Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 12 (16.3.1875)
- Date
- 1875-03-16
- Page
- Seite 186 (sequence 6)
- Language
- German
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1S6 evangelische zu trennen, auch fernerhin aus Communalmitteln zu erhalten seien, die Juden aber das Borreckt haben sollten, die katholischen und evangelischen Schulen mit zu zahlen. Man war damals nach den deutschen Freiheitskriegen soweit gekommen, daß man hiergegen nicht einmal protestirte. Mit der Gründung des deutschen Reiches glaubte man eine neue Aera begonnen zu haben. Ueoerall wurden die Stimmen der Bürger laut, daß die Communalschule als solche wieder hergestellt würden. Zu denen, welche am eifrigsten hierfür eintralen, gehörten die Juden. Man stellte es der Abstimmung der Bürger frei, und in Kaiserslautern, Landau, Grünstadt, Frankenthal u. a. wurde die Wiederherstellung der Communalschulen mit Jubel beschlossen. Da trat das bayersche Cultusministerium mit einer neuen Erfindung dazwischen, und zwar mit der „der christlichen Communalschule"! Während die Commune aus allen Einwohnern des Ortes besteht, soll die Communalschule nur christlich, die jüdische Bevölkerung also ausgeschlossen sein. Jüdische Lehrer dürfen nicht angestellt werden, ob jüdische Kinder die Schule besuchen dürfen, ist der Gnade der Ortsschulcommission überlassen; wenn die letztere anders bestimmt, müssen die Juden eine eigene Schule auf ihre Kosten erhalten, zu den Kosten rer Communalschule aber jedenfalls beisteuern. Die jüdischen Lehrer, die dadurch brotlos werden, können Zusehen, wie sie fertig werden. So inrerpretirt man in Bayern die Gerechtigkeit und das Reichsgesetz vom 3. Juli 1860! f? d. C.) Königsberg i. Pr., 18. Febr. (Privatmitth.) Es wird die Leser interefsiren, zu erfahren, welche Stellen in hiesiger Stadt von Juden besetzt sind. Der Stadtverordnetenversammlung gehören l 5 Israeliten an. Im Magistrate 4 jüdische Stadträthe (iw. Graf, I»i. Hirsch, I. Theodor und L. Leo.» An der Universität: 1 ordentl. Professor: l>r. Jafsi', 1 außerordentl. Prof.: Ur. Samuel, 2 Privatdocenten: Saalschutz, Pincus. Stadtphysicus ist Medicinalrath l»r. Pincus. An der Bibliothek angestellt: Perlbach. An der König!. Gewerbeschule: Iw. Saalschütz. Im Borsteheramt der Kaufmannschaft, 2 jüd. Mitglieder: Geh. Commerzienr. M. Simon, Stadtrath Theodor; ein dritter hat wegen Kränklichkeit niedergelegt, ein vierter die Annahme der Wahl verweigert. Jüdische Rechtsanwälte und Richter haben wir nicht in unserer Stadt, dagegen in Mohrungen (Herders Geburtsort), Rechtsanwalt Werner und Kreisrichter Alexander; in Lyck, l>r. Silbermann, Kreisrichter, ein Sohn des Herausgebers des „Hamagid". In Westpreußen giebt es deren jedoch noch viel. Thor», 18. Februar. iPrivatm.) In Nr. 8 der Zeitung des Judenthums bringen Sie einen Artikel aus Hannover, worin über die Besteurung der Gemeindemitgliedcr gesprochen wird; hierzu machen Sie die Bemerkung, daß Sie das dortige System für etwas complicirt halten und empfehlen, daß die Erfordernisse des Etats der jüdischen Gemeinde auf die Mitglieder, nach dem Maaße ihrer städtischen Einkommensteuer, vertheilt werden sollen. Als Gründe heben Sie hervor, daß Reclamationen bei der Gemeinde gänzlich wegfallen und daß das Odium der Parteilichkeit nicht auf die jüdische Gemeinde zu influiren vermag. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich nicht Ihrer Meinung bin; die Einschatzungscommission der Städte besteht aus zwölf Personen, worunter gewöhnlich zwei bis drei Juden sind; letztere werden schwerlich den Einfluß ausüben können, daß ihre Glaubensgenossen in nicht seltenen Fällen nicht überbürdet werden; soll man ferner, wenn dies dennoch geschieht, es noch gegen bessere Ueberzeugung dadurch unterstützen, daß die Betreffenden auch mit jüdischen Abgaben zu hoch gestellt werden? Es sind mir nicht wenige Fälle bekannt, wo bei Der städtischen Einschätzung Personen in die zehnte Stufe, d. h. mit einem Einkommen von 050 bis 800 Thaler angesetzt werden, die mit Recht bei unsrer Einschätzung nur mit 200 Thlr. besteuert werden. Ferner bleibt zu berücksichtigen, daß die Städte gewöhnlich einen Reservefond haben und die Einschätzung, Festsetzung und Anfertigung der Listen sich bis April oder Mai hinziehen, während die Gemeinden, die gewöhnlich auf die Beiträge angewiesen sind, schon im Januar die Steuer erheben müssen. Jedenfalls wird eine nur aus Glaubensgenossen zusammengesetzte Einschätzungscommission die Verhältnisse besser benrtheilen, als eine nicht in der Gemeinde fußende. Bei unserer Gemeinde ist folgender Modus; es werden in einer gemeinschaftlichen Sitzung des Vorstandes und der Repräsentanten eine Einschätzungscommission, bestehend aus zwölf Personen und vier Stellvertreter, aus der Gemeinde gewählt; diese fetzen bei jedem Mitgliede ein singirtes Einkommen an und wird vom Vorstände und den Repräsentanten je nach Bedürfniß des Etats der Procentsatz festgesetzt. Reclamationen werden von einem Vorsteher und zwei Repräfentanten-Mitglieder vorberathen und in eine Sitzung des Vorstandes und der Repräsentanten erledigt; gegen diese Entscheidung steht der Recurs an die Königl. Regierung frei. Der Beweis, daß sich unsere Einrichtung bewährt hat, geht schon daraus hervor, daß sehr wenig Reclamationen eingehen (,,rc» 1875 bei 237 Einschätzungen nur 8) und ist seit etwa 12 Jahren kein Recurs an die Negierung abzegangen.^) Jacob Landeker, _ Vorsteher der hiesigen Synagogen-Gemeinde. *) Wir wissen sehr wohl, daß diese Bcstcuerungsart in manchen Gemeinden mit gutem Erfolge angcwendet wird. Doch paßt sie wobt