Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 6 (2.2.1875)
- Date
- 1875-02-02
- Page
- Seite 83 (sequence 3)
- Language
- German
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83 unmöglich machend und da, bei Mangel an Absatz unv bei geringerm Ertrage der Production es kein Vermögen der Welt giebt, sei es Einzelner, sei es des Staates, um übermäßige Arbeitslöhne lange Zeit zahlen zu können: so war man gezwungen, die Löhne wieder herabzusetzen, in England, wie auf dem Festlande, in großen wie in kleinen Etablissements, und gegen diese Nothwendigkeit half keine Coalition, kein Strike, weil eben sonst die Arbeit ganz aushören mußte. Hieraus gehr die große Einsicht hervor, oder vielmehr sie drängt sich auch dem Arbeiter auf, daß der Lohn der mechanischen Arbeit nicht von der Laune der Arbeitgeber, nicht von der „Ausbeutung des Volkes durch das Capital" abhängt, sondern von dem allgemeinen Gesetze, ras alle menschlichen Thätigkeiten, auch die geistigen, hinsichtlich ibres Lohnwerthes heherrscht, von rem Gesetze des Angebotes und der Nachfrage. Diese Erkennrniß ist von außerordentlichem Werrhe, besonders jemehr sie sich der Masse der Arbeiter selbst durch unmittelbare Erfahrungen aufdrängt. Diese ersehen daraus, daß die brutale Gewalt auf diesem Gebiete gar nichts vermag, als wie zu zerstören, daß ihre Coalition höchstens nachzuhelfen und nachzudrängen im Stande ist, wenn die Industrie im Steigen begriffen, und daß ein gleichmäßiges Leriheilen des Ertrages jede Production unmöglich machen würde. Hiermit ist dem Socralismus das Grab bereiter, während die Entwickelung der Verhältnisse die Verbesserung der socialen Schäden, soweit sie wirklich vorhanden, allmälig erwirkt. Denn die Ueberzeugung lassen Sie mich nur noch andeuten, daß die moralische Verbesserung nicht minder nothwendig, als die sociale und zwar die moralische Verbesserung aller Classen. Doch hierüber ausführlich zu sprechen, behalte ich mir eine andere Gelegenheit vor. Hiermit schließe ich diesen Brief. Sie sehen, daß ich mich auf die Betrachtung der Tagesereignisse nicht eingelassen: wäre es mir aber gelungen, einige allgemeine Gesichtspunkte genauer zu präcisiren, würde es mir höchst erfreulich sein. Kleber -en Ausdruck „Zehn Gebote" und r-nz. Wir erhalten folgende Zuschrift: Pr. Stargardt, 24. Ncv. 1574. Ihren letzten Leitartikel über Bekenntnißsprüche in der Bibel habe ich, wie alle Ihre wissenschaftlichen Arbeiten bisher, mir großem Interesse gelesen. Gestatten Sie mir nun gef. eine Bemerkung zu einem Punkte in demselben, Lessen Sie nur beiläufig darin Erwähnung thun, nämlich zu dem Ausdruck „Zehn Gebote" für 711-2-177 71-1122. Bon jeher schien mir nach keiner Seite hin, sowohl was den Inhalt, als auch den Charakter derselben betrifft, die Bezeichnung mit „Zehn Gebote" treffend gewählt. Am geeignetsten schien nir noch der Ausdruck „Dekalcg", weil er ganz den bibl. Worten 2—2177 71-1122 entspricht. Es enthalten ja auch die 27-12177 2—22 nicht lauter Gebote, zumeist sogar Verbote, und das erste Wort —:x ist weder als Genoch Verbot anzusehen. Durch Deutung läßt sich freilich vieles rechffertigen und verrheidigen, auch der Ausdruck Zehn Gebote, wenn man sagt: Gebote schließen auch in sich Verbote. Aber dazu haben wir ja gar nicht ncthig unsere Zuflucht zu nehmen, da d:e heilige Schrift selber an Ort und Stelle uns genau und klar sagt, als was wir die zehn Worte anzusehen, welchen Charakter wir ihnen beizulegen, und wie wir sie demgemäß zu benennen haben, l. B. M. 34, 27. 25 heiß: es bezüglich der zebn Worte: 72 -2 27x2 2—2177 rs -7 222 . . . irr—2- '72 2X7 .-2 “2X -2-2 777X77 2—2171 — .2 2177 2-22 I-'277 —21 2N 272777 72 222” Hier wird uns also ausdrücklich gesagt, daß wir die zehn am Sinai geossenbarren Worte als den Ausdruck des zwischen Gott und Israel geschlossenen Bundes, oder als die Bedingungen, unter welchen das Bündniß geschloffen wurde, zu betrachten haben. Als Israel durch Anfertigung und Anbetung des Kalbes gegen das erste und zweite Wort sich vergangen harte, galt daher auch das Bünrniß für gebrochen. Ferner hießen die Tafeln, welche die zehn Worte enthielten, neben 2-122 2-27 Zeugnißtaseln, auch 21-22 2727 BundeStafeln, und eie Lade, welche die Tafeln barg, hieß gleichfalls neben 27122 -pix Zeugnißlare auch z—'22 -,—x Bundeslade. Ter Ausdruck 2—2 bildet demnach ohne Zweifel das charakteristische Merkmal der 21-212 :—,122 und kann es deshalb auch nicht bei Benennung derselben unberücksichtigt bleiben. Der einzig richtige, bezeichnende und zutreffende Ausdruck zu deutsch für 27-212 22122 wäre eher nach meinem Dafürhalten: die zehn «sinaitischen) Bundesworte. Der Name thut zwar sonst nichts zur Sache, wohl aber bei einer Sache, die uns so überaus lheuer und werth ist, wie die 21-212 21-27. Tie Bezeichnung mit „zehn Gebote" ist wahrscheinlich christlich-germanischen Ursprungs, rührt wohl von Luther her. Unsere modernen Geschichrs- und Religionsbücher nehmen sie ohne Prüfung auf, und so bürgerte sie sich bei uns ein und wurde auch unter uns populär. Di'. Brann, Rabbiner. Ter Gegenstand dieser Zuschrift berührt den darin citirten Leitartikel eigentlich gar nickt, nur daß wir in demselben zufällig des Ausdrucks „Zehn Gebote" uns bedienen. Tie Einwände, welche Herr Brann gegen diese Benennung erhebt, sind vollständig berechtigt, da „Gebote" weder ganz rem 2—21, noch ganz rem Inhalte entspricht. Auch haben wir in unsren Schriften seil sehr langer Zeit uns desselben enthalten. In unsrem Bibelwerke, wie in unsrer ausführlichen Religionslehre, und selbst in unsrem Kleinen Katechismus «l. Auflage 1543, haben wir stets dafür die „Zehn Worte" gesetzt, welche Benennung auch in anderen Religionsbüchern zur Anwendung gekommen ist. Dieser Ausdruck ist rer einfackste, enlsprickt dem hebräischen Worte und