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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-03-02 · Heft 10 (2.3.1875) · p. Seite 152

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 10 (2.3.1875)
Date
1875-03-02
Page
Seite 152 (sequence 6)
Language
German
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152 zum neuert Gesetze noch nicht fertig ist. Die Petitionscommision des Abgeordnetenhauses beriech in ihrer heutigen Sitzung it. A. die Petitionen, welche auch in diesem Jahre wieder aus isracl. Kreisen eingegangen sind, um den Juden zu ermöglichen, aus einer Religionsgemeinde auszutreten, ohne zugleich aus dem Judenchume überhaupt austreten zu müffen. Von Seiten der Regierungscommiffare wurde erklärt, daß sich die Vorlegung des in Vorbereitung begriffenen Gesetzentwurfs über die Rechtsverhaltniffe der israelitischen Religionsgesellschaften in der gegenwärtigen Session nicht ermöglichen laffen werde. Nichtsdestoweniger beschloß die Commission, beim Hause zu beantragen, daß die Regierung um Vorlage des Entwurfs in dieser Session ersucht werde. Die „K. Z." macht hierzu die einfache Bemerkung: wozu wohl noch die Zeit in dieser Session Herkommen soll? In rer That scheint es doch an's Lächerliche zu grenzen, wenn die schon so übermäßige Anstrengung der Gesetzmacherei noch immerfort verstärkt, ja verdoppelt werden soll. Erst vor einigen Tagen hat der Minister des Innern erklärt, daß die Kräfte nicht ausreichten, um noch Gesetzentwürfe für diese Session fertig zu stellen, und in der gestrigen Sitzung erklärte der Cultusminister, daß in seinem Ministerium die Kräfte zu all' den Gesetzentwürfen, die gefordert werden, nicht ausreichend vorhanden seien. Es kann daher nicht anders geschehen, als daß viele Gesetzentwürfe in sehr unfertigem und mangelhaftem Zustande an den Landtag kommen, was erst vor Kurzem einen bedeutenden Abgeordneten zu einer nachdrücklichen Klage von der Rednerbühne herab veranlaßte. Und nun die Beralhung im Abgeordneten- und im Herrenhause! Die bedeutendsten Gesetzentwürfe müffen dort wie hier zuerst Commissionen zur Berathung überwiesen, und dann der Verhandlung im Plenum übergeben werden, wobei sie der Redelust gewisser Abgeordnete ausgesetzt sind. Was Wunder, daß da die zu Staude gekommenen Gesetze so oft sich als lückenhaft erweisen und nach kurzer Zeit revidirt werden müffen. Gewiffe Abgeordnete glauben aber der Welt die Unrichtigkeit der bekannten Behauptung Savignh's, unsere Zeit sei zur Gesetzgebung nicht berufen, durch eine unersättliche Gesetzmacherei erweisen zu wollen, wobei gerade diese Herren zeigen, daß s i e über Alles und Jedes Gesetze zu machen verstehen. Die Staatsregierung erweist durch die reifliche Erwägung, welcher sie das neue Gesetz über die Rechtsverhältniffe der jüd. Gemeinden unterzieht, daß sie nicht Willens ist, die jüdischen Gemeinden dem Auflösungsdecret des Herrn Laster auszusetzen, daß sie vielmehr auf die dringenden Gesuche der immensen Mehrheit der preußischen Juden Gewicht legt. Schon der Titel, den sie für das neue Gesetz gebraucht, zeugt für eine ernste, juristische Behandlung der Sache. Dem Gelüste der Mehrheit des Abgeordnetenhauses, der katholischen und evangelischen Kirche gegenüber, an den Juden den äußersten Radicalismus zu verwirklichen, wird die Staatsregierung einen Damm entgegenstellen. Daß ein Gesetz über die jüdische Gemeindeverfaffung schon darum nothwendig sei. weil in den annectirten Provinzen ganz unbrauchbare Gesetze noch bestehen, leugnet ja Niemand; daß den Minoritäten in den Gemeinden, welche sich durchaus separircu wollen, ein Weg hierzu offen sein müffe, ohne den Gemeindeverband zu zerstören, haben alle Gemeinden anerkannt, wenn dergleichen auch nur in sehr wenigen Gemeinden Vorkommen würde. Nur will man die Gemeinden nicht der Auflösung durch den völlig freien Austritt jedes Einzelnen preisgeben, weil dies völliger Willkür das Thor öffnet, Streit und Hader aller Orten entzünden würde, und den Corporationen jede finanzielle Sicherheit genommen wäre. Wie bald dies in vielen Gemeinden der Fall sein würde, haben.jüngst die Vorgänge in Schrimm und Krotoschin gezeigt, jede Minorität, die bei Wahlen ihre Candidaten nicht durchsetzte, würde an die Tennung von der Gemeinde, d. h. die Sprengung derselben renken. Dies Alles im vollen Bewußtsein haben, und doch Len unbedingt freien Austritt aus der Gemeinde zum Gesetz wachen wollen, ist eine charakteristische Forderung, welcher zu genügen keinen Gesetzgeber zur Ehre gereichen würde. Es wird darauf ankommen, zu welcher Zeit die Petitionscommission ihren Beschluß vor das Haus wird bringen können. Die Regierung wird dann ihre Erklärung wiederholen. Es ist möglich, daß das Haus dennoch den Antrag der Commission zum Beschluß erhebt. Dies wird jedoch wahrscheinlich für Liese Session dennoch ohne weitere Folge bleiben. Aus derselben Petitionscommission wird berichtet: Ebenfalls aus israelitischen Kreisen lag ferner eine Petition vor, welche für die jüdischen Lehrer eine wissenschaftliche Staatsprüfung verlangte. Die Vertreter der Regierung erklärten jedoch, auf dies Petitum nicht einzehen zu können, und die Commission beschloß, über dasselbe zur Tagesordnung überzugehen. Da die jüdischen Elementar- und Religionslehrer nach dem Gesetze vom 22. Juli 1847 die staatliche Lehrerprüfung gemacht haben müssen, so können diese Petitionen sich nur auf die Rabbiner und Prediger beziehen. Bekanntlich hat der Cultusminister bei der Berathung ces bez. Maigesetzes über Prüfung der christlichen Geistlichen erklärt, daß er die gleichartigen jüdischen Aemter bei der geringen jüdischen Bevölkerung nicht für wichtig und einflußreich genug halte, um auch sie einer staatlichen wissenschaftlichen Prüfung zu unterziehen. Dies Argument erschien uns damals ziemlich sonderbar; die gegebenen Verhältnisse aber und die Selbstständigkeit der Gemeinden schienen uns dafür zu sprechen, daß jenes Gesetz nicht auf die Juden ausgedehnt werde. Doch harten wir gegen das Gegemheil auch nichts einzuwenden, Nur die Frage scheint uns nicht ungehörig. Ob die (uns unbekannten) Petenten denn auch schon etwas für die wissenschaftliche Ausbildung der höheren jüdischen Religionslehrer, z. B. die Hochschule für die Wissenschaft des Judemhums gethan haben? Fordern laßt es sich leicht, selbst thun ist schwerer. Berlin, 18. Februar. (Privatmitth.) Wenn ich jüngst auf die Rede des Kaisers bei dem Empfang des Vorstandes der

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