Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 7 (9.2.1875)
- Date
- 1875-02-09
- Page
- Seite 104 (sequence 6)
- Language
- German
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104 schmunzelnd alö ihm im vollen Maße gebührend entgegengenommen Hai. Wie aber in dem von Ihnen berichteten Falle das Mannheimer Gebetbuch, dessen deutsche Bestandtheile fast sämmtlich Ihnen und Herrn Dr. L. Stein zu Frankfurt am Main angehören, als ein Originalwerk angeführt wurde, so geschieht ein Gleiches ausnahmslos mit dem Mannheimer Ritus. So nennt, um nur das Neueste zu erwähnen, die Gemeinde zu 2 Bingen den in den letzten Wochen dort eingeführten neuen Ritus, „ den Mannheimer, uno die Gemeinde zu Karlsruhe will, nach d einer Annonce in der Köln. Zeitung vom 22. d. M., nach dem d Mannheimer Ritus den Gottesdienst in der neuen Synagoge o statifinden lassen. Und roch ist der Mannheimer Ritus — wenn - auch in der Vorrede zur ersten Auftagc des Mannheimer Ge- 3 berbuchs nur von der Benutzung des hiesigen Gebetbuches, s und in der zur zweiten Auflage auch davon nicht mehr die Rede „ ist; wenn auch in einem vor mehreren Jahren in diesem Blatte s erschienenen Referate über den Gottesdienst in der Synagoge zu e Mannheim von Herrn Klausrabbiner Wagner es mit Snllc schweigen übergangen wird; wenn auch der Herr Rabbiner aus i Mannheim in der Rabbinerversammlung zu Kassel von der An- - ziehungskrasl und Wirkung der Gottesdienstweise in seiner Ge- : meinde Großes und Erfreuliches zu bekunden wußte, ohne die : geringste Hinveutung auf ihren Ursprung — nichts Anderes als : eine Copie des hiesigen. Da dieses Factum todtgeschwiegen : werden soll, so glaube ich der Ehre meiner Gemeinde, die mit ' großen Opfern und unermüdlichen Anstrengungen eine vurchgrei- , sende, sich bewährende und segensreiche Culmsreform vollzog, und i in der bereitwilligsten und uneigennützigsten Weise das von ihr Geschaffene anderen Gemeinden zur Benutzung darbol, namentlich aber der Wahrheit es schuldig zu sein, Sie um gefälligen Ab- ' druck folgender Briesauszüge zu ersuchen, welche das Berhältniß des Mannheimer Ritus zu dem hiesigen unzweideutig klar legen. Ben Israel. Der sel. Rabbiner Präger schrieb an mich unterm 10/7 54: „Daß in Mannheim eine prachtvolle Synagoge gebaut wird und ich dort zum Rabbiner erwählt bin, haben Sie vielleicht gelesen, nicht aber, daß man dort einen zeitgemäßen Gottesdienst einzurichten gedenkt. — Der Ihrige wurde uns sehr empfohlen, und wir werden daher, Herr 0r. Lavenberg, Präsident des Vorstandes, ferner der Musikvirector, einige Mitglieder des Vorstandes und ich nächsten Freilag den 14. d. M. nach Coblenz kommen, um dem dortigen Gottesdienst am Freitag Abend und Samstag Früh beizuwohnen." Ich erlaube mir, Sie hiervon mit dem Ersuchen in Kenntniß zu fetzen, dafür sorgen zu wollen, daß sowohl Freitag Abend als Samstag Morgen ein vollständiger Gottesdienst stattfinde, damit wir die Reise nicht vergeblich machen." und unterm 21. desselben Monats: „Zu sehr vielem Danke bin ich Ihnen verpflichtet für die religiöse 'Nahrung, welche Sie durch Ihren erhebenden Gottesdienst Geist und Gemüth geboten. Ich hoffe spater in dieser Hinsicht auch Ihnen Vergnügen bereiten zu können, weil es Sie gewiß freuen wird, Ihr eigenes Kind in der Ferne wieder zu finden." LeobschüH, im Januar. (Privatmitth.) In Nr. 4 Seite 57 Ihrer geschätzten Zeitung wird uns aus Paris — nach dem „Arch. isr." — mitgetheilt, wie ein Berichterstatter darüber klagt, daß in der französischen Hauptstadt ein großer Mißbrauch mit dem Verkauf von Fleischwaaren getrieben wird unv schließt damit: das Hauptgewicht des gesunden Fleisches liegt nur in der — Bedikah — in der Untersuchung der inoern Theile, deren Regeln von den Rabbinern rrw'ab 1-,-nrr: nippt: nircr; festgestellt sind. 'Nun wird noch die Bemerkung daran geknüpft: „Hier wäre jedoch eine wissenschaftliche Prüfung dieser Regeln sehr an der Zeit, da nach der heutigen Thierarznei-Wissenschast einige Regeln zu weit, andere nicht weit genug gehen". Wir erlauben uns daher zunächst auf die Ausführung des Maimonives in n-o°?77 Cap. 10 B. 12 u. 13 aufmerksam zu machen. Nachdem derselbe in den srühern Capiteln erschöpfend über die ms-nc: nzvz-x sich ausspricht, sagt er endlich im Cap. 10 rrcnzz r-rsc bao . bba -ibs nns br cpc-irrb yen a'ricsT: pv-n-jr: 'arn ixs ibata ytn cprb rvnb rr yn: ib-ssti .rrnrra ibss bs-iB- -:-n -P22 *,rrbr inDom 1772D ibrr pi — .nvnn: rtsto yan rrens-i— "pma i:b HJOir-in 'crna nat-ra dcn -(rpö -naan »bs yaa ,ina rpnrc: -iwcari yn-nca y ar irxpao .yrvp -vae« rmm sr -raaoo a-wap "cra So veducirte der berühmte Philosoph und Arzt. Bon wem sollen wir jetzt nun die wissenschaftliche Prüfung bezüglich der heutigen Thierarznei-Wissenschast einholen, etwa von den neuen oder alten, halben oder ganzen Orthodoxen? Was bei diesen als rvaab nabrr sestgestelll ist, daran darf nicht gerüttelt werden, diese klammern sich fest an ir->5P «bi la'onn arb : und doch wäre es wahrlich an der Zeit, wenn Fach- und Sach- : kundige sich vereinigten und ihre wissenschaftlichen Erfahrungen t uns hierüber miltheilten und sich nicht stützten auf die Erklärung i von 'Ci in nt 2" ybin : ba iryna tsV- ■u-’aro »rba 8ns' , yan bi rrpiy '2 rroirt men nar-i— P2'p:-> ms'-ica rr B. H olländer. t iAls wir den Correspondenien aus Paris den angeführten h Ausspruch thun ließen, lag es uns nicht im Sinne, der Sache 8 eine weitere Anregung folgen zu lassen, und begleiteten sie daher o nicht ulir irgend welcher Bemerkung. Wir kennen die Schwie- - rigkeiten, welche diese Angelegenheit sowohl an sich hat, da zu einer richtigen Beurtheilung ebenso genaue anatomische, physiologische und pathologische Kenntnisse, wie die Kenntniß der bez. r jüdischen Satzungen gehören, was in ihrer Bereinigung wohl n höchst selten anzutreffen wäre, als auch durch die Autoritatsfrage,