Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 12 (16.3.1875)
- Date
- 1875-03-16
- Page
- Seite 184 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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184 ^Dcitiu i 6ii<xcßt^c&t eil. Deutschland. Berlin, 5. März. lPrivatm.)*) Das Cultusministerium hat jüngst an den Landtag die Forderung gestellt, 6 Millionen Reichsmark zur Aufbesserung der Gehälter der evangelischen und katholischen Geistlichen bis zum Minimalsatz von resp. 2400 unt 1S00 Mark zu bewilligen. Es läßt sich voraussetzen, daß der Landtag die beanspruchte Summe bewilligen wird, die nun natürlich für jedes Jahr im Etat erscheint. Wenn man nur nach rer Bevölkerungsziffer rechnet, so zahlen die Juden in Preußen jährlich rund 80,000 Reichsmark zu dieser Aufbesserung der Gehälter der evangelischen und katholischen Geistlichen. Man wird daher wohl leicht zu der Frage veranlaßt: welche Gegenleistung wird den Juden hierfür gewährt? Jgnorirt nicht der Etat noch immer die Juden gänzlich? Oder ist die Wirksamkeit der evangelischen und katholischen Geistlichen den Juden so günstig oder nur so freundlich, daß sie für die von Neuem aus sie fallende Sleuerquote genugsam belohnt sind? Wir sagten „nach der Bevölkerungszisier gerechnet"; denn da die Juden in ihrer großen Mehrheit die Städte bewohnen und stark besteuerte Gewerbe treiben und nur einem geringen Theile nach zum Proletariate gehören, so kommt ein viel größerer Theil jener 6 Millionen auf die jüdischen Steuerzahler. Durch diese 6 Millionen wird der Etat für die katholische und evangelische Kirche so außerordentlich erhöht, daß ihre frühere Berechnung, Herr Redacteur, was die preußischen Juden der Zahl nach vom Etat für ihren Eultus zu fordern hätten, durchaus nicht mehr zutrifst, sondern eine neue Berechnung eine viel höhere Summe ergeben wird. Dabei kann man doch nicht sagen, daß diese neue und hohe Bewilligung aus alten Rechtstiteln, Sequestrationen und Secularisirungen entsprungen ist, so daß die Juden nur wie zu einer Schuldzahlung des Staates contribuiren: sie ist vielmehr ein ganz neues Zugesiändniß, desien Bedürfniß wir nicht einmal leugnen wollen, wobei wir dann aber auch berechtigt sind, auch aus unsre Bedürsniffe hinzuweisen, für welche der Staat gar keine Augen hat. Es liegt aus der Hand, daß rechtlich die Bekenner keines Eultus die Kosten eines anderen tragen dürften, sondern daß die Kosten jedes Eultus aus die Bekenner desielben allein umgelegt werden müßten. Thut man dies aber nicht, zahlt man die Kosten des einen und des anderen Eultus aus rem Staatsseckel, so haben alle anderen Culte dasielbe Recht, und die Juden können so lange noch nicht zugeben, daß sie gleichberechtigt sind, als ihnen der Staat zwar die Steuerlast für die beiden christlichen Culte mit auserlegt, ihren Eultus aber unbe- *) Meine Correspoudcnz in voriger Nummer muß ich dahin berichtigen, daß die jährliche Unterstützung von »',000 Mark für das jüd. Leminar zu Münster allerdings in den Etat für Unterricht aufgcuvmmell ist, also die Form eines Gesetzes erhallen hat, die wir für die selbe wünschten. Corresp. rücksichtigt läßt. Jndeß wäre es ungerecht, dafür die Verantwortlichkeit der gegenwärtigen preußischen Staatsregierung allein zur Last zu legen. Sind die Juden, die doch allein ihre Bedürfnisie beurtheilen, aufstellen und motiviren können, schon mit einer bestimmten Forderung an die Staatsregierung oder an das Abgeordnetenhaus herangetreten? Da es aber der preußischen Staatsregierung an jedem Organ für den jüdischen Eultus fehlt, wie soll sie einer Forderung bewußt werden, wenn die Juden selbst sie nicht stellen? Einer Staatsregierung kann man nicht mit der Formel entgegentreten: Gebt auch Etwas für uns! Man muß ihr sagen: dies und dies bedürfen wir, das bedarf einer solchen Summe, und diese bewilligt uns. Es kommt also Alles darauf an, zuvor die Bedürfnisie des jüdischen Eultus festzustellen, soweit sie aus eine Staatshülfe berechtigt wären. Dies könnte aber wiederum nicht durch einen oder mehrere Einzelne geschehen, sondern die Juden Preußens müßten durch Delegirte in gemeinsamer Berathung sich darüber verständigen. Man wird fragen, woher diese Delegirten? Bei gutem Willen wäre die Antwort nicht schwer. Zunächst konnten Vertreter aus den Hauptgemeinden der Provinzen sich vereinigen, und etwa Vertrauensmänner zur Berathung heranziehen, welche namentlich die Zustände der kleineren Gemeinden kennen müßten. Im Grunde sind die Verhältnisie der jüdischen Gemeinden überall dieselben, sobald wir nur die Kategorien der großen, mittleren und kleinen Gemeinden berücksichtigen. Aus den Resultaten einer solchen Berathung würde es sich bald klären, was wir eigentlich vom Staate für unsren Eultus zu fordern hätten. Man hat früher den Einwand erhoben, daß durch solche Staatshülfe die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der jüdischen Gemeinden beschränkt werden würde. Dieser Einwand ist jetzt nicht mehr ganz stichhaltig, weil der Staat, ohne etwas für uns zu thun, dennoch ein Aufsichtsrecht übt, das er bei der jetzigen Richtung in Kirchensachen vorkommenden Falles fühlbar machen würde. Kein jüd. Lehrer darf ohne Bestätigung der Regierung angestellt werden; die Wahlen der Gemeindevorsteher müssen von der Regierung gut geheißen werden; die Etats der Gemeinden bedürfen der Zustimmung bei; Regierung und diese bildet überhaupt die Aufsichtsbehörde für alle Vorkommnisie in der jüdischen Gemeinde. Wir fragen, wie weit könnte unsre Selbstständigkeit beschränkter werden, wenn wir nicht mehr für den Etat der geistlichen Angelegenheiten blos milsteuerten, sondern auch etwas für unsren Eultus von ihm erhielten? Mit illusorischen Redensarten kommt man jetzt nicht mehr weit. Hierzu kommt noch, daß die Erhaltung des jüdischen Eultus immer kostspieliger wird. Mit den früheren Gehältern der Cultusbeamten geht es nicht mehr, sie müssen immerfort gesteigert werden, um nur solche Beamte zu bekommen. Auch die äußeren Anforderungen an den Eultus erhöhen sich. Daher werden die Lasten für die Gemeinden immer drückender