Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 39 (1875)
- Issue
- Heft 2 (5.1.1875)
- Date
- 1875-01-05
- Page
- Seite 25 (sequence 9)
- Language
- German
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25 berechtigt und, abgesehen von der Cassierstelle, zu allen Aemtern dieses Vereins wählbar. Der Vorortverein hat von der Anberaumung einer jeden Generalversammlung den Vereinen und Gemeinden, welche sich ihm angeschlosien haben, Nachricht zu geben, und denselben alljährlich die Rechnung, vor ihrer Prüfung durch die Generalversammlung, eigens mitzutheilen. IV. Von einer jeden Seitens eines Vereines gereichten Unterstützung ist, wenn thunlich, auf dem Reifepaffe des Empfängers geeignete Vormerkung zu machen, und erhält ferner jeder Empfänger ein Verzeichniß rer dem Verbände beigelrelenen Gemeinden und Vereine sammt geeigneter Belehrung und Verwarnung. Niemand darf innerhalb Jahresfrist von Einem Vereinsverbande IVorort» mehr als einmal unterstützt werden; nur hinsichtlich der dem diesseitigen Bayern ungehörigen Armen können wchlbemeffene Ausnahmen gemacht werden. v. Unbedingt von jeder Unterstützung ausgeschloffen sind: l i kräftige, aber arbeitsscheue Personen, 2) solche, die des Hausbettels in einer dem Verbände beigetretenen Gemeinden überführt sind, 3) solche, die sich irgend welcher Betrügerei oder einer Fälschung rücksichtlich ihrer Legitimationspapiere schuldig gemacht haben. Die Vorortvereme haben sich ihre Erfahrungen in diesen Beziehungen sofort gegenseitig mitzutheilen, und sind hierüber die geeigneten Listen zu führen. vi. Alljährlich im Monate Mai versammeln sich Telegrrte der fämmtlichen dem Verbände angehörigen Vereine und Gemeinden, um die gemachten Erfahrungen sich gegenseitig mitzutheilen und über Berbefferung, Erweiterung und Abänderung res gegenwärtigen Statutes zu beschließen. Diese letztgenannten Beschlüsse können nicht gefaßt werden, wenn mindestens ein Drittel fämmtlicher Vereine oder Gemeinden, die dem Verbände angehören, gegen die Abänderung sich erklärt hat. Bei dem Verbandtage hat jeder Verein oder jede Gemeinde Eine Stimme. Der Verein des Ortes, wo der letzte Verbanrtag gehalten ist, besorgt bis zum nächsten Verbandtage die gemeinschaftlichen Geschäfte des ganzen Verbandes. Der letzte Verbandtag hat den Ort des nächsten Verbandtages zu bestimmen. VII. Der nächste Verbandtag ist im Monate December 1875 in Fürth zu halten. Der Wanderunterstützungsverein zu Fürth besorgt bis dorthin die gemeinschaftlichen Geschäfte. vm. Jedem bayerischen Armenunterstützungsvereine und jeder bayerischen israelitischen Gemeinde ist der Beitritt in diesem Statute Vorbehalten. Der Beitritt erfolgt durch die schriftliche Erklärung bei dem die gemeinschaftlichen Geschäfte führenden Vereine und den hiermit zu verbindenden Anschluß an einen der Vororte; jedoch kann für das Jahr 1875 der Vorort Fürth einzelne Gemeinden und Vereine nach Bedarf einem bestimmten Orte zuweisen. IX. Jeder Gemeinde und jedem Vereine steht es frei, mit dem Schluffe des Jahres 1875 wieder aus dem Verbände auszutreten; es muß jedoch hiervon bis zu der im $ Vll. vorgesehenen Versammlung Anzeige gemacht werden. Hannover, 16. December. (Privatmitth. .> Die in Folge des Circulärs der Landrabbiner unserer Provinz über die Civilehe ff. entstandene und bereits in Nr. 51 dieser Blätter erwähnte Polemik nimmt immer größere Dimensionen an, und nachdem der Berliner „Figaro" wie der „Kladderadatsch" jenes Schriftstück in ihrer Weise behandelt hatten, hat die von einem Hiesigen unternommene Verlheidigung zu einem ausführlichen, in der Hildesheimer Zeitung publicirten Artikel Veranlaffung gegeben, in welchem die Auslassungen deS Vertheidigers vom Anfänge bis zum Ende eingehend und sachlich widerlegt wurden, wobei auch einige Schlaglichter auf den Charakter des Defensors fielen. Hierdurch entlarvt, wußte letzterer zu seiner Restitution nichts Anderes als die durch nichts molivirte Behauptung Leizubringen, daß rer Artikel seines Gegners Schmähungen, Entstellungen und Unwahrheiten enthalte, und stellte an diesen die Aufforderung, seinen Namen zu nennen. Hierauf entgegnele derselbe, daß er sich keineswegs veranlaßt sehe, die Neugierde des Vertheidigers zu befriedigen, indeß bereit sei, da es ihm nur auf Ermittelung der Wahrheit ankomme, falls jener feine Behauptung zu beweisen vermöchte, ihm Rede zu stehen. Diese Beweise sind jedoch ausgeblieben, und dafür ist in der hiesigen Bolkszeitung, einem Welfenblatte, ein Artikel erschienen, dessen Verfasser, obgleich er sich pseudonym Ben Israel (warum nicht richtiger Ben Jakob?! nennt, durch die Rohheit, die ihn genügend kennzeichnet, jedem anständigen Menschen eine Erwiderung unmöglich macht. Anstalt sachlich auf den Streitpunkt einzugehen, weiß er nur zu schimpfen, zu verdächtigen und in perfidester Weise das Publicum glauben zu machen, als hätten die Redaeteure des „Courier" und des „Kladderadatsch" einfach erklärt, in Rücksicht auf den Inhalt der