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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-02-09 · Heft 7 (9.2.1875) · p. Seite 101

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 7 (9.2.1875)
Date
1875-02-09
Page
Seite 101 (sequence 3)
Language
German
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101 ^eÄhuicj duxxc&U/cßfceu/. Deutschland. Berlin, 25. Januar. (Privathmillh.) Ich bin in der angenehmen Lage, Ihnen einige erfreuliche Mittheilungen aus unserer Hochschule in Bezug auf den Stipendien- und Präparandenfond machen zu können. Zunächst hat der Borstand und die Repräsentantenversammlung der hiesigen Gemeinde dem gedachten Fonds aus eigener Initiative für die nächsten 3 Jahre einen jährlichen Beitrag von 450 Reichsmark angewiesen, desgleichen hat der Lorsland der Leipziger Gemeinde als Verwalter der Fürst-Stiftung für dieses Jahr die Zinsen derselben mit 300 Reichsmark dem Curatorium der Hochschule zur Vergabung an einen würdigen und bedürftigen Hörer der letzteren angemelret. Besonders erfreulich dadurch, daß jede auch unmittelbare persönliche Beziehung fern liegt und, wie in der betreffenden Mrttheilung ausdrücklich erwähnt wird, nur der Bericht in Ihrer Zeitung vom 6. December sie veranlaßt hat, ist eine weitere Gabe vom Vorstände des Armenvereins zu Alzey, welcher uns für dieses Jahr 40 Reichsmark mit dem Bemerken zugesendet hat, daß der Verein auch in felgenden Jahren einen Beitrag zukommen lassen werde, welcher je nach seinen finanziellen Verhältnissen bemessen werden soll. Ich bitte Sie, die vorstehenden Data in Ihrem geschätzten Blatte gefälligst mittheilen und mit dem geeigneten Ausdruck herzlichen Dankes gefälligst begleiten zu wollen. Lazarus. Wir veröffentlichen dies mit der Hoffnung, daß diesem schönen Beispiele recht viele Gemeinden und Vereine folgen und wir deren Gaben an dieser Stelle zu veröffentlichen haben werden. Die Redaction. Berli«, 26. Januar. (Privaimitth.) Es ist allerdings wahr, wie jüngst in d. Blatte erwähnt worden, daß gegenwärtig hier in Berlin der Ueberlritt zum Judenthume sehr häufig statrfindet. So hat der Herr Rabbiner Or. Aub allein in den letzten sechs Wochen vier Bekenner des Chrislenthums, einen Mann und drei Frauen, in die Gemeinschafl der jüd. Religion eingeführt. Und dies geschieht, ohne daß die Synagoge den Ueberlritt zu ihr belohnt, wie dies die Kirche so häufig thut, und ohne daß die Synagoge nach Proselyten hascht, weil sie nicht ausschließlich die Seligkeit zu gewähren behauptet, sondern lehrt, daß die Gerechten aller 'Rationen an der Seligkeit des zukünftigen Lebens theilhaben. — Nach der Denkschrift, welche in den jüngsten Tagen nebst dem Entwurse über die neue Provinzialordnung dem preußischen Abgeordnetenhause zugegangen ist, werden die Angelegenheiten „der Juden, Mennoniten und Dissidenten" dem Regierungspräsidenten zugewiesen, wie auch die kirchlichen Angelegenheiten, nur daß die evangelischen auch fernerhin durch die Consistorien verwaltet werden. Im Wesentlichen wird also hierin keine Veränderung eintreten. Bon der Saale, 27. Januar. (Privatmittheilung.) Als in Preußen der Eid more judaico mit der Vermahnung durch einen „Schriftgelehrren und der Gegenwart zweier jüdischen Zeugen" endlich abgeschafft wurde, erfuhren dadurch die jüdischen Cultusbeamten einen empfindlichen Verlust an ihren Einnahmen, um so empfindlicher als bekanntlich ihre Gehälter sehr mäßig sind. Denn in größern Städten, wo die Processe zahlreich sind, kamen auch der Termine zu solchen Eivesabnahmen viele vor.*) Sie mußten sich entweder in diesen Verlust finden, oder die Gemeinden ihr Fixum um etwas erhöhen. Das war freilich für die Gemeinden eine größere Belastung, während zu jenen Terminskosten mindestens die Hälfte von Christen gezahlt wurden, da nämlich, wo die Juden nur Zeugen oder rer verlierende Theil im Processe Christ war. Durch das neue Reichsgesetz über die Führung der Standesregister wird den Geistlichen aller Eonsessionen, auch den jüdischen, wo riesen die Matrikelsührung überwiesen war, eine Einnahmequelle entzogen, da nicht nur die Eintragung der verschiedenen Fälle, sondern besonders die auszustellenden Bescheinigungen einer Gebührenlaxe unterworfen waren. Man sieht dies in den maßgebenden Kreisen ein und will den Geistlichen eine verhältnißmäßige Entschädigung gewähren. Wir brauchen wohl kaum darauf aufmerksam zu machen, daß die jüd. CulMsbeamten, die bisher das obige Amt zu vollziehen halten, rechtzeitig auch ihre Ansprüche geltend machen mögen, damit sie nicht abermals in Verlust gerathen, oder ihre Gemeinden dafür eintreten müssen, da bekanntlich, wenn die Nebeneinkünste versiegen, das Fixum erhöht werden muß, wollen die Gemeinden nicht schließlich ihre Stellen unbesetzt sehen. *) Als eine charakteristische Curiosicät mag hier erwähnt werden, daß die Gerichtsordnung des A. Pr. i.'. R. eigentlich besagte, derJude habe den „Schriftgelehrtcn und die zwei Schwurzeugen mit zur «stelle zu bringen." Es war also Sache des Borgcladcneu, sich diese Männer zu beschassen und zum 'Termine mitzubringen, folglich auch zu bezahlen. Dies konnte natürlich nicht durchgesührt werden, theils weil man io etwas einem Zeugen nicht zumuthcn konnte, theils weil die drei crfcr derlichen Männer doch der Vorladung des Erften-Besten nicht folgen konnten, noch dazu ohne einer Entschädigung gewiß zu sein. Die Gerichte sahen sich daher veranlaßt, die Vorladungen an die von der Gemeinde dazu ein für alle mal bestimmten Personen zu richten. Jehl begann aber eilt sich immer wiederholender Hader um die Gebühren. Bald wollte das Gericht sic erst auszahlcn, wenn sie eingegangen, und falls dies nicht geschah, sie gar nicht zahlen: bald sollten dieie Gebühren gleich nach dem Tcrininc unter der Bedingung gezahlt werden, daß in Armensachen gar nichts gezahlt würde; bald wollte man sie io, balv io hoch normiren. Das Justizministerium wollte nichts Bestimmtes darüber erlassen, um diesen jüdischen Cultusbeamten keinen offieiellen Charakter zu geben- Bei solchen Verhandlungen kam cs aucb vor. rav die dazu berufenen Männer strikten, und der Gerichtshof vermochte voll« auf sic den Zeugcuzwang nicht auszuüben, da sie dem Gesetze nach doch nur Zeugen eines Zeugen bei seiner EideSablcgung waren. Dagegen fanden sie sich stets geneigt, ihre Gebühren fallen zu lassen, wenn cm Vergleich gelang, und dies gab in Bagatellsachen nicht selten den nns-

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