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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-01-19 · Heft 4 (19.1.1875) · p. Seite 56

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 4 (19.1.1875)
Date
1875-01-19
Page
Seite 56 (sequence 8)
Language
German
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56 sondern er bemüht sich auch um Hebung der Sittlichkeit. So hat er vor Kurzem eine Purification der Vereinsmitglieder dadurch vorgeuommeu, daß er alle, welche im Rufe Wucher zu treiben, stehen, ausschloß. Es war dies ein der Würde der Mpral und des Vereins gebrachtes Opfer, da die finanziellen Mittel defielben nicht so blühend sind, um namhafte Beiträge leicht entbehren zu können. Andererseits war es nothwendig, um dem Vereine Nachdruck in seiner Wirksamkeit zu verschaffen, auch nicht den geringsten Makel auf ihm sitzen zu laffen, vielmehr die sittliche Macht für seine Bestrebungen zu Hülfe zu rufen. Gaya (Mahren), 24. Decbr. Die k. k. Statthaltern in Brünn publicirt nachstehenden Erlaß: Es ist die Frage angeregt worden, welcher Rabbiner oder Religionsweiser einer israelitischen Cultusgemeinde zur Vornahme israelitischer Trauungen im Sinne des §!27 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches bezüglich jener Israeliten berechtigt ist, welche außerhalb des Gebietes einer israelitischen Cultusgemeinde im Lande zerstreut leben, und ob die bestehenden Berhältniffe der israelitischen Culwsgemeinde-Verfaffung mit dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch dadurch in Einklang gebracht werden könnten, daß die zerstreut lebenden Israeliten behufs Vornahme der bezüglichen Function dem gesetzlich bestellten Rabbiner der nächsten im selben oder in einem benachbarten Kronlande bestehenden Cultusgemeinde zugewiesen werden. Der k. k. Statthalter fordert die Herren Bezirkshauptleute auf, in dieser Richtung die gutachtliche Aeußerung zu erstatten und zugleich zu berichten, bei welchen israel. Cultusgemeinden ein Rabbiner oder Religionsweiser ordentlich bestellt ist und als solcher auch fungirt. In der That herrscht bezüglich der israelitischen Trauungen, dieser wichtigen, in's bürgerliche Leben rief eingreifenden Functionen, ein wahres Chaos. Es wäre angemeffen und ersprießlich, wenn die israelitische Bevölkerung nach Bezirken vertheilt und bezüglich der Trauungen und der Civilregister je einem Bezirke zugewiesen werden würde, der einen Seelsorger an der Spitze haben müßte. Gaya, im Januar. Auf die von hier datirre, auch in diesem Blatte mitgetheilte Correspondenz aus der „N. ft. Pr." erhielt die letztere folgende Zuschrift, die wir hier zur Kenntnißnahme der mährischen Zustände mittheilen. Ihr Herr Correspondent aus Gaya wünscht, daß die israel. Bevölkerung nach Bezirken verrheilt und bezüglich der Trauungen und der Führung der Civilregister je einem Bezirke zugewiesen werde, der einen Seelsorger an der Spitze haben müßte. Und wie, wenn in einem Bezirke mehrere Rabbinate bestehen, die von würdigen und tüchtigen Männern bekleidet werden, sollen etwa diese sich einem sogenannten „Bezirks-Rabbiner" unterordnen? Schreiber dieser Zeilen hat auf Anftage von der löblichen k. k. Bezirkshauptmannschaft sein Gutachten in dieser Frage dahin abgegeben, daß mit Rücksicht auf die vorhandenen Verhältnisse die gesetzliche Verfügung dahin getroffen werden sollte, daß es den diesfälligen Brautleuten überlaffen bleibe, ihre Trauung von dem Rabbiner (oder Prediger) ihrer Hauptgemeinve oder von dem gesetzlich bestellten Rabbiner ioder Prediger) der nächsten in demselben oder in einem benachbarten Kronlande bestehenden Cultusgemeinde vollziehen zu laffen. in welchem letzteren Falle jedoch Ersterer den Letzteren zu bevollmächtigen habe. Auf diese Weise würden nicht nur die bestehende Cultusgemeinveverfaffung und der § 127 des bürgerlichen Gesetzbuches volle Berücksichtigung finden, sondern es würbe dadurch zugleich einem bei den zerstreut lebenden Israeliten um sich greifenden, die Cultusgemeinden schädigenden und jenem Paragraph geradezu hohnsprechenden Uebel, daß die Brautleute, nämlich die Trauungsfunctton oft von dem ersten besten „Schächter" oder sogenannten Religionslehrer, welche Beide gar oft von der jüdischen Theologie und de» mosaisch-jüdischen Ehegesetzen nicht die geringste Kenntniß haben, vornehmen laffen, in wirksamster Weise vorgebeugt werden. Ein Rabbiner. Mtökolcz, 17. December. (Privatmitch.) Gestern verschied in hohem Alter unser Obberrabbiner Herr Moses Fischmann, ein wegen seiner Gelehrsamkeit und strenger Frömmigkeit hochgeachteter Mann, dem die Schomre-Hadathler die letzten Jahre seines Lebens verbittert haben. Au seiner Bahre sprachen seine Söhne, nämlich der Rabbiner in Kecskemec und der bekannte R. Feisch Fischmann, Sub-Rabbiner in Preßburg, sowie seine beiden Schwiegersöhne, der Oberrabbiner Hirsch von Altofen und Austerlitz von Eperies. Das Vorhaben, noch vor der Beerdigung R. Feisch zum Nachfolger zu proclamiren, fand lebhaften Widersprnch. Frankreich. Paris, >5. Januar. (Privatmitch. > Das israelitische Consistorium hat einen Bericht über die am 9. September v. I. stattgesundene Einweihung der prächtigen Synagoge in der r»e «le la Vicioire veröffentlicht. Derselbe beschreibt die Ceremonieu der Feierlichkeit und bringt dann die beiden Reden, welche die beiden Großrabbiner, die Herren Isidor unv Zavoc Kahn gehalten haben. Obschon beide Reden sehr beredte und tiefempfundene Ansprachen sind — Predigten im deutschen Sinne sind in Frankreich nicht heimisch — würden sie doch keine Veranlaffung geben, nochmals auf sie zurückzukommen, wenn nicht durch diesen Abdruck die zum Theil lächerlichen Gerüchte widerlegt würden, die über sie und zwar auf telegraphischem Wege durch ganz Europa verbreitet wurden. Das eine Gerücht, in allen deutschen Zeitungen zu lesen, ging dahin, die Großrabbinen hätten sich dermaßen republikanisch ausgesprochen, daß ein Ministerrath sich darüber berathen, aber nichts dagegen zu thun gewagt hatte, weil das ganze jüdische Publicum damit einverstanden gewesen wäre. So lächerlich dies war, so hatten die beiden Redner

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