Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 2 (5.1.1875)
- Date
- 1875-01-05
- Page
- Seite 26 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3227014-3227017--33208-3302977- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
26 gegen das Rundschreiben des Landrabbiners gerichteten Polemik von dem Verfasser derselben getäuscht worden zu sein, während dieselben, nachdem sie Anfangs in der That, jedoch von ganz anderen von ihnen für glaubhaft gehaltenen Personen getauscht waren, spater aber durch Einsicht in eine Verordnung der Landdrostei von dem wahren Sachverhalte überzeugt, ihren Irrthum einsahen und öffentlich bekannten. Dies verschweigt der Herr Defensor in feiner Ehrlichkeit, und wie wir überzeugt sind, daß einen solchen Berlheidiger Herr Nr. Meyer selbst desavouiren würde, so wird man uns nicht zumuthen, ein Weiteres aus dem Inhalte dieses Machwerks zu reseriren. Die von uns gemachte Miltheilung, daß hier bereits ein jüdisches Brautpaar sich mit der Civilehe begnügt habe, ist dahin zu berichtigen, daß das betreffende Paar sich noch nachträglich in Braunschweig religiös hat trauen laffeu. In Hoya wird das nach dem Ableben des Landrabbiners Wechsler von dem Oberkirchenrath in Oldenburg eingefchagene Verfahren wahrscheinlich noch zu einem Proceffe führen. Daselbst saßen nämlich vor Kurzem mehrere Herren, unter diesen der Rector Boettcher, erster Lehrer an der dortigen Bürgerschule, im Rathskeller, und das besprach kam auf die Handlungsweise des genannten Oberkirchenraths, wobei der erwähnte Rector bemerkte, daß der Oberkirchenrath in Berlin wahrscheinlich ebenso gehandelt hätte, und wenn der Pastor N. N. bei einem Juden eine Grabrede halte, so könne er auch bei jedem Schwein eine Grabrede halten. Ueber diese unpassende Redensart eines studirten, angehenden Theologen gab sich allgemeine Entrüstung kunv, und man fragte sich, welchen Begriff von Rächstenliebe und Humanität ein solcher Lehrer den ihm anvertrauten Kindern wohl beibringen könne. Die Mitglieder der israelitischen Gemeinde zu Hoya behielten sich übrigens vor, über die ihnen zugefügte Injurie den Weg des Rechtes zu verfolgen. l)r. Paul Goldschmidt, Docent an der Universität Göttingen und Schüler Benfey's und Weber's, ist von der Regierung Ceylons berufen worden, dort gefundene Inschriften zu sammeln und über die Ruinenstädte Ceylons zu berichten. In dem „Caplansblätrchen" zu Lippstadt Hane ein „Patriot" in einer Besprechung rer Maigesetze einen Amtmann und einen jüdischen Lehrer verhöhnt und die katholische Bevölkerung gegen beide Männer dergestalt aufgeregt, daß nach rem Einen mit Steinen geworfen und dem Anderen das Haus demolirr wurde. Dafür ist besagter „Patriot" als intellectueller Urheber dieser Rohheit zu 30 Thlrn. Geldstrafe, resp. 14 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Oesterreich-Ungarn. Aus Ungarn, 7. December. lPrivatmitth.j Die israel. Landeskanzlei in Pest har endlich wieder einmal ein Lebenszeichen von sich gegeben, indem sie die Angelegenheit des israel. Landes- Lehrer-Pensionsinstitutes in die Hand genommen und die Statuten dieses PensionsinstituteS ausgearbeit hat. Die Landeskanzlei versendete vor Kurzem die bereits vom Ministerium genehmigten Statuten des israel. Landes-Lehrer-Pensionsinstitutes an die Gemeinden mit der Aufforderung, sich bei diesem Institute mit Jahresbeiträgen zu betheiligen. Wir übergehen hier die Paragraphen, betreffend die Mitglieder des Institutes und die Pensionsfähigkeil der Lehrer und deren Wittwen und Waisen, weil dies für die Leser dieser Zeitung nur von geringem Interesse sein kann, und wenden uns lieber dem „ervus r»:rnni omnium, dem Pensionsfonds, zu. Zu dem Pensionsfonds haben die Landeskanzlei, die Lehrer und die Gemeinden als Schulerhalter beizutragen. Die Landeskanzlei giebt jährlich zum Pensionsfonds aus dem israel. Schulfonds öooo fl.; während die Lehrer 2 pCt. und die Gemeinden 3 pCt. des Gehaltes der Lehrer beitragen. Der bezügliche $. 32 lautet: „Jede Religionsgemeinde, resp. jeder Schulerhalter ist verpflichtet, von dem Gehalte des Lehrers alljährlich 2 pCt. zu Pcnsionszwecken abzuziehen, und zu demselben Zwecke aus eigenen Mitteln 3 pCt. des Gehaltes beizusteuern. Diese 5 pCt. bilden den Jahresbeitrag der Betreffenden zum Pensionssonds." Rebstdem hat jeder Hilfslehrer bei feiner Anstellung 3 ft. und jeder ordentliche Lehrer löst., und ebenso hat die Gemeinde bei der Anstellung eines jeden Lehrers für ihre Schule 5 fl., und wenn der Lehrer in Pension tritt, oder bei Sterbefällen, wo der Pensionsfonds in Anspruch genommen wird, 1" fl.;um Fonds beizutragen. Schließlich werden die Gemeinden aufgefordert, in den Synagogen Spendentafeln „vor dem Altar" anzubringen, um den Sinn des Publicums für Spenden zu diesem Zwecke zu erwecken. „Das ungarische israel. Landes-Lehrer-Pensionsinstitut" wird durch ein Landescomit«': verwaltet, welches aus den israel. Districtspräsidcnten und aus sechs durch den ungarischen israel. Lehrerverein gewählten Mitgliedern besteht. Es ist nicht unsere Absicht uns in eine Kritik der zahlreichen Paragraphen dieser Statuten einzulassen, obschon sich sehr Vieles dagegen sagen ließe. Ich theile Ihnen nur den Eindruck, den diese Aufforderung bei den Gemeinden und in Lehrerkreisen hervorgebrachr, mir. Erfreulich ist es, daß die Gemeindevorstände die Idee eines Lehrerpensionsinstitutes freudig begrüßten und sich zu Opfern größtentheils bereitwillig erklärten. Auch die Lehrer sind in der Haupffache mit den Punkten einverstanden. Allein die Weirerblickenven müssen cs sich gestehen, daß bei den mißlichen finanziellen Verhältnissen der Gemeinden die Sache doch sehr schwer durchführbar sei. Denn wenn selbst die Gemeinden ihre Beiträge 1 bis 2 Jahre leisten werden, so kann dies nur mit der größten Anstrengung geschehen und dürfte schwerlich von Dauer sein. Dasselbe dürste ebenfalls bei so manchem mit zahlreicher Familie gesegneten Lehrer der Fall sein. Die Landeskanzlei kennt so ziemlich die Verhältnisse der Gemeinden, die ja