Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 4 (19.1.1875)
- Date
- 1875-01-19
- Page
- Seite 58 (sequence 10)
- Language
- German
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58 Rußland. London, 6. Januar. Der englische Missionsverein zur Bekehrung der Juden erhielt vom Czaren die erbetene Erlaubniß zur Bereisung Rußlands, welche ihm feit 1855 vorenthalten war. (Wir haben gegen diese Erlaubniß nichts einzuwenden. Wenn nicht aus politischen Gründen, worauf das Jahr 1855 hinzuweisen scheint, so erfloß das Verbot doch keinenfalls aus Sorgfalt für die Erhaltung des Judenthums, sondern um den Protestantismus nicht zu befördern, so überaus gering auch die Erfolge der Missionäre in Rußland waren. Mögen diese nun für schweres Geld Rußland bereisen und sich hier und da für noch schwereres Geld eine jüdische Seele erkaufen. Für die russischen Juden im Ganzen ergiebt sich daraus nur eine Belästigung mehr; doch hieran sind sie gewöhnt.) London, 7. Januar. Ein von einem „enttäuschten Russen" unterzeichnetes „Eingesandt" in der heutigen Times lautet: „Ihre Leser werden sich wahrscheinlich erinnern, daß nach dem Aufenthalte des Kaisers von Rußland in London im vorigen Jahre eine Proclamation erlassen wurde, welche allen russischen Unterthanen, die sich keinen Mord haben zu Schulden kommen lassen, Amnestie zusicherte. Ich las das mit Freude. Ich hatte im Alter von 19 Jahren Rußland im Jahre 1849 ohne Paß verlassen, und kurz darauf hatte mein Bruder einen Ersatzmann für mich zur Armee zu stellen. Ich hatte nichts verbrochen, außer daß ich mein Vaterland ohne Erlaubniß verlassen hatte, und ich wandte mich im vergangenen Juni an den russischen Consul de Berg, um die Erlaubniß zur Heimkehr nachzusuchen, und wurde beschieden, daß eine formelle Petition eingereicht werden müsse nebst Referenzen auf Londoner Bürger. Das geschah, und außerdem zeichnete ich ein Abkommen, eine Strafe von zehn Rubeln für-jedes der 26 Jahre meiner Abwesenheit zu zahlen. Alles war zur vollständigen Zufriedenheit des Consuls abgemacht, und ich wurde ersucht, die Antwort abzuwarten. Im vorigen December erhielt ich eine Postkarte, die mich auf das Consulat lud. Ich ging mit einem Freunde dorthin, der jedoch vom Consul aufgefordert wurde, sich zurückzuziehen, da Zeugen überflüssig seien. Die Antwort, die ich auf meine Eingabe erhielt, war einfach diese: „Da Sie Jude sind, dürfen Sie nicht heimkehren", und damit wurde auf ein Judengesetz vom Jahre 1863 verwiesen. Aber das Wunderbarste kommt noch. Ich wurde von dem Consul ersucht, die Natur der Antwort nicht zu erwähnen. Warum, kann ich nicht sagen; in Gerechtigkeit mir und Tausenden meier Landsleute gegenüber bitte ich, dies zu veröffentlichen , damit diese Sache an die Hauptquelle gelange, und zweifellos wirb der Geist der Amnestie ausgeführt werden." Ieuil Die jüdische Gemeinde zu St. Esprit (bei Sayonne.) Wir geben in dem „Literarischen Wochenbericht" das Referat eines unserer geschätzten Mitarbeiter über das Werkchen Vjg de Salvacion von Acosta, welches Herr M. Kaplan zum ersten Male herausgegeben. In einer Einleitung giebt Herr Caplan eine kurze Geschichte der Gemeinde zu St. Esprit, in welcher Acosta einer blühenden Jeschibah Vorstand, und welche die älteste Gemeinde in Frankreich in der neueren Zeit war. Im Anfang unseres Jahrhunderts nannte man sie noch „Klein- Jerusalem". Zn den Händen der Israeliten verblieb kein Dokument irgend einer Art. Jede Spur davon ist verschwunden, während der ersten Revolution. Man kann also nur aus den wenigen Quellen schöpfen, die wir außerhalb entdecken können, unter Anderem aus: Nouvelle Clironique de la ville de Bayonne, von einem Bayonnesen. Bayonne, Buchdruckerei von Duhart- Fauvet, 1827; und Bayonne, vues historiques el descriptives, 1836, par Morel. Man erfährt daraus, daß die Juden, nachdem sie von der iberischen Halbinsel verjagt worden, im Jahre 1550 von Heinrich II. und im Jahre 1574 von Heinrich III. durch Patentbriefe ,die 1602 und 1756 erneuert wurden) die Erlaubniß erhielten, sich in der ganzen Ausdehnung des Gouvernements Bayonne niederzulassen. Sie thaten dies demnach längs der Küsten und l e t o n. der Grenze Spaniens, zu St.-Jean-de-Luz St. Esprit, und wurden immer nachdrücklich.von den Herzögen Gramont zu Poyrehvrade, Bidache und Labastide-Clairence beschützt. Es scheint, daß sie bis zum Anfänge des siebzehnten Jahrhunderts den Namen „portugiesische Kaufleute" oder „Neuchristen" Den sichersten Beweis der Zeitepoche, wo sie den reinen und einfachen Namen „Juden" wieder annahmen, finden wir in einer Inschrift, welche in Relief auf einer Kirchhofschür auf dem Plateau des Forts zu St. Esprit auf dem Grundstück des verstorbenen Jakob Tavarez, eingegraben ist. Sie tragt die Worte: „Kirchhof der Juden im Jahre 161 . ", die Zahl der Einheit ist verlöscht. Was uns in dieser Annahme bestärkt, ist ein durch die Revue d’Aquitaine el des Pyrendes 1868, Gondom, S. 384 veröffentlichtes Dokument, welches beweist, daß die Juden während einer langen Zeit nicht wagten, ihre Religion zu bekennen, in der Furcht, um ein Geringes aus diesen Gegenden vertrieben zu werden. Es ist nämlich ein Protokoll über die Heiligthumsschändung (begangen zu Saint-Jean-de-Luz) von einer Portugiesin, welche während der Communion das heilige Sakrament in ein Taschentuch gespieen hatte, am 30. März 1610. Die Frau! wurde verbrannt.