Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 10 (2.3.1875)
- Date
- 1875-03-02
- Page
- Seite 154 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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154 Oesterreich-Ungarn. Wien, 17. Februar. (Privatmitth.) Die Borsteher der Synagoge in der Schönlaterngasie in der innern Stadt, wo nach altem Ritus gebetet wird, haben sich an den Vorstand der Gemeinde mit der Bitte gewendet, da ihnen die Räumlichkeiten zu enge werden, für sie eine neue Synagoge zu erbauen. Der Vorstand gedenkt dieser Bitte zu willfahren. Ich gehöre nicht zu den Anhängern des alten Ritus; es fällt mir nicht ein, für die längst verstorbenen und vermoderten Exilsfürsten Jekum purkan zu beten, damit sie recht lange leben und gesund bleiben, da dies ein förmliches wi'v 2?iv ist; aber ich finde es nur billig, wenn der Vorstand diese Bitte gewährt und beweist, daß er bestrebt ist, keinen Gewiffenszwang irgend welcher Art zu üben. Allerdings weiß ich, daß ein orthodoxer Vorstand einen derartigen Wunsch einer liberalen Partei nicht erfüllen würde, darin liegt aber eben die Wirkung des Liberalismus, daß er so viel als möglich nach allen Seiten gerecht sein will. Ein wahres Monstrum ist in dieser Beziehung das projectirte Statut der orthodoxen Gemeinde in Frankfurt a. M. Das Interessanteste dabei ist, daß der Rabbiner die Haupttolle spielt, so eine Art unfehlbarer Papst. Die Frage ist nur, wie, wenn, der Rabbiner ein -p737> -n-ro ist, muß man einem derartigen Iephta gehorchen, wie wenn er ein Samuel wäre? — Doch lassen wir diese Schnurren, die vor hundert oder zweihundert Jahren vielleicht am Platze gewesen wären. Eine Verordnung des Unterrichtsministeriums machte in letzter Zeit in verschiedenen Kreisen viel von sich reden. Seit sechzig Jahren und darüber genossen die Zeugnisse der hiesigen Religionsschule volle Staatsgiltigkeit. Auf Grund des Gesetzes von 20. Juni 1872 erließ jedoch der Unterrichtsminister am 14. Juli 1874 eine Verordnung, daß die Religionsuote nur dann vollen Werth hat, wenn der Religionsunterricht in der betteffenden Lehranstalt selbst erlheilt wird, sonst bleibt sie ohne Einfluß auf die Classification und hat denselben Werth wie die Note über Schonschreiben oder Singen. Dies ist jedoch bis jetzt nur in der Staatsoberrealschule und im Communalrealgymnasium, beide in der Leopoldfiadt, der Fall, und da werden die betteffenden Religionslehrer bis jetzt nicht, wie es dasGesetz vorschreibt, aus den betteffenden Schulmitteln besoldet. Ebensowenig wurden bisher in den andern hiesigen Mittelschulen, wo sich zahlreiche jüdssche Schüler befinden, wie es das citirte Gesetz verlangt, jüdische Religionslehrer bestellt. Wie es heißt, drängen die liberalen Mitglieder des Landesschulrathes in diese Richtung, damit die Religionsnote keinen Einfluß auf die Classication übe, um dann den Religionsunterricht überhaupt aus der Zahl der Lehrgegenstände zu streichen. Da wäre es aber besser mit der Sprache herauszurücken, und erscheint es unpassend, die Juden als Prügelknaben, resp. als Sturmböcke zu gebrauchen. Es dürfte vielleicht einige Leser Ihres Blattes interessiren zu erfahren, daß die Wiener Kirchenzeitung seit Neujahr nicht mehr erscheint. Es geht daraus hervor, daß das österreichische Volk, die katholische Geistlichkeit mit eingeschloffen, denn doch einen höhcrn Bildungsgrad erreicht hat. Die Aufstachelungen und Verhetzungen gegen Juden einerunv die faulen Späße und Glossen anderseits finden kein Publicum mehr. Nach wie vor jedoch ist Herr Wiesinger Redacteur des „Volksfreund", Organs des Cardinal Rauscher. Eigenthümlich genug jedoch wird Herr Wiesinger, der die Juden mit Stumpf und Stiel ausrotten möchte, von den katholischen Blättern in der Provinz und von dem hier erscheinenden feudal-ultramontanen Blatte: „Vaterland" beschuldigt, er sei kein echter und rechter Katholik, da ihm die Politik höher stehe als die Religion. Diese Vorwürfe richten sich auch gegen den Brodgeber des „Bolksfreunv". Ich erlaubte mir dieses avzuführen, da sich hier das Sprichwort bewährt: „wie eS sich jüdelt, so christelt es sich". Wen haben nicht alles schon unsere jüdischen Ultramontanen verketzert und für einen bsr->wP •'yrns erklärt? Sie werden wohl den eben verstorbenen Oberrabbiner Seminardirector Dr. Zacharias Frankel auch nicht schonen. Für uns fragt es sich jedoch, wer wird diese Lücke ausfüllen? Wo ist der Mann, der eine derartige talmudische Gelehrsamkeit mit einem so umfangreichen classischen Wiffen verbindet? Schließlich gestatten Sie mir noch folgende Bemerkung. Es wurde in diesen Blättern schon wiederholt der vorzüglichen Leistungen des Lehrinstitutes des Herrn Vr. Pick, emerittrten Assistenten an der k. k. Sternwarte hier, gedacht. Herr Dr. Pick ist vor einiger Zeit nach Döbling, in der nächsten Nähe Wiens, übersiedelt. Ich hatte jüngst Gelegenheit, mir dieses Institut genau anzusehen, und ich kann sagen, daß es nach Außen und nach Innen allen berechttgten Anforderungen entspricht, überdies sind die Preise mäßig gehalten. Wien, 17. Februar. Die N. fr. Pr. schreibt: Die neuerlich etwas verworrenen Beziehungen des Relionsunterrichtes zu unserem öffentlichen Schulwesen sind abermals (Anfangs Februar) durch eine Ministerialverordnung geregelt, aber nicht geordnet worden. Man sagt, ein Abgeordneter sei als Fürsprecher für das israelitische Bekenntniß aufgetreten und habe das Herz des Ministers wenigstens insoweit gerührt, daß derselbe feierlich erklären ließ, die israelitischen Privat-Religionslehrer Wiens seien verttauungswürdige Leute und ihre Noten sollen ohne weiters Aufnahme in das öffentliche Zeugniß finden. Aber etwas bedeuten dürfen sie doch nicht; denn sie werden (kraft Verordnung vom Juli 1874) in die allgemeine Classification nicht eingerechnet.— Von den Religionsnoten der Protestanten ist weiter nicht die Rede; die haben nicht einmal das prekäre Recht, auf dem Zeugnisse zu „erscheinen". Dafür ist nachttäglich betont worden, daß der katholischen Religionsnote jddenfalls das Vorrecht unverkümmert bleibe, auf die allgemeine Classification und Location Einfluß zu nehmen, und daß den Lehrkörpern das Klügeln über Gleichberechtigung nicht zustehe.