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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1875-01-19 · Heft 4 (19.1.1875) · p. Seite 55

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
39 (1875)
Issue
Heft 4 (19.1.1875)
Date
1875-01-19
Page
Seite 55 (sequence 7)
Language
German
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55 wurde geboren zu Hürden bei Augsburg, woselbst sein Vater in einem Alter von 74 Jahren heute noch als Rabbiner wirkt. Nachdem Nr. Schwarz zwei Jahre lang die Stelle des Districts- Rabbiners in Bayreuth verwaltet, erhielt er im Jahre 1856 den Ruf als Rabbiner nach unserer Stadt. Die Synagogengemeinde, welche damals 300 Familien zählte, hat sich bis heute um das Doppelte vermehrt. Wie sehr der Verewigte sich die Liebe der hiesigen Gemeinde zu erringen gewußt, mag noch aus dem Umstande entnommen werden, daß bereits Zeichnungen zu einem Capital gemacht worden sind, dessen Zinsen der Wittwe und den Kindern des Heimgegangenen eine sorgenfreie Existenz schaffen werden. Fürwahr ein seltenes Zeichen von Hochachtung und Liebe, das der israelitischen Gemeinde selbst nur zur Ehre gereichen kann!" Berlin, 8. Januar. Die hiesige Stadtverordnetenversammlung hat zu ihrem Vorsteher Dr. Straßmann gewählt. Es ist dies das erste Mal, daß in der preußischen Hauptstadt ein Israelit zu diesem Anne berufen worden. — In hiesigen jüd. Kreisen gedenkt man Geldsammlungen zu veranstalten, um diese zu Ehren Sir Moses Montefiore's, rer durch sein Alter gezwungen ist, sich von seinen öffentlichen Ehrenämtern zurückzuzieheo, zu verwenden. Sir Moses wurde befragt, wie er die Gelder am besten verwendet zu wissen wünschte, und rielh, sie zu Gunsten der Juden in Jerusalem zu verwenden. Das Geld soll vorzugsweise zur Förderung der Industrie, zur Erbauung von Modell-Logirhäusern und zum Ankauf von Grundbesitz für landwirihschastliche Zwecke, nicht aber zur Bertheilung von Almosen —. Aus Lauterberg in Westpreußen wird berichtet, daß ein jüdischer Handelsmann den gesetzlichen Eid, der bekanntlich dies um so eher geschehen, als die ländlichen Gemeinden, von denen jede Synagoge, Beamte und Begräbnißplatz selbst besitzt, von der städtischen Gemeinde gar keinen Nutzen hatten. Möge es nun der Gemeinde Bonn gelingen, die zweckmäßigsten Fortschritte in ihrem Gemeindeleben zu machen. Bon der Elbe, 8. Jan. (Privatmitth.» Die erdichteten Zahlen von gelausten Judenkindern im Jahre 1873, welche der „Mainzer Israelit" zum Vorschein gebracht und verbreitet hat, haben überall wahrhafte Entrüstung hervorgerufen. In unsrer Provinz konnte man sich leicht von der Lügenhaftigkeit in diesen Zahlen überzeugen. Bekanntlich hat diese nur eine geringe jüd. Bevölkerung, und zwar nach der Zählung vom Jahre 1871, 5958 Seelen, und diese sind in den Städten Magdeburg, Halle, Halberstadt, Nordhausen und Erfurt nebst einer kleinen Zahl unbedeutender Landgemeinden vertheilt. Alle Nachforschungen nach den 81 Kindern, die in unsrer Provinz 1873 protestantisch getauft sein sollten, blieben erfolglos. Es sind dies geradezu jesuitische Kniffe, mit denen das Judenthum jetzt beglückt werden soll. Kvzmin, 7. Januar, l Privatmitth. > Unsre Leser erinnern sich jenes ärgerlichen Auftrittes auf dem hiesigen jüdischen Begräbnißplatze, wo ver Districtscommiffarius, mit dem Revolver bewaffnet, eine Beerdigung verhindern wollte, weil von ihm keine Erlaubniß dazu erholt worden, während doch die Polizei den üblichen Erlaubnißschein ausgestellt hatte. In dieser Angelegenheit ist am 6. December an den Vorstand eine Entscheidung ergangen. Die Verfügung der k. Regierung ist vom 1. Decbr. datirt und bestimmt: „Daß rer ... . erforderliche, polizeiliche Erlaubnißschein in Betreff der aus der dortigen Stadt zu beerdigenden Leichen jetzt vollständig deutsch ist, unbedeckten Hauptes zu schwören ver-! zwar von cer städtischen Polizeiverwaltung zu erlheilen ist, die weigert hatte, und die höhere Instanz entschieden har, den Eid j das Begräbniß veranstaltenden Personen aber verpflichtet bleiben, auch bedeckten Hauptes schwören zu dürfen. jdem dortigen Polizei-Districtscommiffarius, in dessen Amtsbe- Bouu, im Januar. (Privatmitth.) Als im Jahre 1865>zirk der Begräbnißplatz zu Orla liegt, den Besitz des vordie hiesige Gemeinde die Verfassung nach dem Gesetze vom 23.!gedachten Erlaubnißscheines aus diessälliges Verlangen Juli 1847 annahm, geschah es durch gewisse Einflüsse, daß die hiesige Gemeinde mit drei ländlichen in der Umgegend zu einer Synagogengemeinde vereinigt wurde, und zwar in einer Weise, daß die ländlichen Gemeinden in der Repräsentantenversammlung die Majorität hatten, im Vorstande haben konnte. Die städtische Gemeinde war hierdurch an die Mehrheit rer ländlichen Repräsentanten gebunden und sah sich oft genug in ihren besten Intentionen gehemmt, was um so bedauerlicher war, als die sämmtlichen Gemeindeanstalten in sehr vernachlässigtem Zustande sich befanden. Den Bemühungen des Vorstandes ist es jetzt gelungen, das Oberpräsidium der Rheinprovinz und die K. Regierung zu Köln von der völligen Unangemessenheit dieser Einrichtung zu überzeugen, und in diesen Tagen wurde durch Erlaß die Trennung der jüdischen Gemeinde in Bonn von den ländlichen Gemeinden und ihre Selbstständigkeit ausgesprochen. Es konnte nachzuweisen." <Hierdurch ist also der Standpunkt der Koschminer jüdischen Gemeinde als der rechtmäßige und ihr Verfahren als dem Gesetz entsprechend anerkannt. Um so angenehmer dürfte also den Führern derselben der Nachsatz sein): „In Betteff des qu. Vorganges u. e. der Revolveraffaire) bleibt zunächst das Resultat der schwebenden gerichtlichen Untersuchung abzuwarten." gez. Wegner. O esterreich - Ungarn. Lemberg, im December. Der durch das ganze Kronland Galizien verbreitete Verein „Schomer Israel" wirkt nach allen Seiten hin aufs segensreiclrste. Nicht blos auf Abwehr und Bertheidigung gegen außen, und auf Verbreitung der Bildung unter den jüdischen Glaubensgenossen ist sein Streben gerichtet,

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