aber das Unrecht wurde dadurch noch in schamloser Weise erhöht, daß man den Ausgeschlossenen jede Zurückgabe ihres Eintrittsgeldes und ihrer Beiträge verweigerte, vielmehr sie einfach ihrer Rechte fürverlustig erklärte. Wenn die dadurch Geschädigten, deren Anzahl gerade nicht gering, die gerichtliche Anklage erst im vorigen Jahre erhoben, so geschah dies wohl, weil sie die französische Animosität gegen die Deuffchen sich erst beschwichtigen lassen wollten. Der Gerichtshof verurtheilte die Gesellschaften wegen ihres ungerechtfertigten Verfahrens zur Rückzahlung des Eintrittsgeldes und

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