Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 2 (5.1.1875)
- Date
- 1875-01-05
- Page
- Seite 27 (sequence 11)
- Language
- German
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27 fortwährend um Subventionen aus dem Israel. Schulfonds l petitioniren, und zwar meist vergebens petitioniren — und jetzt! nun muther dieselbe den Gemeinden gar zu, ihr längst überbür-? detes Budget noch mit H pCt. der Lehrergehalte zu erhöhen und zu belasten! Hat die Landeskanzlei die materiellen Kräfte der (Gemeinden bei Entwersuug der Statuten wohl erwogen? Wir glauben kaum! Denn sonst hätte sie an der Leistungsfähigkeit derselben gezweiselt! Cs ist dies ein allgemeiner Fehler der Ungarn, die Alles im großen Maßstabe angreisen — und kann aus einmal erlahmen, wie dies die gegenwärtige kritische Lage des Landes klar beweist. Man wägt sich allgemein, nachdem die Interessen des 2, o o o, o o o fl. betragenden Schulsonds so wenig verwendet! und meist dem Capital zufallen, warum der Schulsonds nicht zu! Pensionszwecken Sooo fl. verwendet? Ueberhaupr da das Penstonsinstitul in Wirklichkeit erst n a ch 5 Jahren in s Leben treten! soll; so konnte aus diesen Beiträgen pr. SOOu sl. in f> Jahren wieder ein Fonds von 4o,ooo st. erzielt werden, wodurch dann zu Penstonszwecken jährlich l >>,0<>0 sl. verwendet werden konnten. Diese Summe würde wohl vollkommen hinreichen, um die Lehrer und deren Winwen und Waisen zu pensioniren, ohne den Säckel der Gemeinden und der Lehrer in Anspruch zu nehmen! Lasser die Gemeinden ihre Schulen erhalten und besorget allein aus dem Schulsonds die Penstonirungen, lauter der allgemeine Rus an die Lerlreter der Landeskanzlei und des israel. Schulsonds. Eine riese Mißstimmung aber hat es endlich hervorgebracht, daß für die Pensionirung der Rabbiner und deren Witlwen und Waisen gar nichts geschehen ist. Es wäre ries ein Punkt ge-, wesen, wodurch sich die orthodoxen Rabbiner und deren Gemeinden! mit der Landeskanzlei und deren Gedahren harren aussöhnen! können!! Aber leider zeigt sich auf keiner Seite der rechte Wille zur! Aussöhnung und Bermütelung! Zu den eigentlichen versöhnlichen 1 Mitteln zählen wir vor Allem, daß die Landeskanzlei nach Zähren endlich einmal einen RechenschastSberichr über ihre Thätigkeir! veröfsenrlichen möge. Die Gemeinden wißen nicht, was mir dem! Schulsonds geschieht, da die wenigsten eine Subvenrion für! Schule :c. wirklich erhallen — und die meisten Petenten glatter-! rings abgewiesen werden. Ferner muß etwas für die Pensioni-! rung rer Rabbiner und deren Wiltweu und Waisen geschehen, und zwar für sämmtliche Rabbiner des Landes, die gern 2 pCt. ihres Gehaltes zu diesem Zwecke beisteuern würden. Cs ist dies keine Kleinigkeit, da z. B. ein Rabbiner, rer 100,j sl. Gehalt bezieht, circa 40 bis 50 sl. Lanrescommunalsteuer noch zu zahlen hat! Allein die Rabbiner, weil deren Lage gar so prekär ist, würden sich doch zu diesem Opfer verstehen. Wenn also rer Schulsonds zu diesem Behüte bloß Oooo sl. jährlich verwenden würve, so ließe sich auch in kurzer Zeit ein ungar. Rabbiner-Pensionsinstitut creiren. Endlich müßte man die Berwaltungskosten des Schulsonds und der Landeskanzlei so viel wie möglich reduciren. Es ist dies ein allgemeiner Krebsschaden bei allen öffentlichen Instituten in Ungarn, daß die Berwaltungskosten so viel Geld absorbiren und wie die 7 mageren Kühe die 7 selten Kühe, r. h. alle Einnahmen aussresien. Man braucht nur das Budget der größern Gemeinden durchzugehen, um zu sehen, welche Summen die Berwaltung und Kanzlei absorbiren! Würde die Landeskanzlei zu diesen Mitteln ernstlich greisen, so würde ras Werk der Bersöhnung leicht zu Stande kommen, und die Opposition gegen das Liebliugskind der Landeskanzlei, gegen ras Rabbinerseminar, wurde nach und nach von selbst erlahmen. Die Gemeinden sollen doch wissen, wenn sie neue Opfer bringen sollen, was mir dem Fonds geschieht, wer Subventionen und Unterstützungen erhält, und was die Gemeinden vom Schulsonds zu erwarten berechtigt sind. Die Geheimthuerei ist hier am wenigsten am Platze! >! Rumänien. Bukarest, 2". Deeember. Wenn Rumänien mit den europäischen Mächten Handelsverträge abschließen will, so darf es die Emancipalion der Inden nicht länger ausschieben. Man legt deshalb hier eine große Bedeutung der Entscheidung i bei, welche der Cassalionshos »höchste Gerichtshof» über den Arj tikel 24 res Municipalgesetzes abgeben wirr, welcher den einj geborenen Israeliten unter gewisien Bedingungen Municipalrechte, also in Wirklichkeit die bürgerliche und politische Freiheit garantier. Genannter Gerichtshof wird am 25. d. M. nämlich entscheiden über eine Appellation, welche von mehreren, den Israeliten feindlich gesinnten Rumänen gegen eine Entscheidung erster Instanz eingereichk wurde. Diese halte zu Gunsten des neuen Gesetzes entschieden unc zwei jüdischen Toctoren die Ausübung rer bürgerlichen Rechte zugesprochen. Wenn nun der höchste Gerichtshof sich in gleichem Sinne aussprecheu sollte, so würde dadurch den einheimischen Juden die 'Ausübung der bürgerlichen Rechte gewährt. Was die ausländischen anlangr, so kommen ihre Verhältnisse in der Kammer zur Sprache. Der Depulirte Iepureano hat nämlich eine Interpellation bezüglich des Gesetzes über den Lerkaus von Spirituosen, welches fremde Israeliten von dem Handel mir Spirituosen in den Landgemeinden ausschließr, angemeldet und beantragt, daß der Culmsminister Mawresco bei der Beantwortung seiner Interpellation zugegen sei. Rußland. Petersburg, im December. Durch offieielle Untersuchungen unc ausführliche veröffentlichte Berichte ist jetzt genügend sestge-! stellt, daß die Unruhen in der chirurgischen Ataderme sich ieii i langer Zeit vorbereitet und ihre Ursachen in Zerwürsnisseu hatten.