Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 96 (11.8.1838)
- Date
- 1838-08-11
- Page
- Seite 388 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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388 sein im ganzen Sinn«, und durch Nichts daran erinnert «erden, daß er es nur im beschränkten Sinne sein dürfe. Der Kopenhagcner Repräsentantenschaft kann man daher nur Dank sagen, daß sie hierin ihre Mission genügend begriffen hat. Ein Urtheil zu fällen über die in diesen Verhandlungen abgegebenen Meinungen ist überflüssig, da sich «ine jede zu leicht selbst charaktcrisirt, und jedenfalls auch die Gegner sich höchst gemessen ausgesprochen haben. Am 16. Juni verlas der Stiftsprobst Halb einen Vorschlag über Wählbarkeit für die Bekenner des mosaischen Glaubens. Dieser Vorschlag ist folgenden Inhalts: „Indem ich der geehrten Ständeversammlung einen mir zugestellten Antrag von der Repräsentantschaft der mosaischen Gemeinde in Kopenhagen über Wählbarkeit, für die Bekenner des mosaischen Glaubens vorlege, muß ich ihn mit folgenden Bemerkungen begleiten. Jeder Vorurtheilsfceie muß die Wahrheit dessen einräumen, was die Repräsentantschaft geäußert hat, daß die Mosaiten in Dänemark nicht länger als unnütze Mitglieder der Gesellschaft angesehen werden können, sondern daß ihr Fortschreiten in geistiger Entwickelung und ihre treue Erfüllung der Bürgerpflichten gleichen Schritt gehalten haben mit dem freieren Zugeständniß von Bürgerrechten, welche ihnen unter König Frederik des sechsten Regierung zu Theil geworden sind. Auch darf ich annehmen, daß die Versammlung dem ausgestellten Grundsatz huldigen werde: daß Erfüllung derselben Pflichten den Genuß derselben Rechte mit sich führen müsse." Der Mosait muß als Staatsbürger in Dänemark alle einem Staatsbürger auferlegte Pflichten erfüllen. Dcßhalb hat die Weisheit Seiner Majestät den Bekennern des mosaischen Glaubens in Dänemark gleiche Rechte mit der christlichen Bevölkerung des Vaterlandes zugcstanden. Nur Wählbarkeit ist ihnen noch versagt. Um dieses Recht tragen sie an. Zu bewirken, daß dieses Recht ihnen zugestanden werde, dazu fordre ich hierdurch die geehrte Versammlung in ihrem, im Namen des Vaterlandes auf. Es war eine Zeit, da bürgerliche Beschäftigungen den Mosaiken fremd waren, die sich fast ausschließlich mit dem Handel beschäftigten, und man war von der Meinung nicht entfernt, als passten sie zu nichts Anderem. Die Zeit ist verschwunden, und gerade verschwunden als eine freiere bürgerliche Existenz ihnen eingeraumt wurde. Jetzt sehen wir Mosaiken einen ehrenvollen Platz einnehmen unter Ackerbauern, Gutsbesitzern, Handwerkern, Künstlern und Männern der Wissenschaft. Warum sollen sie denn weniger wählbar sein, als der Bauer, der Hofbesitzer, der Handwer, ker, der Künstler und der Gelehrte? Es war eine Zeit, da die Mosaiken sich selbst wie Fremde und Ausländer in dem Lande betrachteten, in welchem sie geboren wurde», und wer wird, wer kann diese Anschauung verdammen? Die Bürger im Staate, in dem sie sich aufhielten, betrachteten sie als Fremde, behandelten sie als unwürdige Mitglieder der Gesellschaft; der Zutritt zu vielen Arten bürgerlichen Erwerbes, zu bürgerlichem Geschäft und Amt, zu bürgerlicher Ehre war ihnen versperrt. Da seufzte der Mosait unter Verkennung, Verachtung und Einschränkung seiner natürlichen Menschenrechte, und wehmüthig schaute er auf die Zeit zurück, als er im eigenen Lande das erste, am meisten begnadigte Volk der Welt war, und hoffte, wie die Väter unter der babylonischen Gefangenschaft, daß der Gott seiner Vater ihm wieder eine eigene Heimath, ein eigenes Vaterland und Menschenrechte schenken werde. Diese für die Mosaiken traurige, für die christlichen Staaten wenig ehrenvolle Zeit ist verschwunden, und gerade verschwunden, als man den Mosaiken gleiche Rechte mit den übrigen Staatsbürgern einräumte. Der Mosait in Dänemark, seinem Geburtslande, setzt eine Ehre darin, ein Däne genannt zu werden und hat seit 1814 der Hoffnung in seiner Seele Raum gegeben, daß Dänemark auch sein Vaterland werde. Und diese Hoffnung darf gewiß nicht getäuscht werden. Es ist eine verderbliche Staats-Maxime, daß ixgend eine Klaffe von Staatsbürgern genöthigt sein solle, sich wie einen Staat im Staate, oder wie einen Staat außerhalb des Staates zu betrachten. Die entgegengesetzte Maxime wird jede Klasse der Gesellschaft sich als integrirenden Theil des Staatskörpecs betrachten lassen und dadurch bewirken, daß sie mit Eifer die Erreichung des Staatszwekkes befördern werde. Und so meine ich, daß Staats- Klugheit nicht minder als billige Gerechtigkeit dafür stimmen, daß den Mosaiken in Dänemark Wählbarkeit gleich den christlichen Staatsbürgern zueckannt werde. Und was sollte daran hindern, daß dieses Recht den Mosaiten zuerkannt werde? Ihre Religion und Sittenlehre? Nur die krasseste Unkenntniß derselben wird diese Aeußerung wagen. Ihre Ausführung als Mitglieder einer sittlichen Gesellschaft? Während die Zahl der christlichen Verbrecher in einem traurigen Grade gestiegen, ist die Anzahl der Mosaiken, die sich der Uebertretung der Gesetze schuldig gemacht haben, verhältnißmäßig gering. Ihre nationale Eigenthümlichkcit? Gerade diese, gerade die rastlose Thätigkeit., die besonnene Ausdauer, das Festhalten an der Hoffnung muß ein Motiv zu ihrer Theilnahme an den Ständeverhandlunge« abgeben. Oder die Vorurtheile gegen sie? Freilich sind sie noch nicht ganz geschwunden, sie werden aber schwinden, wenn der